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Gartenpool: Rechte, Pflichten und Versicherung für Ihr Schwimmbecken im Garten

Stand: Juli 2026 – Erstellt von der GEV-Redaktion

Ob Ihr Gartenpool über die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung geschützt ist, hängt von der Bauart ab: Fest verbaute Pools gelten als Gebäudebestandteil, freistehende Aufstellpools zählen zum Hausrat. In beiden Fällen sollten Sie Ihren Versicherer über die Anschaffung informieren. Wir erklären, welche Rechte und Pflichten Sie als Poolbesitzer haben, welche Versicherungen relevant sind und warum auch die Elementarversicherung eine wichtige Rolle spielt.

Ein großer Gartenpool, offenbar selbst gebaut. Er geht von der Holzterrasse ab. Es fehlen noch Kindersicherungsmaßnahmen um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und eine Poolleiter zum Ein- und Aussteigen.

Ein toller Gartenpool, in dem man richtig schwimmen kann. Um der Verkehrssicherungspflicht genüge zu tun, fehlen nur noch kindersichernde Maßnahmen. Eine Poolleiter würde jedem Benutzer das Ein- und Aussteigen erleichtern.


Zusammenfassung: Gartenpool versichern

Ob und wie ein Pool versichert ist, hängt vor allem von seiner Bauweise ab. Während fest eingebaute Pools zur Wohngebäudeversicherung gehören, benötigen freistehende Pools einen anderen Versicherungsschutz.

  • Fest eingebaute Pools gelten als Gebäudebestandteil und sind über die Wohngebäudeversicherung abgesichert.
  • Freistehende Aufstellpools zählen als bewegliche Sachen und sind über die Außenversicherung der Hausratversicherung geschützt.
  • Ein nachträglich eingebauter Pool muss der Versicherung unverzüglich gemeldet werden, da eine Gefahrerhöhung nach § 23 VVG vorliegt.
  • Mit einer Elementarversicherung ist der Pool zusätzlich gegen Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch abgesichert.
  • Eine private Haftpflichtversicherung ist für Poolbesitzer wichtig, da vom Schwimmbecken erhebliche Risiken für Dritte ausgehen können.

Pool im Garten – Urlaub, Abkühlung und Erholung direkt vor der Haustür

Wer ein privates Schwimmbecken im eigenen Garten hat, ist unabhängig von Öffnungszeiten, Eintrittsgeldern und Anfahrtswegen. Seit einigen Jahren steigt die Nachfrage nach Gartenpools stark an. Laut dem Bundesverband Schwimmbad & Wellness e.V. (bsw) gibt es in Deutschland rund 1,2 Millionen private Schwimmbecken. Was früher als mondän galt, ist heute durchaus machbar. Sogar für kleinere Gärten gibt es passende Schwimmbecken - vom freistehenden Aufstellpool ab wenigen Hundert Euro bis zum fest verbauten Edelstahlbecken.

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Diese Punkte sollten Sie bei der Planung eines Gartenpools bedenken

Checkliste zur Planung eines Gartenpools

Bevor Sie Ihren Garten mit Pool versehen, sollten Sie sich online schlaumachen. Zum Thema Gartenpool gibt es mittlerweile viele hilfreiche Vergleiche, Bewertungen und Testberichte. Um in die Materie einzusteigen ist dieser Weg ideal.

Folgende Punkte müssen Sie dann nach und nach entscheiden:

  • Welches Budget steht zur Verfügung (Anschaffungskosten und Betriebskosten kalkulieren)
  • Größe und Form des Gartenpool
  • Gartenpool online oder im stationären Handel kaufen
  • Gartenpool nach Maß oder von der Stange
  • Pool selber bauen/aufstellen oder bauen/aufstellen lassen
  • Freistehender oder versenkter Pool
  • Material: Stahlwandpool, Holzbecken, Edelstahlpool oder…?
  • Heizung ja oder nein
  • Wahl des Standorts
  • Wahl des Untergrunds: Rasen, Sand, Platten oder Unterkonstruktion?

