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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Versicherungspflicht

Versicherungspflicht besteht dann, wenn der Gesetzgeber für eine Gefahrensituation den Abschluss einer Versicherung vorschreibt. Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht muss jeder Arbeitnehmer eine gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung besitzen. Darüber hinaus gibt es eine Versicherungspflicht (Haftpflicht) für Kraftfahrzeughalter und Berufsgruppen wie Jäger, Rechtsanwälte oder Notare etc.

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