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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung sichert den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn. Diese können aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Die Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter erfolgt aus dem § 833 Bürgerliches Gesetzbuch, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann. Spezielle Versicherungsprodukte hierzu ist die Haftpflichtversicherung für Halter von Hunden und Pferden.

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