Trennung von Ehegatten (Privathaftpflichtversicherung)
Während des Trennungsjahres gilt die Police der Haftpflichtversicherung noch für beide Partner. Sobald aber die Scheidung vollzogen ist, bleibt der Schutz beim Versicherungsnehmer. Für den Ex-Partner entfällt die Mitversicherung. Dieser muss sich daher selbst neu versichern.