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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Trennung von Ehegatten (Hausratversicherung)

Zieht im Fall einer Trennung von Ehegatten einer der Ex-Partner aus, so besteht in der Hausratversicherung so lange Versicherungsschutz für beide Wohnungen, bis der Vertrag geändert wurde - längstens allerdings bis zu 3 Monaten nach der letzten Prämienfälligkeit.

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