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RATGEBER

Blitzschäden: Welche Versicherung zahlt bei Blitzschlag und Überspannung?

Stand: Juni 2026 – Erstellt von der GEV-Redaktion

Blitzeinschläge können erhebliche Schäden am Haus verursachen - selbst wenn ein Blitzableiter vorhanden ist. Neben direkten Brandschäden entstehen besonders häufig Überspannungsschäden an elektrischen Anlagen und Geräten, wenn ein Blitz in der Nähe einschlägt und das Stromnetz überlastet. Um finanzielle Folgen zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, welche Versicherung bei Blitzschäden am Gebäude oder Hausrat greift - und warum der Elementarschutz als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung immer wichtiger wird.

Blitze am dunklen Himmel über zwei Häusern mit zum Teil beleuchteten Zimmern

Blitz und Donner: Ein imposantes Naturschauspiel. Wenn ein Blitz ins Haus einschlägt können immense Schäden an Wohngebäude und Hausrat entstehen.

 

Zusammenfassung: Blitzschäden und Versicherungsschutz

Bei Blitzschäden entscheidet die Art des Schadens darüber, ob Wohngebäude- oder Hausratversicherung zuständig ist.

  • Blitz und Überspannung können Gebäude, Anlagen und Elektrogeräte beschädigen
  • Die Wohngebäudeversicherung schützt Gebäude und fest verbaute Teile
  • Die Hausratversicherung greift bei beweglichen Geräten und Hausrat
  • Schäden sollten dokumentiert und zeitnah gemeldet werden
  • Blitzschutz und Überspannungsschutz senken das Risiko
  • Elementarschutz ergänzt den Schutz bei Starkregen, Hochwasser und weiteren Naturgefahren

 

Wie häufig schlagen Blitze in Deutschland ein?

Blitzeinschläge sind kein seltenes Ereignis. Wenn starke Sonneneinstrahlung große Mengen feuchtwarmer Luft aufsteigen lässt, steigt insbesondere in den Monaten von April bis September das Gewitterrisiko deutlich an. In dieser Zeit ist die Anzahl der Gewitter etwa fünfmal höher als im Winter.

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 316.000 Blitzeinschläge registriert (Quelle: SIEMENS Blitz-Informationsdienst BLIDS). In besonders gewitterreichen Jahren - wie 2007 - waren es sogar über eine Million Einschläge. Viele Blitze verursachen keine sichtbaren Schäden. Dennoch entstehen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachten Naturgefahren allein 2024 versicherte Schäden von rund 5,5 Milliarden Euro in Deutschland. Typische Blitzschäden sind:

  • direkte Brandschäden am Gebäude
  • Schäden an Dach oder Fassade
  • Überspannungsschäden an elektrischen Anlagen
  • Defekte an Heizungs- oder Steuerungssystemen

Das wirft wichtige Fragen auf:

Welche Schäden sind durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt? Wann greift die Hausratversicherung? Und wie können Hausbesitzer ihr Risiko durch einen zusätzlichen Elementarschutz sinnvoll absichern?

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Was kann bei einem Blitzschlag passieren?

Ein Gewitter ist immer wieder ein faszinierendes Naturspektakel. Wenn Donnergrollen zu hören ist und zuckende Blitze den pechschwarzen Himmel erhellen, ist das oft beeindruckend. Aber mitunter auch beängstigend. Denn bei einem Blitzeinschlag können sich bis zu 100 Millionen Volt entladen. Zum Vergleich: Durch eine Haushaltssteckdose fließen 230 Volt.

In den eigenen vier Wänden fühlen sich die meisten Menschen bei einem Unwetter mit Blitz und Donner sicher, in der Regel verfügen Häuser über einen Schutz in Form eines Blitzableiters, der den Strom außen am Haus in den Boden leitet.

Wichtig: Für den Einbau und die Instandhaltung eines Blitzschutzsystems ist grundsätzlich der Eigentümer bzw. Hausbesitzer verantwortlich. Ein Blitzableiter ist in der Regel nicht verpflichtend – Ausnahmen gelten z. B. für bestimmte öffentliche Gebäude oder Sonderbauten.

Trotz Blitzschutzsystem kann die enorme Kraft eines Blitzes ein Gebäude beschädigen. Mögliche Folgen sind zum Beispiel:

  • beschädigtes oder aufgeplatztes Mauerwerk
  • zerbrochene Dachziegel
  • herabfallender Putz oder Fassadenschäden
  • umgestürzte Bäume, die auf das Haus fallen
  • Brand- oder Schmorschäden durch die enorme Hitzeentwicklung

In der Praxis treten allerdings Überspannungsschäden besonders häufig auf – vor allem an elektrischen Anlagen und Geräten.