Rechte und Pflichten – Rechtsfragen rund um den Gartenpool

Aber halt! Bevor der Badespaß im eigenen Gartenpool beginnen kann gibt es noch einiges zu bedenken. Nicht nur Planung, Kauf und Bau bzw. Aufstellen sind wichtig – auch welche Rechte und Pflichten Poolbesitzer haben.

Brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Gartenpool?

Ob Sie für Ihr geplantes Swimmingpool-Projekt eine Baugenehmigung brauchen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In den jeweiligen Landesbauordnungen finden Sie dazu detaillierte Angaben. Wichtig: Informieren Sie sich am besten immer direkt bei Ihrer örtlichen Behörde. Generell lässt sich aber sagen, dass ein Gartenpool mit bis zu 50 m³ Volumen in fast allen Ländern ohne Baugenehmigung gebaut werden darf. In vielen Bundesländern gilt das sogar für Pools bis 100 m³.

Aber auch wenn Sie in Ihrem Fall keine Baugenehmigung benötigen – eine Baumeldung und Baufertigmeldung für Ihren Pool müssen Sie trotzdem bei Ihrem zuständigen Bauamt einreichen. Die Baumeldung umfasst in der Regel eine Bauplanzeichnung sowie Fotos des Grundstücks. Über das Bauamt erhalten Sie auch wichtige Informationen zu den notwendigen Abständen zur Grundstücksgrenze. Zur fachgerechten Wasserentsorgung berät das Bauamt ebenfalls.

Verkehrssicherungspflicht: Gartenpool kindersicher machen

Wenn Sie einen Swimmingpool besitzen oder ein Grundstück mit Pool gemietet haben, sind Sie verkehrssicherungspflichtig. Sie müssen also für die Sicherheit der Personen sorgen, die sich um oder an Ihrem Gartenpool aufhalten. Bei den Personen geht es vor allem um Schutzbedürftige: Kinder, insbesondere Kleinkinder und andere Personen, die die von dem Wasser ausgehende Gefahr nicht richtig einschätzen können.

Laut DLRG-Statistik ertranken im Jahr 2025 mindestens 393 Menschen in deutschen Gewässern, darunter dreizehn Kinder unter zehn Jahren. Auch auf privaten Grundstücken können Wasserstellen schnell zur Gefahr werden – etwa Gartenteiche, Regentonnen, Pools oder andere ungesicherte Wasserflächen. Kommen Eigentümer oder Bewohner Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nach und es passiert dadurch ein Unfall, kann eine Haftung nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – sogenannte Schadensersatzpflicht – in Betracht kommen.

Aufsichtspflicht

Dem entgegen steht jedoch die Aufsichtspflicht. Gerade Kleinkinder bedürfen zu ihrem Schutz einer ständigen Aufsicht. Eine einheitliche Rechtsprechung hinsichtlich Abwägung zwischen Verkehrssicherungspflicht und Aufsichtspflicht bei Gartenpool-Unfällen gibt es nicht. Als Gartenpool-Besitzer also die Verkehrssicherungspflicht vernachlässigen und sich stattdessen auf die Aufsichtspflicht berufen? Eine denkbar schlechte Idee.

Sicherungspflicht

Aber wie muss ein privates Schwimmbecken genau abgesichert sein? Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass die Sicherungspflicht für Ihren Gartenpool auch dann besteht, wenn Sie keine Kinder haben und auch keinen Kinderbesuch erwarten. Denn Kinder können auch ohne Befugnis Ihr Grundstück betreten und im Pool zu Schaden kommen. Darum ist es zunächst generell sinnvoll, Ihren Garten wirksam vor unerlaubtem Zutritt zu schützen – sei es durch Zäune, Gitter, dichte Bepflanzungen oder andere Vorrichtungen. Ist das nicht möglich, muss die Wasseroberfläche ertrinkungssicher abgedeckt sein. Pool-Abdeckungen gibt es in verschiedenen Varianten, zum Beispiel als am Boden fixierte Sicherheitsplanen oder feste Schiebeabdeckungen aus Kunststoff.

