Unterversicherung
Unterversicherung – was ist das?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der maßgebliche Versicherungswert der versicherten Sachen. Entscheidend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
In der Hausratversicherung ist grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert gleichartiger Sachen in neuwertigem Zustand maßgeblich. In der Wohngebäudeversicherung hängt der Versicherungswert vom vereinbarten Vertragsmodell ab. Der Kaufpreis oder Marktwert einer Immobilie ist nicht mit ihren Wiederherstellungskosten gleichzusetzen.
Welche Folgen kann eine Unterversicherung haben?
Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert, kann die Entschädigung nach § 75 Versicherungsvertragsgesetz anteilig gekürzt werden. Das kann auch Schäden betreffen, die unterhalb der Versicherungssumme liegen.
Ein vereinfachtes Beispiel: Der versicherte Hausrat hat einen Versicherungswert von 100.000 Euro, die Versicherungssumme beträgt 50.000 Euro. Bei einem versicherten Schaden von 20.000 Euro ergibt sich rechnerisch eine Entschädigung von 10.000 Euro.
Das Beispiel setzt voraus, dass kein wirksamer Unterversicherungsverzicht gilt und weder zusätzliche Vorsorgebeträge noch weitere vertragliche Regelungen die Berechnung verändern.
Wie lässt sich eine Unterversicherung vermeiden?
Versicherungssumme und Vertragsangaben sollten zum versicherten Hausrat beziehungsweise Gebäude passen. Größere Anschaffungen, Umzüge oder bauliche Veränderungen können eine Überprüfung erforderlich machen.
Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht schützt unter bestimmten Voraussetzungen vor einer anteiligen Kürzung. Eine gleitende Neuwertversicherung berücksichtigt die Baukostenentwicklung nach den Vertragsbedingungen. Beide Regelungen ersetzen keine zutreffenden Angaben zum versicherten Bestand.