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Alle Jahre wieder - brennende Adventskränze und Weihnachtsbäume

06.12.2018

In der Adventszeit werden gern Kerzen angezündet, aber auch Weihnachtsbäume werden vereinzelnd noch mit echten Kerzen bestückt. Schnell kann eine Unachtsamkeit zu einem Wohnungsbrand führen. Wir sagen Ihnen wie Sie ein Feuer vermeiden.

Advent, Advent, das Tischtuch brennt! Advent, Advent, das Tischtuch brennt! Normalerweise zahlt die Hausratversicherung die Brandschäden am Hausrat.

Brennende Kerzen müssen immer beaufsichtigt werden. Aber oft reicht eine kleine Ablenkung und das Unglück nimmt seinen Lauf!

Mit der Adventszeit verbinden wir gemütliches Zusammensitzen mit Freunden und Familie bei Kaffee oder Tee, selbstgebackenen Keksen und flackerndem Kerzenlicht. Und natürlich müssen es echte Kerzen sein. Doch brennende Kerzen sorgen nicht nur für Behaglichkeit, sondern nicht selten auch zu Wohnungsbränden. Wir möchten Ihnen Tipps mit auf den Weg geben, damit es bei Ihnen nicht zu einem Feuerwehreinsatz kommt.

Der richtige Umgang mit offenem Feuer ist wichtig

Der richtige Umgang mit brennenden Kerzen ist wichtig. Und ein Feuer sollte nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Schon während eines kurzen Gangs in die Küche, kann im Wohnzimmer eine Kerze einen Zimmerbrand verursachen.

Außerdem ist der Standort von Kerzen wichtig, damit es nicht zu einem Brand kommt. Damit ist gemeint, dass die Kerzen nicht in der Nähe von Gardinen, Lampenschirmen und in der Adventszeit von Zweigen oder Weihnachtsdekoration stehen sollten. Diese Gegenstände sind nämlich sehr leicht entflammbar. Außerdem am besten Kerzen, aber auch Teelichter, auf festen, nicht brennbaren Unterlagen aufstellen. Ein Umkippen und Zugluft sind zu vermeiden.

Kinder und Haustiere sollten nicht mit brennenden Kerzen allein gelassen werden. Kinder spielen gern mit Kerzen, das Licht, die Reflektionen faszinieren sie und Tiere, beispielsweise Katzen oder Hunde, können brennende Kerzen umreißen.

Wer Streichhölzer zum Entzünden benutzt sollte darauf achten, dass keine Teile vom Streichholz in das Wachs fallen. Sie können sich zu einem späteren Zeitpunkt leicht entzünden und es kann zu einer Stichflamme kommen.

Übrigens: Teelichter sind nicht sicherer als normale Kerzen. Im Gegenteil. Die Teelichter sollten in einem Abstand von 7-10 cm aufgestellt und keine Servietten oder Tannenzweige als Unterlagen genutzt werden. Schließlich entwickeln Teelichter beim Abbrennen eine erhebliche Hitze insbesondere die kleine Trägerschale. Werden sie nicht mit einem entsprechenden Sicherheitsabstand aufgestellt, kann es zu einer Zündung brennbarer Gase kommen.

Und wenn es zu einem Zimmerbrand oder sogar Wohnungsbrand kommt?

Wenn beispielsweise mehrere Teelichter in Brand geraten, sollte das Feuer nicht mit Wasser gelöscht werden. Dadurch würde das Feuer noch mehr angefacht werden und sich unkontrolliert ausbreiten. Verwenden Sie lieber eine Löschdecke oder einen Feuerlöscher, um die Flammen zu ersticken.

Ein Feuer in einem Zimmer breitet sich in sekundenschnell aus. Schließlich stehen hier erfahrungsgemäß viele brennbare Dinge wie Möbel, Dekorationen oder Bücher. Dies bedeutet für die Bewohner aber auch, dass sie nur wenige Minuten Zeit haben, um sich in Sicherheit zu bringen. Wenn Sie ein Feuer nicht durch einen Feuerlöscher oder eine Decke löschen können, schließen Sie beim Verlassen die Zimmertür. Dann kann sich das Feuer nicht so schnell ausbreiten. Verlassen Sie zügig, aber nicht hastig den Brandort. Gerade in einem Mehrfamilienhaus sind Nachbarn zu informieren und denken Sie an Kinder, kranke und behinderte Menschen im Haus. Informieren Sie die Feuerwehr umgehend telefonisch über 112.

Welche Versicherung kommt im Brandfall für die Schäden auf?

Ist es zu einem Brand gekommen, ist die Wohngebäudeversicherung  und Hausratversicherung  zu informieren. Sie kommen für Schäden auf, die durch Feuer am Wohngebäude bzw. am Hausrat entstanden sind.

Die Versicherungsexperten der GEV raten übrigens, beide Versicherungen bei einem Anbieter abzuschließen, da Ihnen im Schadenfall so unkomplizierter geholfen werden kann. Schließlich müssen Sie nur eine Schadenanzeige einreichen und Sie haben nur einen Ansprechpartner. Um nur zwei Vorteile zu nennen.

Grobe Fahrlässigkeit

Wenn Sie das Zimmer verlassen und die brennenden Kerzen unbeaufsichtigt lassen und dann ein Zimmerbrand entsteht, handeln Sie grob fahrlässig. Ihr Versicherer kommt nur dann für den Schaden auf, wenn die „grobe Fahrlässigkeit“ in Ihrem Versicherungsschutz enthalten ist.

Grobe Fahrlässigkeit ist eigentlich die ganz normale menschliche Schusseligkeit, Solche Fehler können sogar den aufmerksamsten Zeitgenossen unterlaufen.

Checken Sie Ihre bestehende Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung.

Finanztest hat aktuell die Wohngebäudeversicherungen getestet und weist im Kapitel Finanztest-Qualitätsurteil  ausdrücklich  auf die Wichtigkeit dieser Leistung hin. Bei der GEV ist die grobe Fahrlässigkeit durch das Plusschutz-Modul  der Wohngebäudeversicherung mitversichert.Bei der Hausratversicherung der GEV ist dieser wichtige Bestandteil in den Tarifen Plus und Max enthalten.

Rauchmelder retten Leben

Das Anbringen von Rauchmeldern ist mittlerweile in fast allen Bundesländern Pflicht. Vermieter müssen in ihren Mietwohnungen diese ordnungsgemäß anbringen. Empfohlen wird dies in den Wohn- und Schlafräumen. In der Küche und in Bädern müssen keine Rauchmelder angebracht werden. Hier würde durch Koch- und Wasserdämpfe häufig Fehlalarm ausgelöst werden.

Besonders effektiv sind vernetzte Rauchmelder, die alle zusammen Alarm schlagen, wenn Flammen Ihre Wohnung oder Ihr Haus heimsuchen.

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