Schadensachverständige für Versicherungen | GEV Versicherung
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RATGEBER

Dürfen wir vorstellen: der Schadensachverständige!

Schäden an Gebäuden entstehen auf unterschiedlichste Weise – durch Brände oder Wetterereignisse wie Hochwasser, Gewitter oder Sturm, aber auch durch undichte Leitungen oder Rohrbrüche. Die Konsequenzen sind oftmals von großem Ausmaß und mit hohen Kosten verbunden. Bevor es an die Schadenbeseitigung geht, kommt meist ein unabhängiger Schadengutachter. Wer ist das und was macht er?

Ein Schadengutachter begutachtet den entstandenen Schaden am Gebäude. Er findet heraus, wie ein Schaden entstanden ist.

Ein Schadengutachter begutachtet den entstandenen Schaden am Gebäude. Er findet heraus, wie ein Schaden entstanden ist und erstellt ein Gutachten, das er der Versicherung schickt. Die Versicherung überprüft, ob die Ursache des Schadens versichert ist.

 

Bei Gebäudeschäden sind Sachverständige fast immer vor Ort

Kommt es zu einem Schadenfall, schickt die Versicherung meist einen Sachverständigen oder Gutachter. Das ist insbesondere aus der Kfz-Versicherung bekannt, gilt aber aufgrund der Höhe der Schäden vor allem auch in der Wohngebäudeversicherung. Doch nicht alle Gutachter sind gleich und ihre Aufgaben mitunter unklar.

 

Was sind die Aufgaben eines Sachverständigen?

Beauftragt werden kann ein Sachverständiger im Prinzip von jedem. Er erstellt im Auftrag von Privatpersonen, Behörden oder Unternehmen, wie beispielsweise einer Versicherung ein Gutachten bzw. fachlich qualifizierte Aussagen zu einem bestimmten Sachverhalt. Das kann ein Versicherungsschaden sein, aber auch ein Baumangel, ein Wertgutachten für eine Immobilie oder eine Bewertung im Rahmen einer Altbausanierung.

Hierfür braucht der Gutachter eine entsprechend fachliche Expertise, die ihn befähigt, qualifizierte Aussagen zu treffen. Ein Schadensachverständiger, der Gebäudeschäden beurteilt, muss nicht nur über Know-how aus den Bereichen Bauingenieurwesen und Architektur verfügen, sondern auch Kenntnisse aus anderen Bereichen wie Baustoffkunde, Hydrologie (insbesondere wichtig bei Schäden verursacht durch Wasser) und Kostenermittlung haben.

 

Sind Sachverständiger und Gutachter das Gleiche?

Mal wird der Begriff Sachverständiger verwendet, mal Gutachter. Und tatsächlich sind sie gleichbedeutend und umfassen dasselbe Aufgabenfeld. In der Regel wird die Bezeichnung „Sachverständiger“ eher von Behörden und Gerichten, aber auch von Versicherungen verwendet. Der Begriff „Gutachter“ ist eher im allgemeinen Sprachgebrauch verbreitet.

 

Wer darf sich Gutachter oder Sachverständiger nennen?

Die Begriffe Gutachter oder Sachverständiger sind in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Jede Person darf als Sachverständiger tätig werden und sich auch als solcher für einen bestimmten Bereich bezeichnen. Zwingende Voraussetzung für die Arbeit beispielsweise als Schadensgutachter ist aber die oben genannte Qualifikation. Diese wird in der Regel bei einer mehrjährigen Berufserfahrung und fachlichen Ausbildung angenommen. Wer ohne Fachkenntnis im Auftrag anderer zum Beispiel Schadenfälle bewertet, verstößt gegen die Wettbewerbsregeln. Das gilt beispielsweise auch, wenn sich ein vermeintlicher Schadensachverständiger unrechtmäßig als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ausgibt. Das hat rechtliche Konsequenzen.

 

Gibt es unterschiedliche Arten von Sachverständigen?

Je nach Qualifikation, Zertifizierung oder Verbandszugehörigkeit wird in Deutschland zwischen verschiedenen Arten von Sachverständigen unterschieden:

  • Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zeichnet sich im Gegensatz zu anderen Gutachtern durch die Erfüllung besonders strenger Anforderungen aus. Er wird auf gesetzlicher Basis (§ 36 der Gewerbeordnung – Öffentliche Bestellung von Sachverständigen) bestellt, muss einen Eid ablegen und unterliegt einem umfassenden Pflichtenkatalog. Wie man öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird, lesen Sie hier.
  • Zertifizierte Sachverständige werden von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Die internationale Anerkennung, die Unabhängigkeit der Zertifizierungsstelle, ihre kontinuierliche Überwachung durch eine bevollmächtigte Akkreditierungsstelle wie auch die regelmäßige Überprüfung der zertifizierten Gutachter machen die Zertifizierung einzigartig.

Vorsicht: Häufig wird die “Zertifizierung” als gesetzlich nicht geschützter Begriff auch von Anbietern genutzt, die nur geringe bis gar keine Anforderungen für die Zertifizierung stellen. Daher sollten Sie immer darauf achten, dass der Sachverständige oder Gutachter, der mit einer bestimmten “Zertifizierung” wirbt, auch ein Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17024 vorweisen kann.

