Zusatzversorgung
Ergänzende Altersvorsorgemaßnahme im öffentlichen Dienst. Die Zusatzversorgung trägt die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Ergänzende Altersvorsorgemaßnahme im öffentlichen Dienst. Die Zusatzversorgung trägt die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).