Aquarium und Wasserbett richtig versichern | GEV Versicherung
gev wohngebäudeversicherung

RATGEBER

Aquarium und Wasserbett richtig versichern

Im Meer baden, heiß duschen oder den Durst löschen: Wasser ist ein Quell der Freude. Aber Wasser kann auch zerstörerische Kräfte entwickeln, wie Überschwemmungen immer wieder zeigen. Das sollte auch jeder bedenken, der sich ein Aquarium oder ein Wasserbett in die Wohnung stellen möchte. Worauf Mieter und Hauseigentümer dabei achten sollten, und was Hausrat-, Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherungen abdecken.

Bunte Fischen scharren sich ums im Wasser schwebende Futter. Faszinierend anzusehen, aber wie wird ist das Aquarium richtig versichert? Und gilt das auch für ein Wasserbett?

Ein schönes großes Aquarium im Wohnzimmer vereint Traditionshobby und Naturbeobachtung. Doch was passiert, wenn es ausläuft? Wie ist ein Aquarium richtig versichert?

 

Aquarium – ein schönes Hobby

Es hat schon etwas Beruhigendes, wenn farbenfrohe Fische ihre Kreise im beleuchteten Wasser ziehen – ein Aquarium ist ein traditionelles Hobby und ein echter Hingucker in jeder Wohnung. Doch mit der Entspannung kann es auch schnell vorbei sein: Wenn nämlich ein Riss in der Scheibe, ein stumpfer Gegenstand, undichtes Silikon oder ein poröser Filterschlauch dafür sorgen, dass Wasser aus dem Aquarium austritt, kommt es zu Schäden an Einrichtungsgegenständen oder sogar am Fußboden bzw. am Mauerwerk.

 

Welche Risiken gibt es, welche Schäden können entstehen?

Risiken:

  • Glas des Aquariums bricht oder reißt
  • Verklebung der Scheiben gibt nach oder wird porös
  • Kurzschluss der Elektronik (Wasserfilter, Pumpen etc.)
  • Leck im Wasserbett
  • Fußboden gibt nach durch zu hohes Gewicht

 

Ein Aquarium wirkt wuchtig und stabil, ist aber durchaus ein fragiler Gegenstand. Glas kann reißen oder brechen, aber vor allem unterliegen die Verklebungen der Scheiben einem natürlichen Alterungsprozess. Silikon und spezielle Kleber können sich lösen oder undichte Stellen aufweisen. Deshalb sollte ein Aquarium nach zirka zehn Jahren gewechselt werden.

 

Aquarium und Wasserbett – drohende Schäden durch auslaufendes Leitungswasser 


Schon ein Standard-Aquarium für Einsteiger fasst 56 Liter, nach dem Einfüllen von Kies und Sand beläuft sich die Wassermenge auf gut 40 Liter. Wenn sich diese Menge an Flüssigkeit in der Wohnung verteilt, quellen Schränke, Teppiche oder der Parkettboden schnell auf und sind ruiniert. Bei einem großen Aquarium mit einem Fassungsvermögen von 400 Litern oder mehr, kommt es dann zu regelrechten Überschwemmungen, die schnell zwei oder drei Wohnungen unbewohnbar machen. Denn wer in einem Etagenhaus beispielsweise im dritten Stockwerk wohnt, hat bei einem Aquariumsunfall mit einer geborstenen Scheibe nicht nur mit den eigenen Schäden zu tun, sondern auch mit denen der Nachbarn ein bis zwei Stockwerke tiefer. Oft ist dann die Bausubstanz des Gebäudes angegriffen, was eine Trockenlegung von Böden und Wänden unvermeidbar macht.

Das Flüssigkeitsvolumen bei Wasserbetten liegt, je nach Größe, bei zirka 560 bis 640 Litern. Allerdings ist ein Wasserbett robuster und weist weniger Gefahrenstellen auf als ein Aquarium. Ein Wasserbett steht unter normalen Bedingungen nicht unter Druck, auch nicht, wenn Menschen darin liegen. Und es kann nicht ohne Gewalteinwirkung platzen. Zudem gibt es eine Sicherheitswanne, die die Flüssigkeit aus einem Leck auffängt. Dennoch bleibt ein Restrisiko für einen Wasserschaden.

Was beiden gemein ist, also dem Wasserbett und einem großen Aquarium: Das Gewicht muss geprüft werden. Denn möglicherweise lässt die Belastbarkeit bzw. Tragfähigkeit des Fußbodens, also die Statik der Wohnung, eine Anschaffung nicht zu. Denn gibt der Boden irgendwann nach, kann es zu vermeidbaren großen Wasserschäden kommen, weil beispielsweise das Aquarium verrutscht und das Glas bricht.

Ein weiterer Risikofaktor von Aquarien sind Heizung, Pumpen und Wasserfilter, die in der Regel dauerhaft laufen und dementsprechend stark beansprucht werden. Ein Defekt der Elektronik dieser Geräte kann Kurzschlüsse ­­– gerade in Verbindung mit Wasser – und damit im schlimmsten Fall einen Wohnungsbrand auslösen.

 

Aquarium und Wasserbett - Welche Versicherung haftet für welchen Schaden?