Was außerdem hilft, Kinderunfälle am Gartenpool zu vermeiden:

Schon beim Bau des Pools auf rutschfeste Umrandung achten. Leitern und Rutschen demontieren, wenn der Pool nicht benutzt wird – das erschwert den Zugang zum Wasser. Spielzeug lockt Kinder an. Daher herumliegendes Spielzeug wie Poolnudeln, Eimer, Bälle nach der Benutzung am Schwimmbecken rasch wegräumen und sicher verstauen. Pool-Regeln aufstellen, wie etwa „Nicht rennen“, „Nicht alleine zum Pool gehen“, „Keine Gegenstände in den Pool werfen“.

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Gartenpool immer der Versicherung melden

Egal für welche Gartenpool-Variante Sie sich entscheiden – informieren Sie Ihren Versicherer über die Anschaffung bzw. die Veränderung an Ihrem Grundstück. Legen Sie der Nachricht Fotos und eventuell auch eine Skizze von Pool und Garten bei. So kann er abschätzen, ob und wie Ihr Schwimmbecken durch den bestehenden Versicherungsvertrag geschützt ist. Möglicherweise kann der Versicherungsvertrag dann durch einen Zusatz entsprechend erweitert werden.

Wie Ihr Pool versichert wird, hängt vor allem davon ab, ob er fest verbaut oder freistehend ist:

Pool Art Zuständige Versicherung Erklärung
Fest verbauter Pool (mind. zur Hälfte im Erdreich) Wohngebäudeversicherung Gilt als außenliegender Gebäudebestandteil, geschützt gegen Feuer, Sturm, Hagel
Freistehender/Aufstellpool (oberirdisch) Hausratversicherung (Außenversicherung) Zählt als bewegliche Sache, Schutz über die Außenversicherungsklausel
Pool auf vermietetem Grundstück Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Vermieter benötigen diese separate Haftpflichtpolice


Wichtig: Melden Sie einen nachträglich eingebauten oder aufgestellten Pool unverzüglich Ihrer Versicherung. Der Einbau eines Pools stellt eine Gefahrerhöhung im Sinne von § 23 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) dar, die Sie anzeigen müssen. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen erhöht sich das Leitungswasserrisiko erheblich, da ein Pool mehrere Tausend Liter Wasser fasst. Zum anderen bedeutet ein Pool eine Wertsteigerung des versicherten Objekts. Ist die Versicherungssumme nicht angepasst, kann es im Schadensfall zu einer Unterversicherung kommen, und zwar unabhängig davon, ob der Schaden den Pool selbst betrifft oder nicht (Quelle: GDV - Die Versicherer). Wird die Meldung versäumt, kann der Versicherer im Schadensfall Leistungen kürzen oder sogar verweigern.

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Leitungswasser oder Planschwasser: Was ist versichert?

Bei der Frage, ob ein Wasserschaden am oder durch den Pool versichert ist, kommt es auf die Anschlussart an. Ein fest verbauter Pool mit Zulauf und Kanalanschluss ist Teil des Leitungswassersystems. Schäden durch austretendes Wasser können dann als Leitungswasserschaden über die Wohngebäudeversicherung gedeckt sein. Anders verhält es sich bei mobilen Becken und freistehenden Gartenpools ohne Rohranschluss: Hier handelt es sich in der Regel um sogenanntes Plansch- und Reinigungswasser, das bei vielen Versicherern nicht automatisch mitversichert ist. Klären Sie diesen Punkt vor der Anschaffung mit Ihrem Versicherer.

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Elementarversicherung: Zusätzlicher Schutz vor Naturgefahren

Weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung schützen den Pool automatisch vor Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch. Wird beispielsweise bei Hochwasser Schlamm in die Pooltechnik gespült, können Pumpen und Filter erheblich beschädigt werden. Für solche Fälle empfiehlt sich der Zusatzbaustein Elementarversicherung - und zwar sowohl in der Wohngebäudeversicherung (für fest verbaute Pools) als auch in der Hausratversicherung (für freistehende Pools). Bei der GEV ist die Elementarversicherung bereits ab 0,23 Euro monatlich als Ergänzung verfügbar.

