Häufige Fragen und Antworten zu Antrag und Vertrag
Auf unserer Internetseite finden Sie unsere Versicherungs-Tarifrechner, mit denen Sie ganz
einfach ein
Angebot zu Ihrem persönlichen Versicherungsschutz errechnen können. Dieses Angebot können
Sie sich
entweder per E-Mail weiterleiten oder gleich online abschließen. Natürlich können Sie auch
telefonisch
unter der Rufnummer 040-37663-366 einen Antrag von unserem Kundenservice anfordern.
Stellen Sie sich Ihren Versicherungsschutz einfach und unverbindlich auf unserer Website
zusammen. Wir
senden Ihnen per E-Mail ein PDF mit Ihrem persönlichen Angebot für Ihre Versicherung zu. In
dieser E-Mail
finden Sie auch einen Link, der Sie direkt zu Ihren bereits erfassten Angebotsdaten im
Tarifrechner
weiterleitet. Damit können Sie ganz einfach, auch zu einem späteren Zeitpunkt, Ihren
Vorschlag
aktualisieren oder Ihren Versicherungsschutz beantragen. Nach Ablauf von drei Monaten
löschen wir die von
Ihnen eingegebenen Daten.
Die verbindliche Annahme Ihres Antrages erfolgt erst nach einer abschließenden Prüfung, die
in Ausnahmen
auch zu einem abweichenden Beitrag oder Versicherungsschutz führen kann.
In unserem Service-Center können Sie Vertrags- oder
Kontoänderungen selbstvornehmen. Sie können hier auch Dokumente herunterladen oder
Beitragsberechnungen vornehmen. Sie möchten lieber telefonieren? Unter der Telefonnummer
040-37663-333 sind wir für Sie Mo-Fr zwischen 8-18 Uhr für Sie erreichbar.
Häufige Fragen und Antworten zum Haus & Hausverkauf
Vom Käufer des Gebäudes benötigen wir zum Beispiel eine Kopie der Eigentumsumschreibung ins
Grundbuch
(Erste Abteilung) oder die Auflassungseintragung in der zweiten Abteilung im Grundbuch. Der
Verkäufer
sollte eine Kopie der Löschung aus dem Grundbuch (Abteilung 1) vorlegen können. Da diese
Umschreibung
unter Umständen aber länger dauert, reicht uns als Versicherung im ersten Schritt eine Kopie
des
Kaufvertrages oder die Auflassungsvormerkung.
Der Gesetzgeber und unsere Versicherungsbedingungen regeln den Eigentumswechsel für
bestehende
Sachversicherungen. Darunter fallen u.a. die
- Wohngebäudeversicherung
- Glasversicherung
- Mietverlustversicherung
- Schwammversicherung und Hausbockkäferversicherung
Damit der Versicherungsschutz durch einen Verkauf nicht unterbrochen wird, tritt nach den
gesetzlichen
Bestimmungen der Käufer zunächst in alle Rechte und Pflichten der Sachversicherungen ein.
Das bedeutet,
dass der Vertrag mit Eintragung im Grundbuch (Abteilung 1) bzw. bei Zwangsversteigerung mit
Erteilung des
Zuschlags auf den Käufer übergeht.
Häufige Fragen und Antworten zu unserem Kooperationspartner Haus & Grund
Für eine erfolgreiche Registrierung als Haus & Grund Mitglied bei der GEV benötigen wir
folgende
Angaben:
- In welchem Verein sind Sie Mitglied
- Ihre Mitgliedsnummer
Mitglieder von Haus & Grund erhalten von uns einen Rabatt von 10 % in allen
Versicherungssparten.
Häufige Fragen und Antworten zu Rabatten und Prämien
Unsere Tarife sind schon sehr günstig kalkuliert, trotzdem gibt es in einigen Tarifen
zusätzliche Rabatte.
Zum Beispiel können Sie von unserem Kombirabatt von 25% auf den Beitrag der
Hausratversicherung
profitieren. Dies gilt, wenn Sie ebenfalls eine Wohngebäudeversicherung bei uns
abgeschlossen haben oder
zeitgleich mit abschließen. Unseren Bündelrabatt in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
in Höhe von 10 %
erhalten Sie, wenn Sie bei uns einen weiteren Vertrag abgeschlossen haben.
