Sturm, Starkregen & Co - Wer zahlt? | GEV Versicherung
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Wetter extrem: Starkregen und Sturm - Welche Versicherung hilft?

16.10.2019

Extreme Wettersituationen treten das ganze Jahr über auf. Hagelkörner, groß wie Tennisbälle, Stürme, die Autos umwerfen und Dächer abdecken, Blitzeinschläge, Starkregen mit Überschwemmungen: sie alle verursachen teure Schäden an Haus und Hof. Aber: Welche Versicherung zahlt? Und noch wichtiger: Ist der Schaden überhaupt versichert? Wir erklären, welche Versicherung welchen Schaden übernimmt.

Immer heftiger auftretende Unwetter führen zu immer stärkeren Schäden. Vom Sturm umgerissene oder zerknickte bäume können auf HÄusern landen. Die verursachten Schäden sind dann sehr teuer werden.

Extreme Wetterereignisse führen zu immer stärkeren Schäden. Keine Seltenheit sind vom Sturm umgeknickte Bäume, die in Hausdächern landen und große Schäden verursachen. Wie muss man versichert sein, damit solche Schäden übernommen werden?

 

Die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer die wichtigste Versicherung. Sie erstattet u.a. Schäden, die durch Sturm, Hagel und Blitzeinschläge entstehen.

Ein Sturm kann ein Dach ganz oder teilweise abdecken. Ein Blitzschlag kann ein Feuer verursachen. Das sind die häufigsten natürlichen Schadensursachen in unseren Breitengraden. Auch Folgeschäden sind häufig mit dem Schaden verbunden.

Wichtig: Ein Sturm im versicherungstechnischen Sinne liegt erst ab einer Windstärke 8 vor.

 

Elementarversicherung zahlt bei Starkregenschäden

Schäden, die durch Starkregen verursacht werden, werden nicht von der Wohngebäudeversicherung erstattet. Bei Überschwemmungen oder Erdrutsch, verursacht durch Starkregen muss eine ergänzende Versicherung abgeschlossen worden sein: Die Elementarversicherung.

Die laienhafte Definition für Starkregen lautet: Wenn innerhalb einer kurzen Zeitspanne so hohe Niederschlagsmengen auftreten, dass die Kanalisation und der Boden hoffnungslos überfordert sind.

Die Folge sind ansteigende Wasserpegel, die Überschwemmungen oder sogar Sturzfluten oder Erdrutsche verursachen.

Im schlimmsten Fall können die Wassermassen sogar Gebäudeteile wegspülen. Durch eindringendes Wasser kommt stinkender Schlamm oder sogar Schadstoffe ins Gebäude, die teuer beseitigt werden müssen. Manche Gebäude sind dann nicht nur renovierungsbedürftig, sondern vielleicht sogar einsturzgefährdend.

 

Elementarversicherung zusätzlich abschließen

Bei der GEV Grundeigentümer-Versicherung kann die Elementarschadenversicherung zusätzlich zur bestehenden Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Sie deckt die Schäden ab, die durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Starkregen verursacht werden.

 

Elementarversicherung auch zur Hausratversicherung abschließen

Die Wohnungseinrichtung sollte durch eine Hausratversicherung abgesichert sein. Aber auch für diese sollte ein zusätzlicher Elementarschadenschutz vorliegen, wenn Schäden am Inventar durch derartige Überschwemmungen und ähnliche Naturereignisse mitversichert sein sollen.

 

Fragen zum richtigen Versicherungsschutz

Wir beraten Sie gern zu unserer Hausrat-, Elementar- und zu unserer Wohngebäudeversicherung, die individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen telefonisch unter 040 3766 3366 mit Rat und Tat zur Seite.

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