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Häufige Fragen zum Thema Gartenpool versichern

Warum ist auch eine Haftpflichtversicherung für Poolbesitzer wichtig?

Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Schnell können hohe Kosten entstehen, wenn Sie jemandem einen Schaden zugefügt haben.

Als Gartenpoolbesitzer nehmen Sie zusätzliche Risiken auf sich, denn ein Schwimmbecken im Garten stellt eine Gefahrenquelle für Mensch und Tier, aber auch für Sachen dar. Traurig aber wahr: trotz aller Sicherungsmaßnahmen ertrinken immer wieder Kinder und auch Haustiere in privaten Schwimmbecken.

Ansprüche des Geschädigten wie Schadensersatz, Schmerzensgeld oder sogar lebenslange Rentenzahlungen können durch eine private Haftpflichtversicherung übernommen werden. Allerdings nur, wenn Sie Mieter sind, oder als Hauseigentümer Ihre Immobilie selbst bewohnen. Besitzen Sie eine vermietete Immobilie, greift für Sie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

In beiden Fällen gilt aber: Haben Sie einen Schaden durch grob fahrlässiges Handeln verursacht, kommt die Haftpflichtversicherungen unter Umständen nicht für den Schaden auf.

Diese Schäden können durch einen Gartenpool verursacht werden:

  1. Personenschäden: Personen verletzten sich bei der Benutzung Ihres Pools oder kommen durch Ertrinken zum Tod.
  2. Sachschäden: Ihr Gartenpool läuft aus und verursacht Schäden an einer Sache, zum Beispiel an der Terrasse des Nachbarhauses.
  3. Mietsachschäden: Durch Ihren Pool wird ein Schaden an Ihrer Mietwohnung ausgelöst.
  4. Vermögensfolgeschäden: Einer Person entsteht ein finanzieller Nachteil durch einen Sach- oder Personenschaden in Zusammenhang mit Ihrem Gartenpool. Das können zum Beispiel Einkommenseinbußen oder medizinische Behandlungskosten sein.

Ist ein Aufstellpool über die Hausratversicherung versichert?

Ja, ein freistehender Aufstellpool, der oberirdisch aufgestellt wird, zählt versicherungsrechtlich als bewegliche Sache. Er kann über die Außenversicherungsklausel der Hausratversicherung geschützt werden. Voraussetzung ist, dass die Außenversicherung im Vertrag enthalten ist und der Wert des Pools die vereinbarte Deckungssumme nicht übersteigt. Informieren Sie Ihren Versicherer dennoch über die Anschaffung, damit der Versicherungsschutz im Schadensfall gesichert ist.

Ist ein Pool in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?

Ein Pool ist über die Wohngebäudeversicherung mitversichert, wenn er fest verbaut ist und sich mindestens zur Hälfte unterhalb der Erdoberfläche befindet. In diesem Fall gilt er als außen liegender Gebäudebestandteil und ist gegen die versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm und Hagel geschützt. Ein rein oberirdischer Pool fällt dagegen nicht unter die Wohngebäudeversicherung, sondern wird als Hausrat behandelt.

Muss ich meiner Versicherung einen Gartenpool melden?

Ja, Sie sollten Ihren Versicherer in jedem Fall über die Anschaffung eines Gartenpools informieren. Bei einem fest verbauten Pool handelt es sich um eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß § 23 VVG, da sich sowohl das Schadensrisiko als auch der Gebäudewert verändern. Aber auch bei einem freistehenden Aufstellpool ist eine Meldung sinnvoll, um den Versicherungsschutz über die Außenversicherung der Hausratversicherung sicherzustellen. Legen Sie der Meldung am besten Fotos und eine Skizze bei.

Brauche ich für meinen Pool eine Elementarversicherung?

Eine Elementarversicherung ist für Poolbesitzer empfehlenswert. Sie schützt vor Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch oder Rückstau, die weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung in der Grunddeckung abdecken. Wird beispielsweise bei Starkregen Schlamm in die Pooltechnik gespült, kann das teure Reparaturen nach sich ziehen. Der Baustein Elementarversicherung sollte idealerweise sowohl in der Wohngebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung ergänzt werden.

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