Ja, mit unserer Aktion "Kunden werben Kunden" erhalten Sie eine Prämie nach erfolgreicher
Empfehlung. Wie das funktioniert, erfahren Sie auf unserer
„Kunden
werben Kunden“-Seite.
Speziell für Personen ab 60 Jahren bieten wir einen sehr günstigen Tarif innerhalb unserer
Privathaftpflichtversicherung an.
Häufige Fragen und Antworten zur Beitragsabrechnung
Ja, selbstverständlich. Tragen Sie einfach in unserem Online Service Center Ihre Bankverbindung ein.
Wir buchen Ihren Versicherungsbeitrag dann zukünftig ab.
Wir buchen Ihren Versicherungsbeitrag dann zukünftig ab.
Eine Berechnungsgrundlage für Ihren Versicherungsbeitrag in der Wohngebäudeversicherung ist
der sogenannte Anpassungsfaktor. Die Kosten, die für Reparatur oder Wiedererrichtung eines
Gebäudes benötigt werden, steigen Jahr für Jahr im Rahmen der Inflation. Wären Wohngebäude
zu einer festen Versicherungssumme versichert, dann würde die vereinbarte Versicherungssumme
schon nach kurzer Zeit nicht mehr ausreichen, um einen Totalschaden eines Gebäudes
abzudecken. Es entstünde eine Unterversicherung. Die Lösung: Die gleitende
Neuwertversicherung. Durch die Anpassung ist gewährleistet, dass bei den Entschädigungen
eines Schadenfalles die Preisentwicklung berücksichtigt wird.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) berechnet diesen Anpassungsfaktor für jedes Kalenderjahr neu. Grundlage hierfür ist die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Entwicklung des Baukosten- und Lohnindexes in der Baubranche. Sinken oder erhöhen sich diese Indizes, sinkt bzw. erhöht sich auch der Anpassungsfaktor und damit der Versicherungsbeitrag. Es ist also unerheblich, wie sich die allgemeine Teuerung entwickelt, das Haus ist immer zu 100 % versichert. Für 2026 steigt der entsprechende Anpassungsfaktor im Vergleich zum Vorjahr um 4,21 % auf 27,63. Wohngebäudeversicherer, wie die GEV, die die gleitende Neuwertversicherung anbieten, sind dazu verpflichtet, ihre Beiträge jährlich an diese Indexerhöhung anzugleichen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht hier nicht.
Je nach Produkt und Vertragsvereinbarung können weitere Gründe für die Veränderung des Beitrages bestehen, beispielsweise der Abbau eines Neubaurabattes oder die Veränderung der Schadenfreiheitsklasse.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) berechnet diesen Anpassungsfaktor für jedes Kalenderjahr neu. Grundlage hierfür ist die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Entwicklung des Baukosten- und Lohnindexes in der Baubranche. Sinken oder erhöhen sich diese Indizes, sinkt bzw. erhöht sich auch der Anpassungsfaktor und damit der Versicherungsbeitrag. Es ist also unerheblich, wie sich die allgemeine Teuerung entwickelt, das Haus ist immer zu 100 % versichert. Für 2026 steigt der entsprechende Anpassungsfaktor im Vergleich zum Vorjahr um 4,21 % auf 27,63. Wohngebäudeversicherer, wie die GEV, die die gleitende Neuwertversicherung anbieten, sind dazu verpflichtet, ihre Beiträge jährlich an diese Indexerhöhung anzugleichen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht hier nicht.
Je nach Produkt und Vertragsvereinbarung können weitere Gründe für die Veränderung des Beitrages bestehen, beispielsweise der Abbau eines Neubaurabattes oder die Veränderung der Schadenfreiheitsklasse.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) errechnet für die Verbundene
Hausratversicherung die Preisentwicklung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern. Grundlage
hierfür ist, die durch das Statistische Bundesamt veröffentliche Entwicklung des
Verbrauchspreisindexes für Deutschland (VPI). Die Preisindizes können je nach Entwicklung
sinken oder steigen. Für 2026 ergibt sich für alle Verträge, denen die VHB 2008, 2012, 2019
oder 2024 zugrunde liegen, eine Anpassung der Versicherungssumme von 1,7 %. Durch die
Summenanpassung stellen wir für Sie sicher, dass eine Unterversicherung vermieden wird.