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Was sind Überspannungsschäden?

Von einem Überspannungsschaden spricht man, wenn ein Blitz nicht direkt in das Gebäude einschlägt, sondern in der näheren Umgebung – zum Beispiel in eine Strom-, Telefon- oder Datenleitung. Das kann auch in einem Umkreis von mehreren Kilometern passieren. Durch den Einschlag kann es zu einer starken Überlastung im Stromnetz kommen.

Diese Spannung kann sich über Leitungen bis ins Haus fortsetzen. Dort können angeschlossene Geräte und Systeme durch die plötzliche Überlastung beschädigt oder vollständig zerstört werden. In diesem Fall spricht man auch von einem indirekten Blitzschlag.

Typische Geräte und Anlagen, die von Überspannungsschäden betroffen sein können, sind:

  • Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseher, Radio, Stereoanlage)
  • Computer, Laptop (am Stromnetz angeschlossen), Drucker, Router
  • Smarthome-Technologien
  • Antennen- und Satellitenanlagen
  • Telefone
  • Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler, Kaffeemaschine)
  • Einbruch- und Brandmeldeanlagen

Ob bei Blitzschäden die Wohngebäudeversicherung (https://www.gev-versicherung.de/versicherungen/wohngebaeudeversicherung/ "Wohngebäudeversicherung") oder die Hausratversicherung (https://www.gev-versicherung.de/versicherungen/hausratversicherung/ "Hausratversicherung") zahlt, hängt davon ab, was beschädigt wurde: das Gebäude selbst oder bewegliche Gegenstände im Haus.

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Hilft es, bei Gewitter die Stecker zu ziehen?

Der Rat, bei einem Gewitter elektrische Geräte vom Stromnetz zu trennen, ist kein Mythos. Auch wenn moderne Blitzschutz- und Überspannungssysteme heute deutlich leistungsfähiger sind als früher, kann das Ziehen der Netzstecker zusätzlichen Schutz bieten.

Besonders bei schweren Gewittern in unmittelbarer Nähe kann es durch einen Blitzeinschlag im Stromnetz zu kurzfristigen Spannungsspitzen kommen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte empfindliche Geräte vom Netz trennen – insbesondere bei längerer Abwesenheit, etwa vor einem Urlaub.

Weitere Maßnahmen zum Schutz vor Überspannung

Neben dem manuellen Ziehen von Steckern gibt es technische Schutzmöglichkeiten:

  • Steckdosenleisten mit integriertem Überspannungsschutz
  • Überspannungsschutz am Hausanschluss oder im Sicherungskasten
  • Schutzmodule im Verteilerkasten

Beim Kauf entsprechender Produkte sollte auf die Schutzwerte geachtet werden. Manche Systeme sind nur für 6.000 Ampere ausgelegt, während ein durchschnittlicher Blitz deutlich höhere Stromstärken verursachen kann.

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Was ist bei einem Kurzschluss nach Blitzschlag zu tun?

Hat eine Überspannung zu einem Kurzschluss geführt, sollte zunächst geprüft werden, ob weitere Schäden entstanden sind – beispielsweise Brand- oder Schmorschäden.

Im nächsten Schritt kann kontrolliert werden:

  • Ist ein Gerät sichtbar beschädigt?
  • Wurde ein Schutzschalter im Sicherungskasten ausgelöst?
  • Lässt sich der Stromkreis wieder aktivieren?

Beschädigte Geräte sollten vom Netz getrennt werden. Besteht Unsicherheit, sollte eine Fachperson hinzugezogen werden, um mögliche Folgeschäden auszuschließen.

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Verhalten im Schadensfall

Für die spätere Regulierung durch die Versicherung ist eine sorgfältige Dokumentation wichtig. Empfehlenswert sind:

  • Fotos von beschädigten Geräten oder Gebäudeteilen
  • schriftliche Notizen zum Zeitpunkt des Schadens
  • Aufbewahrung defekter Geräte bis zur Begutachtung

Eine frühzeitige Meldung an die zuständige Versicherung erleichtert die weitere Bearbeitung.

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Welche Versicherung kommt für Schäden nach einem Blitzeinschlag auf?

Blitzschäden am Gebäude übernimmt die Wohngebäudeversicherung, Schäden am Hausrat die Hausratversicherung. Die Zuordnung hängt davon ab, was beschädigt wurde: das Gebäude selbst (Dach, Fassade, fest verbaute Teile) oder bewegliche Gegenstände im Haus (Elektronik, Möbel, persönliche Gegenstände).

