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Unbenannte Gefahren - Was ist versichert?

11.04.2019

Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel können in der Wohngebäudeversicherung selbstverständlich versichert werden und sind deshalb auch so in unseren Versicherungsbedingungen aufgeführt. Doch was ist, wenn mal ein Schaden durch eine andere Ursache eintritt?

Unbenannte Gefahren - Was ist versichert

Unbenannte Gefahren: Die geheimnisvolle Versicherungsklausel kann dafür sorgen, fast uneingeschränkten Versicherungsschutz zu erlangen.

Unbenannte Gefahren? Was heißt das?

Grundsätzlich findet man in den Versicherungsbedingungen die Gefahren abgesichert, die am häufigsten eintreten können, wie beispielsweise Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Doch was ist, wenn mal ein Schaden an den versicherten Sachen durch eine Ursache eintritt, die nicht ausdrücklich in Ihrem Versicherungsvertrag als versicherte Gefahr benannt ist?

Diese Schäden lassen sich unter dem Begriff „unbenannte Gefahren“ zusammenfassen. Das klingt zunächst mysteriös, ist es aber nicht. 

„Unbenannte Gefahren“ sind alle Schadenursachen,

  • die nicht in einem unserer Versicherungsprodukte genannt und versicherbar sind,
  • die trotz erforderlicher Sorgfalt, unvorhersehbar eintreten,
  • und die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Der Merksatz für die unbenannten Gefahren könnte also lauten: Alles was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert.

Mit der Absicherung gegen „ unbenannte Gefahren“ haben Sie einen optimalen Versicherungsschutz. Denn in der Kombination mit den im Versicherungsvertrag ohnehin benannten Gefahren ergibt sich die perfekte Ergänzung und Absicherung für Sie.

Durch die „unbenannten Gefahren“ sind Schäden an den versicherten Sachen versichert, die durch ein unvorhersehbares Ereignis abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.

Was sind „unbenannte Gefahren" in der Wohngebäudeversicherung?

Beispiele für die „unbenannten Gefahren“  könnten Schäden an den versicherten Sachen sein:

  • durch Auslaufen oder Verschütten von Flüssigkeiten, Farben, Lacken usw.
  • durch Anprall oder Aufprall von Gegenständen (auch ohne Sturmeinwirkung)
  • die durch Baumaßnahmen außerhalb Ihres Grundstückes an Ihrem Gebäude entstehen (z.B. Baugerüstteile oder ein Kran stürzen von einer benachbarten Baustelle auf Ihr Gebäude, oder durch die Erschütterungen von schweren Baufahrzeugen entstehen plötzlich Schäden an Ihrem Gebäude).

Was ist ausdrücklich ausgeschlossen?

Es ist kaum möglich, alle denkbaren Szenarien versicherter Schadenereignisse beispielhaft aufzuzählen. Deshalb gilt für den Versicherungsschutz der „unbenannten Gefahren“  das Prinzip: „Alles was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert“

Die wichtigsten Ausschlüsse sind:

  • Vorsatz
  • Krieg und Kernenergie
  • Fehlerhafte Konstruktionen, Planungen oder Instandhaltungen der versicherten Sachen, sowie Abnutzung und Verschleiß
  • Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und sonstige Elementargefahren , die über eine Elementarschadenversicherung versicherbar sind
  • Grundwasser und Sturmflut

Muss ich als GEV-Kunde unbenannte Gefahren zusätzlich versichern?

Unbenannten Gefahren sind in der GEV-Wohngebäudeversicherung im Modul „Sicherheitsbonus“ versichert. Das Modul „Sicherheitsbonus“ ist eine beitragsfreie Erweiterung, die ergänzend zu unserer neuen Wohngebäudeversicherung angeboten wird, sofern alle Versicherungsmodule beantragt werden.

Überprüfen Sie Ihren bestehenden Versicherungsvertrag, ganz besonders, wenn er vor Mai 2018 abgeschlossen wurde. Sind die unbenannten Gefahren nicht eingeschlossen, können Sie dies problemlos nachholen. Schreiben Sie oder rufen Sie uns an, um Ihren Ihren Versicherungsschutz auf den neusten Stand zu bringen.

Ausgezeichnet von Stiftung Warentest

Übrigens: Unsere Wohngebäudeversicherung wurde von der Zeitschrift Finanztest mit der Bestnote „sehr gut (0,5)“ bewertet.

 

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