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RATGEBER

Plötzlich im Homeoffice

Noch vor wenigen Wochen war der tägliche Weg ins Büro ein Teil des gewohnten Alltags der meisten Menschen. Doch was bis vor kurzem in Deutschland noch eher die Ausnahme darstellte, ist plötzlich beinahe zur Regel geworden: Das Arbeiten im Homeoffice. Damit ergeben sich viele neue Fragen, zum Beispiel auch die nach dem Versicherungsschutz in der Hausratversicherung.

Frau mit Laptop auf dem Schoß und Mundschutz legt Arm großem weißem Hund: Plötzlich im Home Office. Wie ist es mit der Hausratversichrung?

So ergeht es derzeit vielen Menschen. Plötzlich sind sie im Home Office. Die Haustiere freut es. Aber zahlt die Hausratversicherung den Firmenlaptop, wenn etwas schief geht?

 

Hausratversicherung für Notebook und Co.

Mit Hochdruck haben in den vergangenen Wochen Arbeitgeber aus Anlass der aktuellen Corona-Pandemie daran gearbeitet, die technischen Voraussetzungen zur Zusammenarbeit ihrer Mitarbeiter aus dem Homeoffice zu schaffen. Vor allem für die IT-Mitarbeiter gab es einiges zu tun: Im Ergebnis gehören nun in zahlreichen Privathaushalten Firmen-Computer mit Zubehör zum Inventar. Das wirft die Frage nach dem Versicherungsschutz auf: Ist das Notebook des Arbeitgebers eigentlich in der Hausratversicherung mitversichert?

 

Der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung

In der Hausratversicherung sind alle Einrichtungsgegenstände gegen die Gefahren durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl abgesichert. Das schließt auch fremdes Eigentum mit ein, sofern es nicht Mietern, Untermietern oder dem Vermieter des Versicherungsnehmers gehört. Explizit mitversichert sind in der Hausratversicherung auch Arbeitsgeräte, die Eigentum des Arbeitgebers sind und zu beruflichen Zwecken zuhause genutzt werden. Ausgenommen sind lediglich Waren und Warenmuster.

Die Versicherungssumme muss stimmen

Im Versicherungsvertrag ist die Versicherungssumme für den versicherten Hausrat vereinbart. Damit der Versicherungsschutz passt, darf die Versicherungssumme nicht geringer sein als der Neuwert des Hausrats. Im besten Fall wird der sogenannte „Unterversicherungsverzicht“ vereinbart: Dann entspricht die Versicherungssumme einem Wert von mindestens 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Im Versicherungsfall wird hier bis zur Höhe der Versicherungssumme entschädigt. Ist die Versicherungssumme hingegen zu niedrig bemessen oder mit der zusätzlichen Arbeitsausstattung nicht mehr ausreichend, entsteht eventuell eine Lücke und eine Anpassung wird erforderlich.

Versicherungsschutz fürs Arbeitszimmer

Ist das Homeoffice aus aktuellem Anlass entstanden, befindet es sich mit großer Wahrscheinlichkeit innerhalb der versicherten Wohnung und den zu Wohnzwecken genutzten Räumen. Arbeitszimmer, die ausschließlich über die Wohnung erreichbar sind, sind mitversichert. Werden hingegen Arbeitsräume genutzt, die separat zur Wohnung begehbar sind, ist kein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung gegeben. Eine Mitversicherung kann meist extra vereinbart werden.

Homeoffice mobil

Der Arbeitgeber übergibt erwartungsfroh das Notebook für die häusliche Weiterarbeit und zeitgleich schließen Kitas und Schulen. Was für Familien ohnehin schon herausfordernd ist, gerät nun zur Zerreißprobe: Die Vereinbarkeit von Job und Kinderbetreuung. Wer jetzt noch alternative Arbeitsorte ausmachen kann, ist klar im Vorteil. In sozialen Medien tauchen nun Bilder der ausgefallensten Übergangsbüros auf: Im Wohnmobil, in der Gartenlaube oder wenn möglich im eigenen Feriendomizil an der See wird das Notebook aufgeklappt. Der Hausrat ist jedoch in solchen nicht dauerhaft bewohnten Unterschlupfen nicht automatisch im Hausratversicherungsschutz abgesichert. Über die Außenversicherung kann Versicherungsschutz gegeben sein. Es gelten aber Einschränkungen bei der Dauer und den Entschädigungsgrenzen. Nicht dauerhaft bewohnte Behausungen wie Garten- oder Ferienhäuser und auch Zweitwohnsitze sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Und auch das Wohnmobil ist kein Versicherungsort in der Hausratversicherung, ebenso wie das Auto. Wenn das elektronische Equipment des Öfteren im Kfz transportiert werden muss, ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes ratsam. Denn Diebstahl von Elektronik aus dem Auto ist nicht im Basisschutz der Hausratversicherung vorhanden, kann oftmals aber mit dem Versicherer vereinbart werden. Das gilt zumeist auch für andere Versicherungsorte und Besonderheiten, eine Klärung mit dem Versicherer ist daher in diesen Fällen ratsam.

 

Ein bisschen mehr Sicherheit

Sehr viele Menschen verbringen aktuell ihre Zeit überwiegend zuhause und das bringt Vorteile für den Versicherungsschutz mit sich: Einbrecher haben gerade keine gute Saison, Brände werden schneller entdeckt als sie sich ausbreiten können und auch die Waschmaschine läuft nie ohne Aufsicht. Ob der Versicherungsschutz an der einen oder anderen Stelle optimiert und der aktuellen Lebenssituation angepasst werden sollte, lässt sich nun am besten direkt mit dem Versicherer klären.

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