Wohngebäudeversicherung (https://www.gev-versicherung.de/versicherungen/wohngebaeudeversicherung/ "Wohngebäudeversicherung"):

Sie deckt Schäden durch Blitzeinschlag am Gebäude, Dach, der Bausubstanz sowie fest verbundener Sachen und Zubehör ab. Gegebenenfalls auch Folgeschäden, beispielsweise eindringendes Regenwasser durch das infolge eines Blitzschlags defekte Dach. Die Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer unverzichtbar. Wichtig: Blitz und Überspannung sind im Grundschutz der Wohngebäudeversicherung enthalten. Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch erfordern dagegen den zusätzlichen Elementarschutz (https://www.gev-versicherung.de/versicherungen/elementarversicherung/).

Hausratversicherung (https://www.gev-versicherung.de/versicherungen/hausratversicherung/ "Hausratversicherung"):

Kommt es bei einem Gewitter mit Blitzeinschlag zu Überspannungsschäden an elektrischen Geräten in der Wohnung bzw. im Haus oder auf dem Balkon sowie an beweglichen Einrichtungsgegenständen und persönlichen Besitztümern, reguliert die Hausratversicherung.

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Warum der Elementarschutz unverzichtbar ist

Blitzschäden sind durch die Wohngebäude- und Hausratversicherung abgedeckt. Doch Unwetter bringen häufig weitere Naturgefahren mit sich: Starkregen, Überschwemmungen und Hochwasser können zusätzlich massive Schäden anrichten. Diese sogenannten erweiterten Elementarschäden sind nicht im Grundschutz der Wohngebäudeversicherung enthalten. Dafür benötigen Hauseigentümer eine Elementarversicherung als Zusatzbaustein.

Laut GDV sind bundesweit nur rund 54 % aller Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert. Dabei empfiehlt die Stiftung Warentest ausdrücklich, diesen Schutz immer einzuschließen - in ihrem aktuellen Test (Finanztest 10/2025) wurden ausschließlich Tarife mit Elementarschutz aufgenommen.

GEV-Testsieger: Der GEV Wohngebäude-Tarif Home Max ist zum dritten Mal in Folge Testsieger bei Stiftung Warentest (Finanztest 10/2025). Er bietet starken Schutz, faire Beiträge und umfassenden Elementarschutz. Der Elementarschutz der GEV greift bereits ab dem 8. Tag nach Vertragsbeginn - deutlich schneller als bei vielen Mitbewerbern, die Wartezeiten von zwei bis sechs Monaten vorsehen.

Was kostet der Elementarschutz?

Die Kosten für den Elementarschutz hängen vom Standort, der Bauweise und der ZÜRS-Gefährdungsklasse des Gebäudes ab. In der niedrigsten Gefährdungsklasse (GK 1), in der laut GDV über 90 % aller deutschen Immobilien liegen, ist der Aufpreis für den Elementarschutz überschaubar. In Hochrisikogebieten (GK 3 und GK 4) können die Beiträge hingegen deutlich höher ausfallen.

Mit dem GEV-Tarifrechner können Sie Ihren individuellen Beitrag für eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz berechnen.

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ZÜRS-Zonen: So wird Ihr Risiko eingestuft

Das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo) wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelt und umfasst über 22 Millionen Adressen. Es teilt jede Immobilie in Deutschland in eine von vier Gefährdungsklassen ein:

  • GK 1 (sehr geringe Gefährdung): Hochwasser statistisch seltener als einmal in 200 Jahren. Über 90 % aller Immobilien.
  • GK 2 (geringe Gefährdung): Hochwasser statistisch einmal in 100 bis 200 Jahren. Rund 6 % der Häuser, auch deichgeschützte Objekte.
  • GK 3 (erhöhte Gefährdung): Hochwasser statistisch einmal in 10 bis 100 Jahren. Etwa 1 % der Gebäude.
  • GK 4 (hohe Gefährdung): Hochwasser häufiger als einmal in 10 Jahren. Nur ca. 0,4 % aller Adressen.

Mit dem kostenlosen Hochwasser-Check des GDV können Sie Ihr individuelles Risiko ermitteln.

Wird die Elementarversicherung Pflicht?

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD (2025) sieht vor, dass Wohngebäudeversicherungen im Neugeschäft künftig nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden sollen. Bestehende Verträge sollen zu einem noch festzulegenden Stichtag um den Elementarschutz erweitert werden. Eine Opt-Out-Lösung, bei der Versicherungsnehmer den Schutz aktiv abwählen könnten, wird geprüft. Ergänzend ist die Einführung einer staatlichen Rückversicherung für Elementarschäden geplant.

Konkrete gesetzliche Regelungen stehen noch aus. Unabhängig davon empfiehlt es sich für Hauseigentümer, den Elementarschutz bereits jetzt in die Wohngebäudeversicherung einzuschließen. Die GEV berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

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Faktencheck zu Versicherungsmythen

Rund um Blitz- und Überspannungsschäden kursieren zahlreiche Annahmen – etwa zur Frage, ob eine Versicherung automatisch jeden Schaden ersetzt oder ob ein Blitzableiter alle Risiken ausschließt.

