Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar | GEV Versicherung
AKTUELLES

AKTUELLES

Kann die Wohngebäudeversicherung steuerlich abgesetzt werden?

09.11.2018

Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, haben Sie es sicherlich mit einer Wohngebäudeversicherung gegen Schäden, die durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser entstehen, abgesichert. Und vielleicht stellt sich Ihnen als Eigentümer die Frage, ob die Kosten für die Wohngebäudeversicherung steuerlich abgesetzt werden können?

Die Frau am Telefon fragt ihren Steuerberater gerade, ob man die Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen kann.

Ist die Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzbar?

Die Wohngebäudeversicherung ist ein absolutes Muss für alle Immobilieneigentümer. Schließlich deckt dieser Versicherungsschutz Schäden am Haus ab, die durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser entstehen. Kommt es zum Schaden, zahlt die Versicherung die möglichen Reparaturkosten am Gebäude oder sogar den Wiederaufbau zum Neubauwert. Ein wichtiger Versicherungsschutz, den Banken im Rahmen von Immobilienfinanzierungsgesprächen auch voraussetzen.

Spätestens, wenn die Steuererklärung von Hausbesitzern vorbereitet wird, stellt sich ihnen die Frage, ob die Kosten für die Wohngebäudeversicherung vielleicht steuerlich abzusetzen sind.

Um die Frage zu beantworten, müssen wir unterscheiden: Wird das Gebäude selbst genutzt oder wird es vermietet?

 

Gebäude, die selbst genutzt werden

Wird das Gebäude vom Versicherungsnehmer selbst bewohnt, kann er die Kosten für die Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich absetzen. Das hat den Hintergrund, dass Privatpersonen nur Versicherungen absetzen können, die der eigenen Absicherung dienen. Also nur Personenversicherungen. Hierzu gehören beispielsweise die private Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung oder eine Rentenversicherung.

 

Wie sieht es mit der steuerlichen Absetzbarkeit bei vermietetem Eigentum aus?

Auch Vermieter können die Kosten der Wohngebäudeversicherung nicht von der Steuer absetzen. Allerdings haben sie einen anderen Vorteil. Sie können den Beitrag für die nötige Gebäudeversicherung auf die Mieter umlegen. Dies geschieht über die Nebenkostenabrechnung (§ 2 der Betriebskostenverordnung) und wird als "Betriebsausgaben aus Vermietung und Verpachtung" angegeben.

Wichtig: Der Vermieter muss beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung im Interesse der Mieter handeln. Sie dürfen durch den Abschluss nicht benachteiligt werden. Und: Kommt es zu einem Schaden, muss der Vermieter diesen beseitigen.
Wer eine Eigentumswohnung hat, bezahlt die Kosten für die Versicherung in der Regel über das Hausgeld, das durch die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) festgelegt wird, damit die Betriebskosten gedeckt sind. Die Betriebskostenabrechnung ist dann wieder absetzbar.

 

 

Und wenn Sie noch gar keine Wohngebäudversicherung haben...

 

Dann empfehlen wir Ihnen die Wohngebäudeversicherung der GEV. Der Versicherungsschutz ist komplett modular aufgebaut. Sie wählen die Bausteine, die für Sie in Frage kommen und erhalten so eine individuell angepasst Absicherung. 

Und für Vermieter gibt es ein besonderes Versicherungspaket. Lassen Sie sich beraten.

Das könnte Sie auch interessieren