Tipp 1: Der Standort ist wichtig
Der richtige Standort ist wichtig. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass der Grill sicher und fest steht. Kleinere Grills sollten auf einem feuerfesten Untergrund stehen. Außerdem sollte auf keinem Fall unter einem Sonnenschirm oder Sonnenschutz gegrillt werden. Und: Halten Sie Abstand zu brennbaren Material.
Tipp 2: Grillen auf dem Balkon
Grundsätzlich ist das Grillen auf Balkonen nicht verboten, allerdings nicht mit offenem Feuer. Damit muss der Holzkohlegrill kalt bleiben. Die Gründe liegen auf der Hand: Der Qualm und die Gerüche können für andere Hausbewohner eine Belästigung darstellen. Außerdem besteht hier eine erhöhte Brandgefahr. Mit einem Elektrogrill oder kleineren Gasgrill sollte das Grillen auf dem Balkon allerdings möglich sein, es sei denn die Hausordnung besagt etwas anderes.
Tipp 3: Sichere Grillanzünder verwenden
Verwenden Sie gefahrlose Grillanzünder wie Pasten, Zündwürfel oder einen sogenannten Anzündkamin, um die Holzkohle zu entzünden. Nehmen Sie niemals Spiritus oder Benzin. Sie können hohe Stichflammen und schwerste Verbrennungen zur Folge haben.
Unter Alkoholeinfluss sollten Sie niemals einen Grill anzünden oder am Grill hantieren.
Tipp 4: Feuer nur unter Aufsicht - Vorsicht auch nach dem Grillen
Beaufsichtigen Sie die Feuerstelle und lassen Sie Kinder und Haustiere nicht unbeaufsichtigt in die Nähe des Grills.
Und: Ist der Grillabend beendet muss die Asche vollständig auskühlen bzw. ausglühen. Dies gilt auch, wenn am Baggersee, im Park oder am Stand gegrillt wird. Hier sollte die Kohle aus dem Grill ebenfalls nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Kinder, Spaziergänger oder Tiere können in die heiße Glut treten und sich schwerste Verbrennungen zuziehen.
Achtung: Es besteht Lebensgefahr, wenn der ausglühende Holzkohlegrill in Haus oder Wohnung hereingeholt wird. Das entweichende Kohenmonoxid führt zu einer tödlichen Vergiftung. Daher den Holzkohlegrill immer draußen stehen lassen!
Tipp 5: Stimmt der Versicherungsschutz?
Passiert trotz aller Vorsicht ein Unfall bzw. Schaden an einer anderen Person oder deren Eigentum, kommt die Privathaftpflichtversicherung zum Einsatz soweit der Schadenverursacher einen solchen Versicherungsschutz hat.
Ein weiterer wichtiger Versicherungsschutz ist die Hausratversicherung. Diese deckt Schäden an Haushaltsgegenständen wie Gartenmöbeln und Bekleidung ab. Besteht eine Außenversicherungsklausel greift der Versicherungsschutz auch bei Feuerschäden von Hausrat, der sich ausserhalb des eigenen Grundstücks befand.
Schäden am eigenen Haus, die vor allem beim Grillen auf dem Balkon entstehen können, werden durch eine Wohngebäudeversicherung gedeckt.
Bitte beachten: Die oben genannten Versicherungen greifen unter Umständen nicht, wenn die Schäden durch grob fahrlässiges Handeln entstehen. Hierzu zählen beispielsweise die Verwendung von nicht zugelassenen Grillanzündern (Spiritus oder Benzin als „Klassiker“) sowie Schäden, die unter starkem Alkoholeinfluss verursacht werden.