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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Sturm

Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mind. 63 km/Stunde). Sturmschäden sind im Rahmen der verbundenen Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung mitversichert. Versichert sind auch die Folgeschäden durch einen Sturm, beispielsweise Schäden an versicherten Gegenständen, die durch das Eindringen von Regenwasser oder auch Hagel verursacht wurden. Nicht versichert sind hingegen Elementarschäden infolge von Sturmflut, Schneedruck oder Lawinen.

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