Zum Hauptinhalt springen
gev wohngebäudeversicherung

RATGEBER

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei einem Anbieter – sinnvoll?

Stand: Oktober 2026 – Fachlich geprüft und freigegeben von der GEV-Redaktion

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei einer Versicherung abschließen – ist das sinnvoll? Beide Versicherungen schützen unterschiedliche Werte und ergänzen sich im Schadenfall. Erfahren Sie, worin die Unterschiede liegen, wann beide Versicherungen wichtig sind und welche Vorteile es bietet, sie bei einem Versicherer abzuschließen.

Eine lachende Frau und ein lachender Mann tanzen in einer Küche vor einer Backsteinwand.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei einem Versicherer: Die Kombination kann die Abstimmung im Schadenfall erleichtern und finanzielle Vorteile bieten.

 

Zusammenfassung: Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Ja, beide Versicherungen bei einem Anbieter abzuschließen, kann sinnvoll sein: Das kann die Abstimmung im Schadenfall erleichtern und finanzielle Vorteile bieten.

  • Unterschiedlicher Schutz: Die Hausratversicherung schützt den versicherten Hausrat, die Wohngebäudeversicherung das Gebäude und bestimmte fest verbaute Bestandteile.
  • Gemeinsame Schadenereignisse: Bei Feuer, Leitungswasser oder Sturm können beide Versicherungen für unterschiedliche Schäden zuständig sein.
  • Zusätzlicher Elementarschutz: Schäden durch Überschwemmungen und weitere Naturgefahren sind in der Regel nur mit einer entsprechenden Zusatzdeckung versichert.
  • Vorteil bei der GEV: Wer Wohngebäude- und Hausratversicherung kombiniert, erhält nach den aktuellen Rabattregelungen 25 % Kombirabatt auf die Hausratversicherung.

 

Inhalt

 

Was ist der Unterschied zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung?

Der wesentliche Unterschied liegt darin, was versichert wird. Die Hausratversicherung schützt den versicherten Hausrat, während die Wohngebäudeversicherung das versicherte Gebäude und bestimmte fest verbaute Bestandteile absichert.

Beide Versicherungen können ähnliche Gefahren abdecken, etwa Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Dennoch ersetzen sie sich nicht gegenseitig. Denn selbst wenn dasselbe Schadenereignis sowohl das Haus als auch den Hausrat beschädigt, sind unterschiedliche Sachen betroffen.

Hausratversicherung: Schutz für den Hausrat

Durch einen Einbruchdiebstahl, Brand oder Wasserschaden kann der Hausrat eines Hauses oder einer Wohnung innerhalb kurzer Zeit erheblich beschädigt oder zerstört werden. Eine Hausratversicherung kann die finanziellen Folgen versicherter Schäden abfedern.

Zum versicherten Hausrat gehören beispielsweise:

  • Möbel und Einrichtungsgegenstände,
  • Elektrogeräte wie Fernseher, Computer und Haushaltsgeräte,
  • Kleidung und persönliche Gegenstände,
  • Schmuck, Bargeld und andere Wertsachen im Rahmen der vereinbarten Entschädigungsgrenzen sowie
  • weitere zum Haushalt gehörende Gegenstände, soweit sie vom Versicherungsschutz erfasst sind.

Die Hausratversicherung bietet üblicherweise Schutz gegen bestimmte Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.

Bei versicherten Schäden erfolgt die Entschädigung grundsätzlich auf Neuwertbasis. Dabei gelten die vereinbarten Versicherungssummen und Entschädigungsgrenzen.

Beispiel: Ein defekter Waschmaschinenanschluss führt dazu, dass Leitungswasser austritt und Möbel, Teppiche und Elektrogeräte beschädigt. Für die versicherten Schäden am Hausrat kommt die Hausratversicherung infrage.

Über die sogenannte Außenversicherung kann Hausrat außerdem vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung geschützt sein, etwa auf Reisen. Hierfür gelten besondere vertragliche Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.

Wohngebäudeversicherung: Schutz für das Gebäude

Auch ein Haus ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel können erhebliche Schäden am Gebäude verursachen. Gegen die finanziellen Folgen solcher versicherten Schäden können sich Eigentümer mit einer Wohngebäudeversicherung absichern.

