Bauleistungsversicherung und Wetter | GEV Versicherung
gev wohngebäudeversicherung

RATGEBER

Bauleistungsversicherung und das Wetter

Der 1. Spatenstich ist getan und dann überflutet Starkregen oder ein tagelanger Dauerregen die Baustelle. Oder heftiger Schneefall setzt ein und alles gefriert auf Wochen hinaus. Katastrophe auf der Baustelle. Oder? Nicht unbedingt. Wir erklären, wie die Bauleistungsversicherung Ihnen hilft.

Baustelle im Schnee. Die Bauarbeiten ruhen aufgrund des Wetters. Die Bauleistungsversicherung übernimmt die Kosten für Bauverzögerungen, wenn der Schnee zu unüblicher Zeit fällt.

Was einmal ein Heim werden soll, versinkt im Schnee. Die Bauarbeiten ruhen aufgrund des Wetters. Es geht nicht voran. Die Bauleistungsversicherung übernimmt so manche Kosten. Aber: In unseren Breitengraden muss ein Bauherr im Winter mit Frosteinbruch und Schneefall rechnen und diese einplanen.

Was ist in der Bauleistungsversicherung versichert?

Eine Bauleistungsversicherung schützt Bauherren und am Bau beteiligte Unternehmen vor unvorhergesehenen Schäden. Dazu zählen Schäden während des Baus durch Unwetter, Materialfehler oder Vandalismus. Sie übernimmt die Kosten, die bei der Beseitigung des Schadens entstehen.

Sie ist eine Sachversicherung, die im Gegensatz zu etwa einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nur Schäden an Gegenständen versichert. Sie kann für Neu- und Altbauten gleichermaßen abgeschlossen werden und ist meist auf 2 Jahre bzw. bis zur Fertigstellung des Baus befristet. Die Leistungen unterscheiden sich je nach abgeschlossener Police. Sie deckt dabei in vielen Fällen folgende Situationen ab:

  • Höhere Gewalt und Elementarereignisse wie Starkregen oder Erdrutsche,
  • Ungewöhnliche Witterungseinflüsse wie Starkschnee im Frühling,
  • Folgeschäden durch Konstruktions- und Materialfehler,
  • Schaden am Baumaterial, z. B. durchnässte Betonmischungen im Schuppen,
  • Sabotage und Vandalismus sowie
  • Diebstahl von fest verbauten Gegenständen wie z. B. Waschbecken.

Tritt ein Schadensfall ein, hilft die Bauleistungsversicherung Ihnen dabei, die Schäden zu beseitigen. Die dabei entstehenden Kosten von Gutachten, Material oder Reparaturarbeiten werden dann von der Versicherung getragen.

 

Was ist in der Bauleistungsversicherung nicht mitversichert?

Folgende Schäden werden in der Regel in einer Bauleistungsversicherung nicht versichert:

  • Feuerschäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion,
  • Witterungsschäden durch übliches Wetter, z. B. Frost im Winter,
  • Diebstahl von losen Gegenständen,
  • Pfusch am Bau,
  • Insolvenz der Bauunternehmer.

Gegenüber Feuerschäden am Bau können Sie sich mit einer Feuerrohbauversicherung absichern.

 

Ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll?

Ja, denn das Wetter ist ein unberechenbarer Faktor während der Bauphase. Selbst bei der bestmöglichen Wahl der Jahreszeit für den Start des Baus können Wetterkapriolen den Bau verzögern und dabei Schäden anrichten. Der Faktor Mensch ist dabei ebenfalls nicht zu unterschätzen: Unbefugte mit Spraydosen oder Langfinger können ebenfalls ungeplante Schäden verursachen.

Eine Bauleistungsversicherung reicht für sich allein genommen jedoch nicht, um den Bauprozess abzusichern. Andere Versicherungen, wie zum Beispiel eine Feuerrohbauversicherung oder Bauherrenhaftpflicht sind daher eine sinnvolle Ergänzung zu einer Bauleistungsversicherung.

 

So funktioniert eine Bauleistungsversicherung

Sie schließen eine Bauleistungsversicherung bei Baubeginn ab. Der Preis der Versicherung hängt von der Bausumme ab: Zunächst werden hierfür alle Kostenvoranschläge addiert und als Grundlage für die Berechnung verwendet. Am Ende des Baus werden die tatsächlich entstandenen Kosten für die Bausumme gesammelt und an die Versicherung übermittelt, die auf dieser Basis eine Endabrechnung durchführt.

Wenn sich der Bau verzögert oder sich Kostenpunkte ändern, müssen Sie das der Versicherung unbedingt sofort mitteilen. Nachmeldungen sind in einer Bauleistungsversicherung in vielen Fällen eine schwierige Basis für Schadensregulierungen. Je zeitnaher und detaillierter Sie die Schadensmeldung bzw. die Veränderung mitteilen, desto leichter können Ihnen Versicherungsleistungen im vollen Umfang gewährt werden.

Achten Sie bei Abschluss der Versicherung auch auf das Zeitfenster: Eine Bauleistungsversicherung ist zeitlich meistens auf 24 Monate nach Baubeginn und dem Spatenstich befristet. Sollte der Bau z. B. unterbrochen werden, kann diese Frist auf Antrag verlängert werden. Auch hier gilt, dass der Antrag so früh wie möglich gestellt werden sollte, damit am Ende keine Probleme entstehen.

 

Welche Versicherungen Bauherren unbedingt brauchen

Mit einer Bauleistungsversicherung sichern Sie sich gegen Schäden ab, die beim Bau entstehen können. Sie ist jedoch nur ein Teil des vollständigen Versicherungsschutzes für Bauherren. Weitere Teile sind die Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie die Feuerrohbauversicherung.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert Sie bei Personenschäden und anderen finanziellen Ansprüchen anderer Personen ab. Insbesondere bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, etwa der ausreichenden Absperrung zum Baugrund, können hohe Summen auf Sie zukommen, wenn Schäden entstehen.

Eine Feuerrohbauversicherung kann oftmals entweder einzeln abgeschlossen werden oder ist, wie bei der GEV Versicherung, ein kostenloser Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Damit ist der Rohbau gegen Brandschäden und Explosionen abgesichert.

In unserem Ratgeber über Bauherren-Versicherungen erfahren Sie mehr über den bestmöglichen Versicherungsschutz für Bauherren.

Das könnte Sie auch interessieren