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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Trennung von Ehegatten (Privathaftpflichtversicherung)

Während des Trennungsjahres gilt die Police der Haftpflichtversicherung noch für beide Partner. Sobald aber die Scheidung vollzogen ist, bleibt der Schutz beim Versicherungsnehmer. Für den Ex-Partner entfällt die Mitversicherung. Dieser muss sich daher selbst neu versichern.

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