Trennung von Ehegatten (Hausratversicherung)
Zieht im Fall einer Trennung von Ehegatten einer der Ex-Partner aus, so besteht in der Hausratversicherung so lange Versicherungsschutz für beide Wohnungen, bis der Vertrag geändert wurde - längstens allerdings bis zu 3 Monaten nach der letzten Prämienfälligkeit.