Mögliche Schäden:

  • Kaputtes Aquarium oder Wasserbett
  • Glasbruch
  • Wasserschäden am beweglichen Eigentum (Möbel, Teppich, Elektrogeräte) durch austretendes Wasser
  • Beschädigung der Bausubstanz (feuchte Wände, Decken oder aufquellende Böden) durch austretendes Wasser
  • Schadenersatzforderungen der Nachbarn / Hausbesitzer
  • Beschädigung elektronischer Geräte des Aquariums bis hin zum Wohnungsbrand nach Kurzschluss
  • Tote Tiere, ggf. besonders wertvolle Fische

Eine spezielle Versicherung für Aquarien oder Wasserbetten gibt es nicht, aber gegen die unterschiedlichen Risiken und möglichen Schäden sichern sich Besitzer mit der klassischen Hausrat- und Haftpflichtversicherung ab.

 

Leitungswasserschaden in der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt Schäden am sogenannten beweglichen Eigentum des Bewohners ab. Geht die Stereoanlage durch austretendes Wasser kaputt oder quillt das Holz des Wohnzimmerschranks durch die Flüssigkeit auf, besteht in dieser Versicherung Anspruch auf Schadenersatz für diese Einrichtungsgegenstände, also den Hausrat. Die Hausratversicherung enthält ein „Leitungswasserrisiko“ und kommt für Schäden auf, die durch „bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser“ verursacht werden – ein undichtes Aquarium gehört dazu. Die Hausratversicherung deckt auch das Aquarium selbst und die dazugehörigen Elektrogeräte ab. Der Inhalt, also die Fische und Pflanzen gehören nicht dazu. Sollte es sich um besonders wertvolle Fische handeln, lohnt es sich eventuell, diese separat zu versichern. Der Hausrat lässt sich zudem durch eine Glasversicherung oder eine Versicherung von Elektrogeräten (Überspannungsschäden) ergänzen. Hier sollten Verbraucher jedoch abwägen, ob diese Zusatzbausteine für ein Aquarium wirklich notwendig sind. Oft ist sind die Beiträge mit der Zeit wesentlich teurer als der Wert des Aquariums und anderer Dinge aus Glas.

Wichtig:

Versicherungsnehmer sollten den Versicherer bei Antragstellung explizit auf das Aquarium oder Wasserbett hinweisen! Denn die Schadenregulierung hängt möglicherweise von der Wassermenge ab. Ein 200-Liter-Aquarium könnte als Standard eingestuft werden, aber bei einem Fassungsvermögen von beispielsweise 800 Litern bedarf es gegebenenfalls eines Risikozuschlags. Sollte die Hausratversicherung bereits vor einem Kauf von Wasserbett oder Aquarium existieren, ist es in jedem Fall sinnvoll, dem Versicherer diese Veränderung nachzumelden.

 

Haftpflichtversicherung - Schäden an Dritten

Die Haftpflichtversicherung ist essentiell und gehört, völlig unabhängig von Aquarien und Wasserbetten, zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie zahlt Schäden, die ein Versicherungsnehmer Dritten zufügt.

Quillt nach einem Wasserschaden durch ein Aquarium oder Wasserbett der Parkettfußboden auf, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig. Genauso für die Schäden an Wänden, Decken oder dem Eigentum der Nachbarn ein Stockwerk tiefer, bei dem es durchgetropft ist. In diesen Fällen springt die Haftpflichtversicherung ein. Der Vermieter muss jedoch auch umgehend seine Wohngebäudeversicherung informieren. Denn diese leistet bei Gebäudeschäden durch Leitungswasser. Gegebenenfalls verlangt sie später Schadenersatz vom Mieter bzw. seiner Haftpflichtversicherung zurück.

Was die Police genau abdeckt sowie die Höhe der Deckungssumme, sollte vorher geprüft werden, sonst könnte es sein, dass bei einem selbstverschuldeten Schaden die Versicherung aufgrund einer Unterversicherung nicht zahlt.

 

Wohngebäudeversicherung für Haus- und Aquarieneigentümer

Bei Hauseigentümern, die Besitzer eines Aquariums oder eines Wasserbetts sind, ist die Situation eine andere als bei Mietern. Denn im Falle eines Wasserschadens, wenn z. B. das Parkett beschädigt wird oder Wasser in das Mauerwerk sickert, greift weder die Hausrat- noch Haftpflichtversicherung. Denn es ist kein bewegliches Eigentum und kein Schaden eines Dritten.

In diesem Fall reguliert die Wohngebäudeversicherung den Schaden. Sie gehört für Besitzer von Haus oder Eigentum wegen ihrer Vielzahl von abgedeckten Risiken wie Feuer oder Sturm gegen Schäden am Gebäude aber ohnehin zu den wichtigen Versicherungen. Dazu zählen auch Schäden durch Leitungswasser, also auch aus Aquarien oder Wasserbetten austretendes Wasser. Für Hauseigentümer ist eine solche Versicherung bei der Finanzierung verpflichtend abzuschließen. Wer sich dann ein Aquarium mit großem Fassungsvermögen in die eigenen vier Wände stellt, sollte die Gebäudeverwaltung aber dennoch darüber informieren.

Das könnte Sie auch interessieren