Müllgebühren in den Nebenkosten | GEV Versicherung
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Müllgebühren - Nebenkosten

Müllgebühren sind per Gesetz umlagefähige Betriebsnebenkosten. Doch auch hier sind Grenzen gesetzt: Erfahren Sie hier mehr.

Opa zeigt der Enkelin, dass Müll nicht auf den Weg gehört. Müll zu trennen lernen vor allem kleinen sehr schnell.

Die Müllgebühren können bei richtiger Mülltrennung gesenkt werden. Deshalb zeigt Opa Konrad seiner Enkelin Rosalie, dass Plastikmüll und Getränkedosen bestimmt nicht in die Natur gehören.

Rechtliche Bestimmungen für Müllgebühren

Müllgebühren können als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden. Das regelt die Betriebskostenverordnung. Konkret genannt werden folgende Kostenpunkte:

  • Müllabfuhr,
  • nicht-öffentliche Maßnahmen zur Müllbeseitigung,
  • Betrieb von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen und Müllmengenerfassungsanlagen,
  • Kosten für Berechnung und Aufteilung.

Weiterhin können die Kosten für die Entsorgung von Gartenabfällen und der Reinigung für die Tonnen in den Nebenkosten auf die Mieter verrechnet werden.
Das hat zur Folge, dass die Mieter die im Mietvertrag festgelegten Leistungen über die Nebenkosten anteilig bezahlen.

 

Müllgebühren und ihre Berechnungsgrundlagen

Wie werden Müllgebühren nun berechnet? Pro Person oder pro qm? Und wie werden sie umgelegt? Grundsätzlich entscheidet der Mietvertrag, wie die Müllgebühren für Mieter verrechnet werden. Der Vermieter oder der Verwalter kann sich hier für folgende Varianten entscheiden:

  1. Umlage nach Personenzahl
  2. Umlage nach Wohnfläche
  3. Umlage nach verursachtem Abfall, z. B. über Müllerfassungsanlagen
  4. Umlage nach Anzahl der Mülltonnen

Als Rahmen definiert das Gesetz (§ 556a, Abs. 1, BGB), dass ohne ausdrückliche Vereinbarung der Anteil der Betriebskosten über die Wohnfläche umgelegt wird. Abweichend davon kann im Mietvertrag eine andere Variante festgelegt werden. In jedem Fall darf eine Mietpartei durch die gewählte Verrechnungsform nicht benachteiligt werden. Das heißt, dass eine Form gewählt werden muss, die alle in so gut wie möglich gleichmäßig belastet. Im besten Fall finden die betroffenen Parteien einen Weg, die Abfallgebühren langfristig zu senken und so die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen.

Gebot für Müllgebühren: Wirtschaftlichkeit

Wie bei Nebenkosten im Allgemeinen gilt: Müllgebühren müssen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit folgen(§ 556, Abs. 3, S. 1, BGB). Wenn eine Wohngemeinschaft weit über dem örtlichen Durchschnitt Müllgebühren entrichtet, ist es ein Zeichen dafür, dass das Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht eingehalten wird.

Die Beweislast hierfür liegt bei den Mietern und die Hürden sind hoch: Ein einfacher Hinweis auf Vergleichsdaten reicht hierfür nicht aus (Urteil des Bundesgerichtshofes). Daher ist es wichtig, konkrete Beispiele für Unwirtschaftlichkeit zu finden, zu dokumentieren und vorzubringen.

Unwirtschaftlich sind beispielsweise folgende Fälle:

  • Müllcontainer sind zu groß für den tatsächlichen Verbrauch,
  • Erhöhte Müllgebühren durch vermehrten Restmüll bzw. falsche Trennung,
  • Erhöhte Müllmenge durch grundstücksfremde Personen.

Leitet der Vermieter oder der Verwalter keine Maßnahmen ein, um überbordende Ausgaben zu senken, so müssen Mieter die Gebühren nicht in voller Höhe bezahlen. Eine Senkung der Müllgebühren ist für alle Parteien nicht nur im Geldbeutel eine Erleichterung – auch die Umwelt atmet auf.

Exkurs: Müllgebühren und Umweltbewusstsein

Die Zahlen lügen nicht: Vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2017 stieg in Deutschland das Aufkommen von Haushaltsabfällen von insgesamt 37,6 Mio. t auf 46, 2 Mio. t stark an (Umweltbundesamt) . Das hat zwangsläufig für Mieter eine Erhöhung der Müllgebühren zur Folge, insbesondere dann, wenn falsch getrennt wird und mehr Restmüll anfällt.X

Die Müllgebühren sind direkt vom Verbrauch abhängig. Daher lassen sich Umweltbewusstsein und Wirtschaftlichkeit vereinen, wenn Sie Folgendes beachten:

  • Kaufen Sie unverpackt ein: Jede Plastikverpackung erhöht die Nebenkosten.
  • Trennen Sie Ihren Abfall korrekt: Der Restmüll ist der kostenintensivste Anteil, insbesondere, wenn dort Sachen entsorgt werden, die dort nicht hingehören.
  • Kochen Sie frisch: Fertiggerichte produzieren weit mehr Müll als selbst zubereitete Gerichte aus frischen Zutaten.
  • Kompostieren Sie: Organische Essensabfälle können Sie als Nährstoffquelle für Ihre Pflanzen nutzen anstatt sie von der Müllabfuhr abtransportieren zu lassen.

Ihr grüner Daumen spart ebenfalls bares Geld und entlastet die Umwelt. Bauen Sie Kräuter, Gemüse oder Gewürze in Ihrem eigenen Garten oder auf dem Balkon an: Diese können Sie für frische Gerichte verwenden. Die im Supermarkt abgepackten Lebensmittel haben einen langen Transportweg hinter sich und sind auf alle Fälle weniger frisch und ressourcenschonend wie die Pflanzen bei Ihnen zu Hause.

Diese Tipps sind nur der Anfang, denn am Ende ist jeder Einkauf eine Stimme, die Sie abgeben. Stellen Sie sich die Frage: Brauche ich das jetzt wirklich? Denn entsteht in Ihrem Haushalt Müll und landet in der Tonne, ist es für Sie, für die Wohngemeinschaft und für die Umwelt eine Belastung, die vielleicht nicht direkt spürbar ist. Spätestens mit der nächsten Nebenkostenabrechnung wird sie jedoch spürbar. Besonders, wenn der Verbrauch weiter steigt und mit ihm die Gebühren.

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