Der Beitrag zur Glasversicherung kann jedes Jahr aufgrund der vom Statistischen Bundesamt
veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten sinken oder steigen. Für 2026 steigt
der Beitrag zur Glasversicherung um 4,8 %. Dies gilt für gewerblich genutzte Gebäude,
Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser.
Derzeit erhalten wir viele Kontaktanfragen zu Vertragsangelegenheiten. Aus diesem Grund kann
es im Augenblick zu längeren Verzögerungen kommen. Wenn wir Ihre Vertragsänderung bearbeitet
und dokumentiert haben, senden wir Ihnen eine aktualisierte Rechnung zu. Damit der
Versicherungsschutz durch eine eventuelle Nichtzahlung der Versicherungsprämie zur
jeweiligen Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages nicht gefährdet ist, bitten wir Sie,
rechtzeitig den Beitrag aus Ihrer aktuellen Rechnung zu überweisen bzw. bei einer Abbuchung
unsererseits diesen Beitrag nicht zurückzurufen.
Die Policennummer hat 2014 die ursprüngliche Versicherungsscheinnummmer ersetzt und ist
seitdem unveränderliche Hauptnummer Ihrer Versicherung. Bei Rückfragen geben Sie diese bitte
immer an, damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können.
Die Vertragsnummer erfasst Tarifänderungen und ändert sich entsprechend. Diese Nummer dient in erster Linie internen Zwecken.
Die Rechnungsnummer ist erforderlich, damit wir den abgebuchten oder überwiesenen Beitrag Ihrem Versicherungsvertrag zuordnen können.
Bitte beachten Sie bei der Angabe und Nennung Ihrer Nummern, uns diese stets vollständig zu übermitteln.
Die Vertragsnummer erfasst Tarifänderungen und ändert sich entsprechend. Diese Nummer dient in erster Linie internen Zwecken.
Die Rechnungsnummer ist erforderlich, damit wir den abgebuchten oder überwiesenen Beitrag Ihrem Versicherungsvertrag zuordnen können.
Bitte beachten Sie bei der Angabe und Nennung Ihrer Nummern, uns diese stets vollständig zu übermitteln.
Fälligkeitstermin bedeutet, dass Sie uns den Beitrag für Ihre Versicherung bitte bis zu
diesem Zeitpunkt überweisen. Ist ein SEPA-Lastschriftmandat vereinbart, buchen wir den
Beitrag wenige Tage nach dem Fälligkeitstermin von Ihrem Konto ab. Damit Sie Ihren
Versicherungsschutz nicht gefährden, ist es dringend erforderlich, dass Sie die Überweisung
rechtzeitig vornehmen. Um dieses zu erleichtern, können Sie den auf der Rechnung vorhandenen
QR-Code verwenden.
Häufige Fragen und Antworten zum Schadenfall
Sofern ein Schaden eingetreten ist oder Sie vermuten, dass einer eingetreten sein könnte,
melden Sie uns
diesen bitte unverzüglich unter Angabe Ihrer Policennummer. Hier geht es zum Schadenformular.
Im Schadenfall haben Sie mehrere Möglichkeiten. Zum einen können Sie uns telefonisch unter
der Nummer 040
– 3766 3444 über Ihren Schaden unterrichten und zum anderen können Sie uns Ihren Schaden
jederzeit online
mit unserem Schadenformular melden. Telefonisch
erreichen Sie uns
Montag bis Freitag in der Zeit von 8 – 18 Uhr.
Ja, bei größeren Schäden arbeiten wir mit unabhängigen Gutachtern zusammen. Je nach
Komplexität und Höhe
des Schadens beauftragen wir einen externen Gutachter, der die genaue Schadenhöhe und die
Kostenvoranschläge prüft. Der Gutachter bespricht mit dem Versicherungsnehmer den weiteren
Sanierungsvorgang.