Erneut TESTSIEGER: Wohngebäudeversicherung Max-Tarif | GEV Versicherung
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Erneut TESTSIEGER bei Stiftung Warentest: Unser Wohngebäude-Tarif Max!

31.03.2023

Zuletzt sorgten branchenweite Beitragssteigerungen in der Wohngebäudeversicherung aufgrund gestiegener Baukosten für Aufsehen. Stiftung Warentest hat nun die Tarife der Wohngebäudeversicherer geprüft. In der aktuellen Finanztest Ausgabe 4/2023 erläutert die Verbraucherorganisation, warum beim Versicherungsschutz fürs Haus dennoch nicht gespart werden sollte und auf welche Leistungen es ankommt.

Die GEV ist auch 2023 wieder Wohngebäudeversicherung-Testsieger: Der Max-Tarif konnte Stiftung Warentest wieder rundherum überzeugen.

Wieder Testsieger! Auch 2023 konnte der Max-Tarif der Wohngebäudeversicherung die Tester der Stiftung-Warentest rundherum überzeugen.

 

Das Beste vorweg

Unser Wohngebäude-Tarif Max konnte im Test wieder auf ganzer Linie überzeugen und bleibt TESTSIEGER bei Stiftung Warentest!

Im Test waren 195 Wohngebäude-Tarife von 71 Versicherern. Beispielhaft wurden die Beiträge für drei Wohnhäuser in zwei Städten berechnet: Neubau, 20 und 50 Jahre altes Haus, jeweils in Düsseldorf und Dresden. Im Versicherungsumfang enthalten sein musste der Versicherungsschutz für Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser und Elementar.

 

Auf diese Leistungen kam es an

Auf diese Leistungen hat die Stiftung Warentest diesmal besonders geachtet: Im Grundschutz enthalten sein sollten die Absicherung von grober Fahrlässigkeit, Kosten für Abbruch- und Aufräumarbeiten, Dekontamination sowie Schutz und Lagerung, Mehrkosten durch behördliche Auflagen und Überspannung enthalten. Zusätzlich punkten konnte ein Tarif mit der Absicherung von Hotelkosten, Sachverständigenleistungen und der Mitversicherung von Rauch- und Rußschäden, Fahrzeuganprall, Ableitungsrohren, Vorsorge und Leistungen im Falle eines Versichererwechsels. Je nach Bedarf sollten Kundinnen und Kunden diese Leistungen mit absichern:

  • Lecks in Klimaanlagen, Wärmepumpen, Solarheizungen.
  • Photovoltaikanlagen, Nutzwärmeschäden und Schäden durch abgeknickte oder umgestürzte Bäume.
  • Mietausfall sowie die Innovationsklausel – hier leistet der Versicherer auch, wenn der Schutz ohne Aufpreis in einer neueren Tarifgeneration enthalten ist.

 

Tipps zur Wohngebäudeversicherung

Die Stiftung Warentest gibt noch weitere wertvolle Tipps zur Wohngebäudeabsicherung an ihre Leserschaft weiter:

  • Kleine Schäden sollten Hauseigentümer lieber selbst zahlen und die Beitragsreduzierung durch Selbstbehalte nutzen.
  • Wertsteigerungen der Immobilie müssen dem Versicherer unbedingt gemeldet werden.
  • Der Elementarschutz sollte nach Möglichkeit mit abgesichert werden.
  • Die Ermittlung der Versicherungssumme variiert bei Versicherern stark - beim Wechsel sollte daher der Wertermittlungsbogen neu ausgefüllt werden.
  • Bei Versichererwechsel müssen außerdem alle Vorschäden genannt werden, auch die selbst bezahlten.

Als Spezialversicherer für Immobilien bieten wir unseren Kundinnen und Kunden leistungsstarke Versicherungsprodukte rund ums Wohnen und Bauen. Das bestätigt erneut die besondere Auszeichnung unseres Max-Tarifs als Testsieger.

 

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