Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Grundeigentümer-Versicherung VVaG ist bemüht, ihre Website und ihren Online-Abschluss im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website gev-versicherung.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit der BITV 2.0 und dem HmbBGG wegen der folgenden noch anstehenden Optimierungen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
- Bei Mediendateien sind Untertitel nicht vollständig enthalten
- PDF-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei
Geplante Maßnahmen
Diverse kleinere Anpassungen.
Feedback oder Barriere melden
Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit oder bei sonstigen Anliegen Kontakt mit uns aufnehmen.
Kontakt per E-Mail aufnehmen: kundenservice@grundvers.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung benachteiligt sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle HmbBGG wenden. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden, ohne ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)Dammtorstraße 14
20354 Hamburg
E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de