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RATGEBER

Gut versichert, wenn der Blitz einschlägt

Blitzeinschläge können erhebliche Schäden am Haus verursachen – selbst wenn ein Blitzableiter vorhanden ist. Neben direkten Brandschäden entstehen besonders häufig Überspannungsschäden an elektrischen Anlagen und Geräten, wenn ein Blitz in der Nähe einschlägt und das Stromnetz überlastet. Um finanzielle Folgen zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, welche Versicherung bei Blitzschäden am Gebäude oder Hausrat greift.

Blitze am dunklen Himmel über zwei Häusern mit zum Teil beleuchteten Zimmern

Blitz und Donner: Ein imposantes Naturschauspiel. Wenn ein Blitz ins Haus einschlägt können immense Schäden an Wohngebäude und Hausrat entstehen.

Wie häufig schlagen Blitze in Deutschland ein?

Blitzeinschläge sind kein seltenes Ereignis. Wenn starke Sonneneinstrahlung große Mengen feuchtwarmer Luft aufsteigen lässt, steigt insbesondere in den Monaten von April bis September das Gewitterrisiko deutlich an. In dieser Zeit ist die Anzahl der Gewitter etwa fünfmal höher als im Winter.

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 316.000 Blitzeinschläge registriert. In besonders gewitterreichen Jahren – wie 2007 – waren es sogar über eine Million Einschläge. Viele Blitze verursachen keine sichtbaren Schäden. Dennoch entstehen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe, etwa durch:

  • direkte Brandschäden am Gebäude
  • Schäden an Dach oder Fassade
  • Überspannungsschäden an elektrischen Anlagen
  • Defekte an Heizungs- oder Steuerungssystemen

Das wirft wichtige Fragen auf:
Welche Schäden sind durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt? Wann greift die Hausratversicherung? Und wie können Hausbesitzer ihr Risiko sinnvoll absichern?  Wann greift die Hausratversicherung? Und wie können Hausbesitzer ihr Risiko sinnvoll absichern?

Was kann bei einem Blitzschlag passieren?

Ein Gewitter ist immer wieder ein faszinierendes Naturspektakel. Wenn Donnergrollen zu hören ist und zuckende Blitze den pechschwarzen Himmel erhellen, ist das oft beeindruckend. Aber mitunter auch beängstigend. Denn bei einem Blitzeinschlag können sich bis zu 100 Millionen Volt entladen. Zum Vergleich: Durch eine Haushaltssteckdose fließen 230 Volt.

In den eigenen vier Wänden fühlen sich die meisten Menschen bei einem Unwetter mit Blitz und Donner sicher, in der Regel verfügen Häuser über einen Schutz in Form eines Blitzableiters, der den Strom außen am Haus in den Boden leitet.

Wichtig: Für den Einbau und die Instandhaltung eines Blitzschutzsystems ist grundsätzlich der Eigentümer bzw. Hausbesitzer verantwortlich. Ein Blitzableiter ist in der Regel nicht verpflichtend – Ausnahmen gelten z. B. für bestimmte öffentliche Gebäude oder Sonderbauten.

Trotz Blitzschutzsystem kann die enorme Kraft eines Blitzes ein Gebäude beschädigen. Mögliche Folgen sind zum Beispiel:

  • beschädigtes oder aufgeplatztes Mauerwerk
  • zerbrochene Dachziegel
  • herabfallender Putz oder Fassadenschäden
  • umgestürzte Bäume, die auf das Haus fallen
  • Brand- oder Schmorschäden durch die enorme Hitzeentwicklung

In der Praxis treten allerdings Überspannungsschäden besonders häufig auf – vor allem an elektrischen Anlagen und Geräten.

Was sind Überspannungsschäden?

Von einem Überspannungsschaden spricht man, wenn ein Blitz nicht direkt in das Gebäude einschlägt, sondern in der näheren Umgebung – zum Beispiel in eine Strom-, Telefon- oder Datenleitung. Das kann auch in einem Umkreis von mehreren Kilometern passieren. Durch den Einschlag kann es zu einer starken Überlastung im Stromnetz kommen.

Diese Spannung kann sich über Leitungen bis ins Haus fortsetzen. Dort können angeschlossene Geräte und Systeme durch die plötzliche Überlastung beschädigt oder vollständig zerstört werden. In diesem Fall spricht man auch von einem indirekten Blitzschlag.