Zum versicherten Gebäude und seinen Bestandteilen können unter anderem gehören:

  • Dach, Wände, Decken und Fußböden,
  • Fenster, Türen und Rollläden,
  • Heizungsanlagen und sanitäre Installationen,
  • elektrische Leitungen und bestimmte fest eingebaute Einrichtungen sowie
  • Garagen, Carports und weitere Nebengebäude, soweit diese mitversichert sind.

Bei versicherten Gebäudeschäden übernimmt die Wohngebäudeversicherung Reparatur- oder Wiederaufbaukosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Beispiel: Ein schwerer Sturm beschädigt die Dacheindeckung. Regen dringt ein und verursacht weitere Schäden an der Dachkonstruktion. Bei einem versicherten Sturmereignis kann die Wohngebäudeversicherung für die dadurch entstandenen Gebäudeschäden aufkommen.

Eine Wohngebäudeversicherung ist in Deutschland zwar grundsätzlich keine gesetzliche Pflichtversicherung. Bei einer Immobilienfinanzierung verlangen Banken jedoch häufig einen entsprechenden Versicherungsschutz.

Auch die Verbraucherzentrale betont die Bedeutung einer Wohngebäudeversicherung für Hauseigentümer. Sie weist darauf hin, dass Schäden am Gebäude erhebliche finanzielle Folgen haben können und sich die Leistungen verschiedener Tarife deutlich unterscheiden.

↑ Zurück zum Inhalt

 

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung auf einen Blick.

Welche Gegenstände und Gefahren sind versichert?

Merkmal Hausratversicherung Wohngebäudeversicherung
Was ist geschützt? Versicherter Hausrat, z. B. Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und Wertsachen Versichertes Gebäude, z. B. Dach, Wände, Fenster und fest verbaute Bestandteile
Typische Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
Wer schließt sie ab? Mieter und Eigentümer Gebäudeeigentümer
Wofür wird entschädigt? Versicherte Schäden am Hausrat Versicherte Schäden am Gebäude
Für Mieter sinnvoll? Ja, zum Schutz des eigenen Hausrats In der Regel Sache des Gebäudeeigentümers
Für Hauseigentümer sinnvoll? Ja, zum Schutz des eigenen Hausrats Ja, zum Schutz der Immobilie
Elementarschutz Als Zusatzbaustein möglich Als Zusatzbaustein möglich
Einbruchdiebstahl Gehört zu den üblichen versicherten Gefahren Keine klassische Grundgefahr; bestimmte Gebäudeschäden können gesondert versichert sein

 

Hinweis: Die Tabelle zeigt die grundlegenden Unterschiede zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Für wen ist welche Versicherung sinnvoll?

Für Mieter ist vor allem die Hausratversicherung relevant. Sie schützt ihren versicherten Hausrat, während die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers das Gebäude und bestimmte fest verbaute Bestandteile absichert.

Für Eigentümer eines selbst genutzten Hauses können dagegen beide Versicherungen sinnvoll sein. Die Wohngebäudeversicherung schützt die Immobilie, während die Hausratversicherung das persönliche Hab und Gut absichert.

Bei vermieteten Immobilien liegt die Absicherung des Gebäudes üblicherweise beim Eigentümer. Mieter entscheiden selbst über die Absicherung ihres Hausrats.

Welche Versicherung sinnvoll ist, hängt somit von den Eigentumsverhältnissen, dem Wert des Hausrats und dem individuellen Absicherungsbedarf ab.

↑ Zurück zum Inhalt

 

Welche Versicherung zahlt bei welchem Schaden?

Bei vielen Schadenereignissen werden sowohl das Gebäude als auch der Hausrat beschädigt. Dann können beide Versicherungen relevant sein, allerdings für unterschiedliche Teile des Schadens.

Der unabhängige Bund der Versicherten (BdV) erläutert diese Unterscheidung am Beispiel von Leitungswasserschäden: Für versicherte Schäden an festen Gebäudebestandteilen kommt die Wohngebäudeversicherung infrage, für versicherte Schäden am beweglichen Hausrat die Hausratversicherung.