Im Ratgeber der GEV finden Sie zudem einen Faktencheck zu Versicherungsmythen (https://www.gev-versicherung.de/ratgeber/6-versicherungsmythen-fakten-wohngebaeude-hausrat "6 Versicherungsmythen zu Wohngebäude und Hausrat im Faktencheck"), unter anderem zu Wohngebäude- und Hausratversicherung.

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Häufige Fragen zu Blitzschäden und Versicherungsschutz

Sind Überspannungsschäden durch Blitz versichert?

Ja, wenn Überspannungsschäden durch Blitz im jeweiligen Tarif mitversichert sind. In der Wohngebäudeversicherung betrifft das vor allem fest mit dem Gebäude verbundene elektrische Anlagen, zum Beispiel Heizungssteuerungen, Klingelanlagen oder fest installierte Smart-Home-Technik. In der Hausratversicherung sind dagegen bewegliche elektrische Geräte wie Fernseher, Computer, Router oder Haushaltsgeräte relevant. Die GEV weist Überspannungsschäden durch Blitz sowohl in der Wohngebäude- als auch in der Hausratversicherung als Leistungsbestandteil aus.

Welche Versicherung zahlt bei einem defekten Fernseher nach Gewitter?

Wird ein bewegliches Elektrogerät wie Fernseher, Computer, Router oder Waschmaschine durch einen Blitz- oder Überspannungsschaden beschädigt, ist in der Regel die Hausratversicherung zuständig. Denn sie schützt das Inventar der Wohnung, also alle beweglichen Sachen, die dem privaten Gebrauch dienen. Wichtig ist, den Schaden möglichst schnell zu melden und beschädigte Geräte zunächst aufzubewahren.

Was sollte ich nach einem Blitzschaden tun?

Nach einem Blitzschaden sollten Sie zuerst für Sicherheit sorgen und bei Brand, Rauchentwicklung oder akuter Gefahr die Feuerwehr rufen. Anschließend sollten Sie den Schaden dokumentieren, zum Beispiel mit Fotos, einer Liste beschädigter Gegenstände und vorhandenen Kaufbelegen. Defekte Geräte oder beschädigte Gebäudeteile sollten nicht vorschnell entsorgt werden, damit der Schaden geprüft werden kann. Melden Sie den Schaden außerdem zeitnah Ihrer Versicherung.

Kann ich mein Haus vor Blitz- und Überspannungsschäden schützen?

Ja. Ein äußerer Blitzschutz, zum Beispiel eine Blitzschutzanlage, kann helfen, direkte Blitzeinschläge kontrolliert abzuleiten. Ergänzend schützt ein innerer Überspannungsschutz elektrische Leitungen und angeschlossene Geräte vor Spannungsspitzen. Besonders sinnvoll ist das bei empfindlicher Technik, Smart-Home-Systemen, Heizungssteuerungen oder Photovoltaikanlagen. Ein solcher Schutz kann Schäden zwar nicht vollständig ausschließen, das Risiko aber deutlich reduzieren.

Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Blitzschlag?

Ja. Schäden durch Blitzeinschlag am Gebäude - etwa am Dach, an der Fassade oder an fest verbauten Teilen - sind durch die Wohngebäudeversicherung im Grundschutz abgedeckt. Für Überspannungsschäden an elektrischen Geräten greift dagegen die Hausratversicherung.

Was deckt die Elementarversicherung ab?

Die Elementarversicherung ist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Sie schützt vor Schäden durch erweiterte Naturgefahren: Überschwemmung, Starkregen, Hochwasser, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Erdbeben. Blitz- und Sturmschäden sind bereits im Grundschutz enthalten und erfordern keinen Elementarschutz.

Wie teuer ist der Elementarschutz?

Die Kosten hängen vom Standort, der Bauweise und der ZÜRS-Gefährdungsklasse ab. In der GK 1 (über 90 % aller deutschen Immobilien) ist der Aufpreis moderat. In Hochrisikogebieten (GK 3 und GK 4) können die Prämien deutlich höher ausfallen. Mit dem GEV-Tarifrechner können Hauseigentümer ihren individuellen Beitrag berechnen.

Wird die Elementarversicherung in Deutschland Pflicht?

Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD sieht vor, dass Wohngebäudeversicherungen künftig nur noch mit Elementarschutz angeboten werden sollen. Ein konkretes Gesetz ist bisher noch nicht beschlossen. Hauseigentümer sollten bereits jetzt prüfen, ob ihr Vertrag Elementarschutz enthält - die GEV berät Sie hierzu gerne.

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