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Feuerwerkverbot an Silvester

27.12.2019

Alle Jahre wieder naht der Silvesterabend. Und pünktlich zum Jahreswechsel rückt die Frage nach einem Feuerwerksverbot in den Fokus. Neben Umweltschutzfragen geht es bei dieser Diskussion auch um die Sicherheit und den Schutz des Eigentums vor Schäden. Wir erklären, was erlaubt ist und was nicht.

Silvester am Hamburger Jungfernstieg, damals mit Feuerwerk. Seit diesem Jahr gilt ein Feuerwerksverbot am Jungfernstieg.

Aus Sicherheitsgründen wurde für den Hamburger Jungfernstieg erstmals ein Feuerwerksverbot verhängt. In der Vergangenheit kam es hier immer wieder zu schweren Verletzungen.

Lärm gegen böse Geister

Als erstes stellt sich die Frage, warum es überhaupt ein Feuerwerk an Silvester gibt: Traditionell dient das Abbrennen von Feuerwerkskörpern  dem Vertreiben von bösen Geistern. Bevor 1506 das erste Feuerwerk in Deutschland stattfand, war für diesen heidnischen Brauch alles erlaubt, was Krach macht. Gerade mit kleineren Kindern lassen sich übrigens die meisten Geister garantiert auch heute noch mit Rasseln und Kochtöpfen vertreiben.

Wann darf man böllern?

Es gibt grundsätzlich zwei Klassen von Feuerwerkskörpern, die von Privatpersonen gezündet werden dürfen. Feuerwerk der Kategorie F1 ist das gesamte Jahr erhältlich. Dabei handelt es sich um Kleinstfeuerwerke, wie Knallbonbons oder Tischfeuerwerke. Kleinstfeuerwerke können das ganze Jahr über an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Anders sieht es da bei Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 aus. Diese dürfen ausschließlich am 31.Dezember und 01. Januar von Personen über 18 Jahren gezündet werden. Zum Feuerwerk der Klasse 2 zählen Raketen, Vulkane oder Fontänen. Außerhalb der Silvesternacht muss eine Sondergenehmigung bei dem zuständigen Ordnungsamt eingeholt werden.

Wo gilt das Feuerwerksverbot in Deutschland?

Feuerwerk darf nicht in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altenheimen gezündet werden. Brandempfindliche Gebäude und Anlagen, wie Reetdachhäuser, sind tabu. Einige Städte und Gemeinden verbieten konsequent das Silvesterfeuerwerk in den Innenstädten oder Naturschutzgebieten. So sollen in Berlin, zusätzlich zur Partymeile am Brandenburger Tor, am nördlichen Ende des Alexanderplatzes und an der Schöneberger Pallasstraße feuerwerksfreie Zonen eingerichtet werden. Auch auf dem Brocken und im gesamten Nationalpark Harz gilt ein Feuerwerksverbot. Einige Städte wie Hannover, Göttingen und Lüneburg kommen dem Verbotsantrag der deutschen Umwelthilfe zumindest teilweise nach. Im Norden verbietet Hamburg die Knallerei zum Jahreswechsel rund um den Jungfernstieg, begründet dies jedoch mit der Sicherheitslage. In den vergangengen Jahren waren immer wieder Personen zum Teil schwer verletzt worden.

Was für ein böllerfreies Silvester spricht

  • Die Feinstaubbelastung der an Silvester in die Luft gejagten Rußpartikel entspricht in etwa 15,5 Prozent dessen, was wir durch den Straßenverkehr in einem Jahr produzieren. Nach Schätzungen des Umweltbundesamts sind das ungefähr 4500 Tonnen an gesundheitsschädlichen Partikeln.
  • Jeder Mensch, der ein schreckhaftes Tier zu seinen Mitbewohnern zählt, kennt die Situation: Draußen knallt und kracht es, drinnen kauern Katze und Hund vor Angst unter dem Sofa. Dabei haben es unsere Haustiere besser als die Waldbewohner. Viele Wildvögel werden durch die Silvesterböllerei aufgeschreckt, sodass sie Städte und Parks fluchtartig verlassen. Nicht zuletzt werden immer wieder Wildtiere durch das Silvesterfeuerwerk getötet oder verletzt.
  • Ein weiteres Argument für ein Böllerverbot ist die unterschätzte Unfallgefahr. Gerade Kinder, die entstehende Gefahren noch nicht abschätzen können, werden von den bunten und lauten Knallkörpern magnetisch angezogen. Auch Jugendliche sowie angetrunkene Personen überschätzen ihre Fähigkeiten bisweilen, wie dramatische Berichte der vergangenen Jahre zeigen. Zu den regelmäßig auftretenden Verletzungen zählen hier das Knalltrauma und Verletzungen durch falsch gehandhabte und teils illegale Feuerwerkskörper.
  • Ein Klassiker unter den Argumenten für ein Feuerwerksverbot ist der potenzielle Streit unter Nachbarn. Bei Verschmutzungen von Grundstücken oder unbeabsichtigten Sachbeschädigungen geht es oft hoch her. Hilfreich sind hierbei vorausschauendes Feiern und eine passende Absicherung, damit eventuelle Schäden schnell vergessen sind.

Es gibt natürlich auch Gründe gegen ein Feuerwerksverbot. Neben Tradition und Ästhetik ist ein ganz wichtiger Faktor ausschlaggebend: Es macht einfach Spaß. Da ein generelles Böllerverbot bislang unwahrscheinlich ist, gilt die letzte Frage dem Thema Schäden durch Feuerwerkskörper.

Wer zahlt, wenn der Feuerwerkskörper das Carport beschädigt?

Um einen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden, können Sie einiges tun. Als erster Tipp: Reden Sie mit den Nachbarn, bevor es in die Silvestervorbereitungen geht. Falls Sie es selbst gerne an Silvester krachen lassen, stellen sie sicher, dass ihre Nachbarn wissen, an wen sie sich wenden dürfen. Und es gehört selbstverständlich dazu, dass Sie Ihren Müll wieder wegräumen. Wenn Sie Ruhe und Sicherheit schätzen, gilt übrigens ebenfalls: Reden hilft. Die wenigsten Menschen meinen es böse, wenn sie zu Silvester Knaller zünden. Daher ist es enorm entspannend für alle, wenn eventuelle Bedenken oder Einschränkungen im Vorfeld abgeklärt werden. Es lässt sich nicht vermeiden, dass jemand in der Straße Raketen abfeuert. Schließen Sie deshalb rechtzeitig zum Schutz von Gebäuden und Auto eine gute Privathaftpflichtversicherung ab, um beruhigt in das neue Jahr zu starten.

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