Wasserschaden durch einen Rohrbruch

Ein Wasserrohr in der Wand platzt. Das austretende Wasser beschädigt Wände und Fußböden, außerdem werden Möbel und Teppiche durchfeuchtet.

Bei einem versicherten Leitungswasserschaden kann die Wohngebäudeversicherung die Schäden an den versicherten Gebäudebestandteilen übernehmen. Für Schäden am versicherten Hausrat kommt die Hausratversicherung infrage.

Was bei Wasserschäden zu beachten ist und welche Ursachen es gibt, erfahren Sie auch im GEV-Ratgeber Wasserschäden im Haus.

Sturm- und Hagelschäden

Ein schwerer Sturm beschädigt das Dach eines Hauses. Durch die entstandene Öffnung dringt Regen ein und beschädigt die Dachkonstruktion sowie Möbel und Elektrogeräte im Dachgeschoss.

Bei einem versicherten Sturmereignis kann die Wohngebäudeversicherung für die Gebäudeschäden zuständig sein. Die Hausratversicherung kommt für versicherte Schäden an den betroffenen Gegenständen des Hausrats infrage.

Entscheidend sind insbesondere der Schadenhergang und die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Brandschäden

Durch einen Kurzschluss entsteht ein Küchenbrand. Das Feuer beschädigt Wände, Decke und elektrische Leitungen. Gleichzeitig werden Küchenmöbel, Geschirr und Elektrogeräte zerstört.

Bei einem versicherten Brandschaden können sowohl Wohngebäude- als auch Hausratversicherung betroffen sein. Welche Gegenstände welcher Versicherung zuzuordnen sind, hängt unter anderem von ihrer Beschaffenheit und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab.

Grenzfall Einbauküche: Hausrat oder Gebäudebestandteil?

Bei Einbauküchen lässt sich die Zuordnung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nicht immer pauschal vornehmen.

Ob eine Küche als Gebäudebestandteil oder Hausrat gilt, hängt unter anderem von ihrer Bauart, ihrer Verbindung mit dem Gebäude, den Eigentumsverhältnissen und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

Auch bei Bodenbelägen, Einbaumöbeln und anderen fest eingebauten Gegenständen kann es Abgrenzungsfragen geben. Deshalb ist es sinnvoll, vor einem Schaden zu prüfen, welche Gegenstände über welche Versicherung abgesichert sind.

↑ Zurück zum Inhalt

 

Elementarschäden: Wann ist zusätzlicher Schutz notwendig?

Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Starkregen, Rückstau, Erdsenkung oder Schneedruck gehören in der Regel nicht automatisch zum klassischen Versicherungsschutz einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung.

Für diese Gefahren kann zusätzlicher Elementarschutz vereinbart werden. Er ergänzt den bestehenden Versicherungsschutz um die vertraglich eingeschlossenen Elementargefahren.

Wichtig ist dabei, sowohl das Gebäude als auch den Hausrat zu betrachten. Denn eine Elementarschadendeckung für das Wohngebäude bedeutet nicht automatisch, dass auch der Hausrat gegen dieselben Gefahren abgesichert ist.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Hauseigentümern, Elementarschäden bei der Wohngebäudeabsicherung zu berücksichtigen, da Überschwemmungen durch Starkregen grundsätzlich auch außerhalb klassischer Hochwassergebiete auftreten können.

Auch das Verbraucherportal Finanztip erläutert, dass für Schäden durch Hochwasser und Starkregen zusätzlicher Elementarschutz erforderlich sein kann.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Hochwasser und Überschwemmung.

Die GEV bietet Elementarschutz als zusätzlichen Versicherungsbaustein an. Welche Naturgefahren versichert sind und welche Voraussetzungen gelten, ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsbedingungen.

 

 

↑ Zurück zum Inhalt

 

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung aus einer Hand: die Vorteile

Ist es sinnvoll, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei einer Versicherung abzuschließen? Ja, das kann sich lohnen. Gerade wenn ein Schaden sowohl das Gebäude als auch den Hausrat betrifft, können zwei Verträge beim selben Versicherer die Abstimmung erleichtern. Hinzu kommen mögliche finanzielle Vorteile durch Kombinationsrabatte.

