Fake Shops und was man dagegen tun kann
Shoppen macht Spaß! Vor allem dann, wenn die ausgewählten Waren frei Haus geliefert werden. Online Shops erfüllen im digitalen Zeitalter Träume. Noch nie war es so einfach bargeldlos einzukaufen, noch nie konnten sich die Konsument*innen aus einem derart vielfältigen Angebot das für sie Passende aussuchen. Und noch nie sind so viele gutgläubige Käufer in die Falle getappt: Fake Shops richten weltweit einen Schaden in mehrstelliger Millionenhöhe an. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg sind allein in Deutschland bereits 4,4 Millionen Bürger Opfer von Fake Shops geworden. So das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von 2018.
Fake Shops sind gefälschte Verkaufsplattformen im Internet, die ausschließlich dem organisierten Betrug dienen: Bestellte und bereits bezahlte Waren werden nicht geliefert. Äußerlich oft nur schwer von seriösen Online-Shopping-Angeboten zu unterscheiden, gelingt es den Betreibern immer wieder das Vertrauen der Konsumenten zu missbrauchen und für irreparablen Schaden zu sorgen. Einmal überwiesenes Geld ist in der Regel nur schwer zurück zu bekommen. Cyberkriminelle arbeiten mit allen Tricks, die das Internet technisch möglich macht.
Keine Ware oder die falsche
Eine weitere Variante des Shopping-Betrugs besteht darin, dass zwar Waren geliefert werden, aber die falschen und dies zumeist in minderer Qualität oder Marken-Fälschungen aus Übersee. Die Absender dieser Lieferungen sind, wenn sie zum Beispiel in Asien ansässig sind, naturgemäß schwerer zur Rechenschaft zu ziehen als namentlich bekannte Betreiber aus den Ländern der EU.
Hinzu kommt: Selbst wenn es zu Überführung der Täter kommen sollte, können solche Rechtstreitigkeiten aufgrund unterschiedlicher nationaler Gesetzeslagen oft Jahre in Anspruch nehmen. Das hat sich etwa bei der Verfolgung von Industrie-Plagiaten aus China gezeigt. Bis so ein Verfahren durchgeboxt ist, hat sich längst die nächste Produktgeneration am Markt etabliert. Auch hier ist die wichtigste Strategie, ein solches Vorgehen nach Möglichkeit zu vermeiden. Was nützt es schließlich im Recht zu sein, wenn es nicht durchsetzbar ist?
Für Verbraucher ist daher von entscheidender Bedeutung einen Fake Shop zu erkennen und im Zweifel lieber auf eine Bestellung zu verzichten. Wie aber erkennt man gefälschte Shops? Welche Merkmale sind verräterisch?
Zahlungsmethoden prüfen!
Als Kompass eignet sich zunächst ein Blick auf die angebotenen Zahlungsmethoden. Da Fake Shops nach dem Motto „Take the money and run“ funktionieren, wird fast ausschließlich die Zahlung per Vorkasse angeboten. Darunter versteht man die Überweisung noch vor der Lieferung. Zwar werden mitunter auch Alternativen dazu angeboten, überdurchschnittlich häufig scheint dann aber eine Fehlermeldung auf. Konsequenz: Die bestellte Ware muss eben doch vorab bezahlt werden. Jetzt schnappt die Falle zu. Ist das Geld einmal überwiesen, ist es fast unmöglich das einmal überwiesene Geld zurückzubekommen. Außer es wird sofort gehandelt: In Ausnahmefällen kann ein sofortiger Überweisungsrückruf zu Erfolg führen.
Im Impressum von Fake Shops lauern die nächsten verdächtigen Hinweise – wenn überhaupt vorhanden. Auch wenn das Impressum den Anschein von Vollständigkeit erweckt, empfiehlt es sich bei Online-Shops mit denen man noch keinerlei (positive) Erfahrungen gemacht hat, genauer hinzuschauen. Die Watchlist-Internet warnt, die Daten seien meist frei erfunden oder sogar gestohlen. Es wird empfohlen, die Angaben zu überprüfen, indem man zum Beispiel Steuernummern oder Firmennamen googelt. So erhält man rasch eine Antwort auf die Frage, ob die angegebenen Steuerdaten gültig sind, frei erfunden oder von anderen Websites kopiert.
Bei verdächtigen Schnäppchen unbedingt Firmendaten prüfen
Die sinnvolle Überprüfung der Firmenadresse kann mitunter zu grotesken Ergebnissen führen: Entweder existiert die Adresse überhaupt nicht oder der angebliche Firmensitz liegt inmitten eines Wohngebiets. Auch nicht besser: Am ausgewiesenen Standort des Online-Shops befindet sich ein Hundefrisiersalon oder die berühmte „chinesische Wäscherei“. Ebenso ist die Verwendung einer deutschen URL, die auf „.de“ endet kein sicherer Hinweis auf ein vertrauenswürdiges Angebot. Im Gegenteil: Fake Shops arbeiten bevorzugt mit Endungen wie „.de“ oder „.at“, um Seriosität vorzugaukeln, wo keine ist. Und es ist schon gar kein gesicherter Hinweis auf einen Firmensitz in Deutschland oder Österreich.
Wer online shoppen geht, kann den günstigsten Preis für ein und dieselbe Ware relativ schnell ermitteln. Die Schnäppchenjagd macht neben der großen Vielfalt des Angebots auch die magische Anziehungskraft des Kaufhauses Internet aus. Genau diesen Impuls machen sich Cyberkriminelle geschickt zunutze. Fake Shops locken die Kundschaft mit „unschlagbaren“ Preisen. Das heißt natürlich nicht, dass jeder Knüllerpreis ein sicheres Indiz für einen gefälschten Shop darstellt. Wenn aber der übliche Preis für ein Produkt um hunderte Euro unterboten wird und zum Beispiel Designerbrillengestelle statt 399,- Euro auf einmal nur 89,90,- Euro kosten, kann ein kritischer Blick auf das Angebot nicht schaden.
