GEV-Rechnungen 2024 – Häufige Fragen und Antworten | GEV Versicherung
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GEV-Rechnungen 2024 – Wir antworten auf die häufigsten Fragen

24.10.2023

Die Grundeigentümer-Versicherung verschickt zurzeit die Rechnungen für die Versicherungsbeiträge. Wir haben für Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt und erklären, was die die einzelnen Positionen auf der Rechnung bedeuten.

Kann ich meinen Beitrag zukünftig abbuchen lassen, obwohl ich ihn bisher selbst überwiesen habe?

Selbstverständlich geht das. Ihre Bankverbindung können Sie Servicebereich selbst angeben. Klicken Sie im Service-Center dafür einfach auf "Bankverbindung".

Können Sie den Beitrag von einem anderen Konto abbuchen? Ich möchte Änderungen zu meinem Vertrag vornehmen?

Änderungen zum Lastschrifteinzug, welche bis zum 20.12.2023 bei uns eingehen, können für den ersten Beitragseinzug im Januar noch berücksichtigt werden. Wenn Änderungen danach eingehen, kommt es zu einem späteren Einzugsdatum. Vertragsanpassungen können Sie im Service-Center selbst vornehmen, wie zum Beispiel die Änderung der Bankverbindung.

Ich habe von Ihnen eine Beitragsrechnung bekommen, obwohl ich Ihnen den Verkauf meiner Immobilie mitgeteilt habe?

Ihr Vertrag geht erst mit Grundbuchumschreibung in der Ersten Abteilung auf den neuen Eigentümer über, bis dahin sind Sie unser Versicherungsnehmer. Die Jahresprämie, sofern vorgesehen, ist zwischen dem Verkäufer und Erwerber intern zu verrechnen. Bei einer Kündigung wird dem Käufer der Jahresbeitrag anteilig erstattet.

Mein Beitrag zur Wohngebäudeversicherung hat sich erhöht!  

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht zu Beginn jeden Jahres einen Anpassungsfaktor, der auf dem „Baupreisindex für Wohngebäude“ und dem „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ basiert. Anhand dieses Anpassungsfaktors wird der Jahresbeitrag aktualisiert. Und so passt sich auch der Versicherungsschutz an die gegenwärtige Baupreisentwicklung an. Der Anpassungsfaktor steigt um 7,53% auf 25,87.

Weitere Beitragsanpassungen gibt es für die Glasversicherung mit 12,4 % und bei der Hausratversicherung durch die Anpassung der Versicherungssumme mit 5,2 %.

Weitere Infos finden Sie in unseren FAQs

Mein Beitrag hat sich erhöht, habe ich jetzt die Möglichkeit meinen Vertrag außerordentlich zu kündigen?

Ihr Beitrag kann sich aus verschiedenen Gründen erhöhen (siehe FAQ). Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht jedoch nur, wenn es eine tarifliche Anpassung gab. Ob Ihr Vertrag von einer derartigen Anpassung betroffen ist, können Sie Ihrer Rechnung entnehmen. In diesem Fall haben Sie wie auf der Rechnung ausgewiesen ein entsprechendes außerordentliches Kündigungsrecht. 

Muster einer Beitragsrechnung mit Erläuterungen

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