Typische Geräte und Anlagen, die von Überspannungsschäden betroffen sein können, sind:

  • Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseher, Radio, Stereoanlage)
  • Computer, Laptop (am Stromnetz angeschlossen), Drucker, Router
  • Smarthome-Technologien
  • Antennen- und Satellitenanlagen
  • Telefone
  • Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler, Kaffeemaschine)
  • Einbruch- und Brandmeldeanlagen

Ob bei Blitzschäden die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung zahlt, hängt davon ab, was beschädigt wurde: das Gebäude selbst oder bewegliche Gegenstände im Haus.

Hilft es, bei Gewitter die Stecker zu ziehen?

Der Rat, bei einem Gewitter elektrische Geräte vom Stromnetz zu trennen, ist kein Mythos. Auch wenn moderne Blitzschutz- und Überspannungssysteme heute deutlich leistungsfähiger sind als früher, kann das Ziehen der Netzstecker zusätzlichen Schutz bieten.

Besonders bei schweren Gewittern in unmittelbarer Nähe kann es durch einen Blitzeinschlag im Stromnetz zu kurzfristigen Spannungsspitzen kommen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte empfindliche Geräte vom Netz trennen – insbesondere bei längerer Abwesenheit, etwa vor einem Urlaub.

Weitere Maßnahmen zum Schutz vor Überspannung

Neben dem manuellen Ziehen von Steckern gibt es technische Schutzmöglichkeiten:

  • Steckdosenleisten mit integriertem Überspannungsschutz
  • Überspannungsschutz am Hausanschluss oder im Sicherungskasten
  • Schutzmodule im Verteilerkasten

Beim Kauf entsprechender Produkte sollte auf die Schutzwerte geachtet werden. Manche Systeme sind nur für 6.000 Ampere ausgelegt, während ein durchschnittlicher Blitz deutlich höhere Stromstärken verursachen kann.

Was ist bei einem Kurzschluss nach Blitzschlag zu tun?

Hat eine Überspannung zu einem Kurzschluss geführt, sollte zunächst geprüft werden, ob weitere Schäden entstanden sind – beispielsweise Brand- oder Schmorschäden.

Im nächsten Schritt kann kontrolliert werden:

  • Ist ein Gerät sichtbar beschädigt?
  • Wurde ein Schutzschalter im Sicherungskasten ausgelöst?
  • Lässt sich der Stromkreis wieder aktivieren?

Beschädigte Geräte sollten vom Netz getrennt werden. Besteht Unsicherheit, sollte eine Fachperson hinzugezogen werden, um mögliche Folgeschäden auszuschließen.

Verhalten im Schadensfall

Für die spätere Regulierung durch die Versicherung ist eine sorgfältige Dokumentation wichtig. Empfehlenswert sind:

  • Fotos von beschädigten Geräten oder Gebäudeteilen
  • schriftliche Notizen zum Zeitpunkt des Schadens
  • Aufbewahrung defekter Geräte bis zur Begutachtung

Eine frühzeitige Meldung an die zuständige Versicherung erleichtert die weitere Bearbeitung.

Welche Versicherung kommt für Schäden nach einem Blitzeinschlag auf?

Ob bei einem Blitzeinschlag die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung zuständig ist, hängt davon ab, was beschädigt wurde.

Wohngebäudeversicherung: Sie deckt Schäden durch Blitzeinschlag am Gebäude, Dach, der Bausubstanz sowie fest verbundener Sachen und Zubehör ab. Gegebenenfalls auch Folgeschäden, beispielsweise eindringendes Regenwasser durch das infolge eines Blitzschlags defekte Dach. Die Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer unverzichtbar.

Hausratversicherung: Kommt es bei einem Gewitter mit Blitzeinschlag zu Überspannungsschäden an elektrischen Geräten in der Wohnung bzw. im Haus oder auf dem Balkon sowie an beweglichen Einrichtungsgegenständen und persönlichen Besitztümern, reguliert die Hausratversicherung.

Faktencheck zu Versicherungsmythen

Rund um Blitz- und Überspannungsschäden kursieren zahlreiche Annahmen – etwa zur Frage, ob eine Versicherung automatisch jeden Schaden ersetzt oder ob ein Blitzableiter alle Risiken ausschließt.

Im Ratgeber der GEV finden Sie zudem einen Faktencheck zu Versicherungsmythen, unter anderem zu Wohngebäude- und Hausratversicherung.

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