Werbung ist kein Gütesiegel
Bei unserem Urteil, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt oder nicht, lassen wir uns leicht durch Werbeschaltungen in etablierten Onlineformaten blenden. Aber Vorsicht: Auch wenn sich Werbung auf Instagram, Facebook, Google oder anderen Websites findet, heißt das erstmal gar nichts. Fake Shops können dort wie jeder echte Shop ebenso werben. Hier finden in der Regel keine strengen Kontrollen zur Seriosität der Werbeinhalte statt.
Besonders krass wird der Betrug, wenn sich die Betreiber von Fake Shops selbst als Opfer inszeniert. Dann kann es sein, dass Käufer aufgefordert werden, sich mit persönlichen Daten, gar mit Kopien bzw. Scans des Personalausweises zu identifizieren. Diese Fälle sind zwar selten, folgen dann aber zusätzlich der Absicht, Identitäten zu stehlen – um diese für kriminelle Machenschaften im Internet zu nutzen.
Geld zurück gibt es selten
Nicht immer gelingt es, alle Warnhinweise hinreichend zu identifizieren, bevor die Bestellung ausgelöst wird. Grundsätzlich gilt bei Verdacht auf Betrug durch Fake Shops: Wer mit Kreditkarte bezahlt hat, sollte diese sofort sperren lassen, kombiniert mit einer Strafanzeige bei der Polizei. Da Cyberkriminelle mit einmal erhaltenen persönlichen Daten Dritter weitere Straftaten begehen können, stellt die zeitnahe Strafanzeige einen effektiven Selbstschutz dar.
Wichtigstes Ziel bleibt natürlich die Rückerstattung des Geldes. Wer per Kreditkarte zahlt, hat realistische Chancen. In der Regel gilt eine achtwöchige Stornierungsfrist bei Kreditkartenzahlung. Doch selbst dies kann sich in der Praxis umständlich gestalten. Das liegt daran, dass Geschädigte in der Beweispflicht sind: Sie müssen im Zweifel nachweisen, dass keine Ware geliefert wurde oder die Lieferung nicht mit der Bestellung übereinstimmt. Nervenaufreibend wird es besonders dann, wenn die Geschädigten angehalten werden, zunächst eine Einigung mit dem betreffenden Online Shop herbeizuführen. Im Einzelfall entscheiden die Haftungsbedingungen des Kreditinstituts. Die höchste Rückerstattungsquote erzielen dagegen qualifizierte Bezahldienste wie Pay Pal. Hier lohnt es sich die Geschäftsbedingungen zu studieren, um ohne Reue online zu shoppen.
Überprüfbare Qualität durch Gütesiegel
Eine andere Möglichkeit, Fake Shops zu identifizieren, besteht in der Beantwortung der umgekehrten Frage: Woran erkenne ich denn ein seriöses Angebot? Die Hamburger Verbraucherzentrale rät, bei Bestellungen im Internet auf verlässliche Gütesiegel zu achten. Diese sind zum Beispiel Safer Shopping und Trusted Shops. Verbraucher haben die Möglichkeit auf so ein Siegel zu klicken, um festzustellen, ob es tatsächlich vergeben worden ist. Wenn es verlinkt ist und die entsprechende Zertifizierungsseite angezeigt wird, kann, so die Verbraucherschützer „beruhigt bestellt werden.“
Zertifizierte Datensicherheit
Betrügereien werden im Internet wie auch im „richtigen“ Leben immer dann begünstigt, wenn die kriminelle Seite undercover arbeiten kann. Ein digitaler Kaufvertrag ist nur wasserdicht, wenn die Vertragspartner Datenauthentizität und Datenintegrität sicherstellen. Zum Beispiel durch die Verwendung von qualifizierten elektronischen Signaturen (QES).
Die elektronische Signatur in ihrer höchsten Qualitätsstufe bezeichnet ein kryptografisches Verfahren, das durch personenbezogene Zertifikate unterstützt wird. Diese löst ein staatlich anerkannter Vertrauensdiensteanbieter aus. Voraussetzung für die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) bei Online-Geschäften ist die einmalige Registrierung einer digitalen Identität. Mit der Verwendung von QES kann jederzeit die Identität der Vertragspartner nachgewiesen und überprüft werden und das zugrundeliegende Vertragsdokument ist durch ein Verschlüsselungsverfahren fälschungssicher. Dieses Verfahren ist heute noch eher auf Unternehmensebene anzutreffen. Im B2C-Umfeld entsteht erst langsam ein Bewusstsein für mögliche Sicherheitsszenarien um sich ungefährdet in der digitalen Welt zu bewegen.
Die beste Strategie gegen Fake Shops und Betrug durch Cyberkriminelle bleibt am Ende aber die Prävention. Verbraucher sind auf der sicheren Seite, wenn sie Angebote bisher nicht bekannter Online-Shops nach den o.g. Kriterien prüfen. Gerade impulsive Bestellungen aufgrund „unschlagbarer“ Schnäppchenpreise sollten unbedingt vermieden werden! Denn gerade bei Bestellungen im Internet gilt die Faustregel: Nicht der Bauch entscheidet, sondern der Kopf! Sneaker kann man auch noch morgen bestellen.
Absichern durch Cyberschutz-Versicherung
Immer mehr Versicherer bieten Policen mit sogenannten Cyberschutz an. Der Cyberschutz der GEV-Hausratversicherung leistet unter anderem dann Schadenersatz, wenn die Lieferung eines (Fake-)Online-Shops niemals ankam.