GEV-Rechnungen 2025 – Wir antworten auf die häufigsten Fragen
23.10.2024
Die Grundeigentümer-Versicherung verschickt zurzeit die Rechnungen für die Versicherungsbeiträge. Wir haben für Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt und erklären, was die die einzelnen Positionen auf der Rechnung bedeuten.
Kann ich meinen Beitrag zukünftig abbuchen lassen, obwohl ich ihn bisher selbst überwiesen habe?
Selbstverständlich geht das. Ihre Bankverbindung können Sie im Servicebereich selbst angeben. Klicken Sie im Service-Center dafür einfach auf "Bankverbindung".
Können Sie den Beitrag von einem anderen Konto abbuchen? Ich möchte Änderungen zu meinem Vertrag vornehmen?
Änderungen zum Lastschrifteinzug, welche bis zum 20.12.2024 bei uns eingehen, können für den ersten Beitragseinzug im Januar noch berücksichtigt werden. Wenn Änderungen danach eingehen, kommt es zu einem späteren Einzugsdatum. Vertragsanpassungen können Sie im Service-Center selbst vornehmen, wie zum Beispiel die Änderung der Bankverbindung.
Ich habe von Ihnen eine Beitragsrechnung bekommen, obwohl ich Ihnen den Verkauf meiner Immobilie mitgeteilt habe?
Ihr Vertrag geht erst mit Grundbuchumschreibung in der Ersten Abteilung auf den neuen Eigentümer über, bis dahin sind Sie unser Versicherungsnehmer. Die Jahresprämie, sofern vorgesehen, ist zwischen dem Verkäufer und Erwerber intern zu verrechnen. Bei einer Kündigung wird dem Käufer der Jahresbeitrag anteilig erstattet.
Mein Beitrag zur Wohngebäudeversicherung oder der Hausratversicherung hat sich erhöht!
In den vergangenen Jahren haben sehr viele, teilweise sehr extreme Naturereignisse Schäden und somit Aufwände in erheblichem Umfang verursacht. Hagel-, Starkregen- und Sturmschäden betreffen mehrheitlich die Wohngebäudeversicherung. Dazu kommt ein in den letzten Jahren deutlich gestiegenes Preisniveau, insbesondere bei Materialkosten und Handwerkerleistungen.
Auch die Ersatzbeschaffung von beschädigtem oder zerstörtem Hausrat ist merklich teurer geworden. Ein wesentlicher Kostentreiber ist die Inflation bei Energie- und Transportkosten sowie Rohstoffen. Diese führt zu gestiegenen Verbraucherpreisen und entsprechend höheren Schadenzahlungen.
Unser Ziel ist ein fairer Lastenausgleich im Sinne der Versichertengemeinschaft, um auch zukünftig den Neuwert erstatten zu können. Damit dies gelingt, müssen wir in der Wohngebäude- und Hausratversicherung für einen Großteil der Verträge ab der Hauptfälligkeit 01.01.2025 eine Beitragsanpassung durchführen.
Diese Beitragsanpassung erfolgt zusätzlich zur jährlichen Veränderung des Anpassungsfaktors in der Wohngebäudeversicherung, der sich um 2,46 % auf 26,51 erhöht hat.
Der Anpassungsfaktor, der auf dem „Baupreisindex für Wohngebäude“ und dem „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ basiert, wird zu Beginn jeden Jahres durch das Statistische Bundesamt für die gesamte Branche veröffentlich. Anhand dieses Anpassungsfaktors wird der Jahresbeitrag aktualisiert.
In der Hausratversicherung erfolgt zusätzlich die jährliche Anpassung der Versicherungssumme. Diese – und damit auch der Beitrag - erhöht sich ab dem 01.01.2025 um 0,9 %.
Weitere Infos finden Sie in unseren FAQs.
Mein Beitrag hat sich erhöht, habe ich jetzt die Möglichkeit meinen Vertrag außerordentlich zu kündigen?
Ihr Beitrag kann sich aus verschiedenen Gründen erhöhen (siehe FAQ). Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht jedoch nur, wenn es eine tarifliche Anpassung gab. Ob Ihr Vertrag von einer derartigen Anpassung betroffen ist, können Sie Ihrer Rechnung entnehmen. In diesem Fall haben Sie wie auf der Rechnung ausgewiesen ein entsprechendes außerordentliches Kündigungsrecht.