GEV-Rechnungen 2026 – Wir antworten auf die häufigsten Fragen
17.10.2025
Die Grundeigentümer-Versicherung verschickt zurzeit die Rechnungen für die Versicherungsbeiträge. Wir haben für Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt und erklären, was die die einzelnen Positionen auf der Rechnung bedeuten.
Häufige Fragen zur GEV-Rechnung
Kann ich meinen Beitrag zukünftig abbuchen lassen, obwohl ich ihn bisher selbst überwiesen habe?
Selbstverständlich geht das. Ihre Bankverbindung können Sie im Servicebereich selbst angeben. Klicken Sie im Service-Center dafür einfach auf "Bankverbindung".
Können Sie den Beitrag von einem anderen Konto abbuchen? Ich möchte Änderungen zu meinem Vertrag vornehmen?
Änderungen zum Lastschrifteinzug, welche bis zum 19.12.2025 bei uns eingehen, können für den ersten Beitragseinzug im Januar noch berücksichtigt werden. Wenn Änderungen danach eingehen, kommt es zu einem späteren Einzugsdatum. Vertragsanpassungen können Sie im Service-Center selbst vornehmen, wie zum Beispiel die Änderung der Bankverbindung.
Ich habe von Ihnen eine Beitragsrechnung bekommen, obwohl ich Ihnen den Verkauf meiner Immobilie mitgeteilt habe?
Ihr Vertrag geht erst mit Grundbuchumschreibung in der Ersten Abteilung auf den neuen Eigentümer über, bis dahin sind Sie unser Versicherungsnehmer. Die Jahresprämie, sofern vorgesehen, ist zwischen dem Verkäufer und Erwerber intern zu verrechnen. Bei einer Kündigung wird dem Käufer der Jahresbeitrag anteilig erstattet.
Mein Beitrag zur Wohngebäudeversicherung oder der Hausratversicherung hat sich erhöht!
Der Anpassungsfaktor, der auf dem „Baupreisindex für Wohngebäude“ und dem „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ basiert, wird jedes Jahr durch das Statistische Bundesamt für die gesamte Branche veröffentlicht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) berechnet daraufhin den Anpassungsfaktor für jede Versicherungsparte. Anhand dieses Anpassungsfaktors wird der Jahresbeitrag aktualisiert.
Warum ist der Anpassungsfaktor wichtig?
Die Kosten, die für Reparatur oder Wiedererrichtung eines Gebäudes benötigt werden, steigen Jahr für Jahr im Rahmen der Inflation. Wären Wohngebäude zu einer festen Versicherungssumme versichert, dann würde diese vereinbarte Versicherungssumme schon nach kurzer Zeit nicht mehr ausreichen, um einen Totalschaden eines Gebäudes abzudecken. Es entstünde eine Unterversicherung.
Die Anpassung betrifft die Wohngebäude-, Hausrat- und Glasversicherungen.
Diese Beitragsanpassung erfolgt zur jährlichen Veränderung des Anpassungsfaktors in der Wohngebäudeversicherung, der sich um 4,21% auf 27,63 erhöht hat. In der Hausratversicherung erfolgt die jährliche Anpassung der Versicherungssumme. Diese – und damit auch der Beitrag - erhöht sich ab dem 01.01.2026 um 1,7%. Der Beitrag zur Glasversicherung steigt um 4,8 %.
Weitere Infos finden Sie in unseren FAQs
Mein Beitrag hat sich erhöht, habe ich jetzt die Möglichkeit meinen Vertrag außerordentlich zu kündigen?
Ihr Beitrag kann sich aus verschiedenen Gründen erhöhen (siehe FAQ). Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht jedoch nur, wenn es eine tarifliche Anpassung gab. Ob Ihr Vertrag von einer derartigen Anpassung betroffen ist, können Sie Ihrer Rechnung entnehmen. In diesem Fall haben Sie wie auf der Rechnung ausgewiesen ein entsprechendes außerordentliches Kündigungsrecht.