Eine gemeinsame Schadenbearbeitung oder ein einziger Ansprechpartner ist dadurch allerdings nicht automatisch garantiert.

Einfachere Abstimmung im Schadenfall

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Weniger Abstimmungsaufwand: Schadenmeldungen für Gebäude und Hausrat können beim selben Versicherungsunternehmen erfolgen.
  • Erleichterte Koordination: Bei Schäden, die beide Versicherungsbereiche betreffen, können Abstimmungswege einfacher sein.
  • Übersichtlicher Versicherungsschutz: Gebäude- und Hausratabsicherung lassen sich gemeinsam betrachten und aufeinander abstimmen.

Ein umfassender Schutz entsteht jedoch nicht allein dadurch, dass beide Verträge beim selben Versicherer bestehen. Entscheidend ist, welche Gefahren und Gegenstände tatsächlich versichert sind.

25 % Kombirabatt bei der GEV

Die GEV bietet bei der Kombination von Wohngebäude- und Hausratversicherung außerdem einen finanziellen Vorteil.

Wer bereits eine Wohngebäudeversicherung bei der GEV abgeschlossen hat oder diese gleichzeitig mit einer Hausratversicherung abschließt, erhält nach den aktuellen Rabattregelungen 25 Prozent Kombirabatt auf den Beitrag der Hausratversicherung.

Damit kann sich die Kombination beider Versicherungen nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell lohnen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Produktseiten der GEV zur Wohngebäudeversicherung und zur Hausratversicherung.

 

 

 

↑ Zurück zum Inhalt

 

Häufige Fragen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Ist es sinnvoll, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei einer Versicherung abzuschließen?

Ja, das kann sinnvoll sein. Sind beide Versicherungen beim selben Versicherer abgeschlossen, kann das die Abstimmung erleichtern, wenn bei einem Schaden sowohl das Gebäude als auch der Hausrat betroffen sind. Außerdem können Versicherte von Kombinationsrabatten profitieren. Entscheidend bleibt, dass beide Verträge zum individuellen Versicherungsbedarf passen.

Was ist der Unterschied zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung?

Die Hausratversicherung schützt den versicherten Hausrat, beispielsweise Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und Wertsachen. Die Wohngebäudeversicherung sichert dagegen das versicherte Gebäude und bestimmte fest verbaute Bestandteile wie Dach, Wände, Fenster oder Heizungsanlagen gegen vereinbarte Gefahren ab. Beide Versicherungen ergänzen sich, schützen aber unterschiedliche Sachen.

Brauche ich als Eigentümer beide Versicherungen?

Für Eigentümer eines selbst genutzten Hauses können beide Versicherungen sinnvoll sein. Die Wohngebäudeversicherung schützt die Immobilie gegen versicherte Gefahren, während die Hausratversicherung den versicherten Hausrat absichert. Bei vermieteten Immobilien ist für die Gebäudeversicherung in der Regel der Eigentümer zuständig. Mieter können ihren eigenen Hausrat über eine Hausratversicherung schützen.

Gehört die Einbauküche zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?

Ob eine Einbauküche zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung gehört, hängt unter anderem von ihrer Bauart, der Verbindung mit dem Gebäude, den Eigentumsverhältnissen und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Die Zuordnung sollte deshalb anhand des konkreten Vertrags überprüft werden.

Was zahlt welche Versicherung bei einem Wasserschaden?

Bei einem versicherten Leitungswasserschaden kann die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude und bestimmten fest verbauten Bestandteilen zuständig sein. Die Hausratversicherung kommt für versicherte Schäden am Hausrat infrage, beispielsweise an Möbeln, Kleidung oder Elektrogeräten. Entscheidend sind die Schadenursache und die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Sind Elementarschäden automatisch mitversichert?

Nein, in der klassischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen und weitere Elementargefahren in der Regel nicht automatisch enthalten. Dafür wird üblicherweise eine zusätzliche Elementarschadendeckung benötigt. Welche Naturgefahren einschließlich Rückstau versichert sind, richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.

↑ Zurück zum Inhalt


Das könnte Sie auch interessieren