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Das Baukindergeld läuft aus – Die Fristen wurden jetzt verlängert!

Update

Das Baukindergeld ist Teil der Wohnraumoffensive und sollte einen Beitrag zur Schaffung von neuem Wohnraum leisten. Doch es hagelte auch viel Kritik: Gefördert würden die Falschen und Wohnimmobilien könnten dadurch zusätzlich verteuert werden.

Ein kleiner Junge mit Bauhelm zerrt an einem großen Balken. Er will auf der Baustelle helfen. Baukindergeld kann noch bis zum 31.12.2023 beantragt werden

Mit dem Baukindergeld sollen Familien beim Bauen oder Erwerben eines Eigenheimes finanziell unterstützt werden. Unser Knirps im Bild hilft beim Bau zusätzlich mit schierer Muskelkraft.

 

Baukindergeld für wen?

Die Idee hinter dem Baukindergeld scheint klar: Auch Familien mit geringeren Einkommen sollten sich ein Eigenheim leisten können. Mit der Förderung würde dann die Anzahl der dringend benötigten Neubauten steigen. Denn bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Mit sozialer Wohnraumförderung, Steuerersparnissen, Mietpreisbremsen und Bauoffensiven soll sich der angespannte Wohnungsmarkt langfristig wieder entspannen. Und für das Baukindergeld stellt die Bundesregierung 9,9 Milliarden Euro bereit.

Das Innenministerium zieht bisher eine positive Bilanz und gibt an, dass ein Großteil der Anträge von jungen Familien mit kleinen bis mittleren Einkommen gestellt wurde. Möglich ist der Antrag auf Förderung noch für Bauvorhaben oder Immobilienkäufe, die bis zum 31.03.2021 eingeleitet oder abgeschlossen sind. Bis zu diesem Termin muss die Baugenehmigung erteilt oder der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet sein. Außerdem sind die Bundesmittel begrenzt und wer zu spät beantragt, geht möglicherweise leer aus.

Das Baukindergeld: Voraussetzungen und Wege zur Förderung

Gedacht ist das Baukindergeld für Familien, die ein Eigenheim bauen oder kaufen wollen. Pro Kind und Jahr gibt bis zu 1.200 € und das für maximal zehn Jahre. Die Förderung ist an ein paar Bedingungen geknüpft. Profitieren kann, wer die folgenden Punkte erfüllt:

  • Egal ob Elternpaar oder allein erziehend: Zur Familie gehört mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind. Dieses darf noch nicht volljährig sein und muss im Elternhaus leben.
  • Es handelt sich bei Immobilienkauf oder Bauvorhaben um eine Erstimmobilie zur gemeinsamen, familiären Nutzung.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 75.000 € nicht übersteigen, zusätzlich gelten Freibeträge von 15.000 € pro Kind.
  • Der Immobilienverkäufer ist kein direkter Verwandter wie Eltern oder Großeltern.

Das Baukindergeld kann übrigens noch rückwirkend zum 01. Januar 2018 beantragt werden. Kaufverträge und Baugenehmigungen, die vor diesem Stichtag unterzeichnet oder erteilt wurden, sind nicht förderfähig. Der Antrag auf Förderung ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch online möglich und muss innerhalb von sechs Monaten nach Einzug gestellt werden.. Auf der Webseite der KfW sind alle wichtigen Informationen verfügbar und es kann sogar ein kurzer Vorab-Check zur Förderfähigkeit gemacht werden: Baukindergeld KfW.

Das Baukindergeld im Faktencheck

Die Anträge auf Baukindergeld wurden überwiegend für den Erwerb von Bestandsimmobilien gestellt. Die Hoffnung auf einen deutlichen Zuwachs an Wohneigentum durch Neubauten wurde nicht erfüllt. Für eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt gilt das jedoch als große Voraussetzung. Dennoch dürfte das Baukindergeld zumindest für die geförderten Familien den Weg zu den eigenen vier Wänden erleichtert haben. Dass damit nun bald Schluss ist und die Förderungen durch das Baukindergeld nur noch bis Jahresende möglich sind, steht einen langfristigen Erfolgsbetrachtung im Wege. Und nun in Zeiten der Corona-Pandemie wird ohnehin so mancher Traum vom Eigenheim vorerst zerplatzen. Die Bundesregierung verabschiedet gerade zahlreiche finanzielle Maßnahmenpakete, das Baukindergeld wird da wohl eher wie geplant auslaufen. Es bleibt abzuwarten, ob es langfristig neue und vielleicht sogar effektivere Fördermöglichkeiten für künftige Eigenheimbesitzer geben wird oder sogar muss. Denn Wohnraum ist nach wie vor knapp.

 

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