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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Verschuldenshaftung

Unter einer Verschuldenshaftung versteht man die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz bei einem schuldhaften Verhalten. Unterschieden wird in vorsätzliches Verhalten und grob oder leicht fahrlässiges Verhalten. Nicht gleichzusetzen mit Gefährdungshaftung oder Eingriffshaftung, da hier andere Voraussetzungen bestehen können.

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