  • Amtlich oder staatlich anerkannte Sachverständige sind in der Regel für Bund, Länder und Ämter im Einsatz. Sie übernehmen hoheitliche Aufgaben, die meist die Wahrung der allgemeinen Sicherheit zum Ziel haben. Sie müssen ihre fachliche und berufliche Eignung im Zuge einer Prüfung nachweisen und werden für bestimmte Fachbereiche, beispielsweise für den Brandschutz in Gebäuden, von zuständigen Landesbehörden ernannt.
  • Verbandsanerkannte oder privatrechtlich anerkannte Sachverständige werden durch einen Berufsverband oder eine privatrechtliche Organisation ernannt. Die Voraussetzungen für eine Aufnahme sind sehr unterschiedlich und oftmals für Dritte nicht transparent. Hier sollte man auf die Stellung des Verbands und die von ihm geforderten Nachweise der Qualifikation, der Sachkunde und der Berufserfahrung achten.
  • Freie und sonstige Sachverständige sind Gutachter, die ohne Überprüfung oder Zertifizierung ihre berufliche oder fachliche Qualifikation für Sachverständigengutachten nutzen. Hier ist es schwierig, ihre Qualifikation und die Arbeitsweise zu beurteilen. Sie werden nicht für amtliche oder staatliche Aufträge bestellt und bei Meinungsverschiedenheiten gibt es weder Hilfestellung noch eine offizielle Beschwerdestelle.

 

Was zeichnet einen Sachverständigen aus?

Ist ein Schaden an einer Immobilie entstanden, ob durch einen Brand, Sturm oder Hagelschlag, durch ein Elementarschadenereignis, durch eigene Unachtsamkeit oder durch Fahrlässigkeit eines Dritten, … immer dort, wo ein Schaden, seine Höhe und die Kosten der Beseitigung oder der Wert einer Sache objektiv zu bestimmen sind, braucht es das Expertenwissen eines Sachverständigen. Sie erstellen hierzu ein Gutachten und sind dabei verpflichtet, den jeweiligen Sachverhalt unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch zu beurteilen. Das zeichnet die Unparteilichkeit eines Sachverständigen aus. Doch was bedeutet das im Einzelnen:

  • Unabhängigkeit heißt, dass der Sachverständige bei der Erstellung des Gutachtens nur dem Auftrag an sich verpflichtet ist und keinen Einflüssen von außen unterliegen darf, die die Glaubwürdigkeit der angestellten Aussagen beeinflussen. Dazu gehört auch die Unparteilichkeit. Nur ein unabhängiger Sachverständiger ist auch unparteiisch.
  • Der Gutachter bzw. seine Leistungen gelten als weisungsfrei, wenn sie keinen vertraglichen Verpflichtungen unterliegen, die eine Feststellung und Bewertung von Sachverhalten beeinflussen.
  • Der Sachverständige muss zudem überprüfen, ob die zu begutachtende Angelegenheit innerhalb des Sachgebiets liegt, für das er bestellt wurde.

 

Was kostet das Gutachten eines Sachverständigen?

Hierzu sind keine allgemeingültigen Aussagen möglich, da die Kosten von ganz unterschiedlichen Faktoren abhängen. Das sind unter anderem:

  • das Sachgebiet, in dem das Gutachten erstellt wird, zum Beispiel ob ein Schadenfall an einem Auto oder an einem Gebäude begutachtet wird,
  • die Größe des Projekts,
  • der Ort des Projekts – im urbanen Raum ist die Sachverständigenarbeit meist etwas teurer als in ländlichen Gebieten,
  • die Qualifikation des Sachverständigen.

 

Wo findet man den passenden Sachverständigen?

Entsprechend der verschiedenen Arten von Sachverständigen gibt es auch unterschiedliche Quellen, einen Sachverständigen zu finden. Beispiele sind

 

Wann schickt die Versicherung einen Schadengutachter?

Der Schreck ist erst einmal groß, gab es am Haus, am Hausrat oder sogar durch einen Einbruch einen Schaden. Oft ist Eile geboten, um Folgeschäden zu verhindern, wie z. B. bei einem Wasserschaden. Bleiben wir doch direkt bei dem Beispiel Wasserschaden. Ein Rohr ist undicht und Wasser läuft aus. Vielleicht hat sich bereits Schimmel gebildet und das Parkett ist aufgequollen.

Ganz wichtig ist, dass Sie den Schaden direkt nach seinem Bekanntwerden, möglichst am gleichen Tag, dem Versicherer melden. Bei einem Wasserschaden können sowohl die Wohngebäude- als auch die Hausratversicherung betroffen sein. Die Schadenmeldung kann telefonisch, schriftlich oder auch über die Webseite bzw. eine entsprechende App erfolgen – wie schon gesagt: Je eher, desto besser!

Wichtig ist bei der Schadenmeldung eine genaue Schilderung des Schadens oder Schadenhergangs mit Schadendatum und Schadenort. Hilfreich sind immer auch Belege, die die Schadensbeschreibung unterstützen. Das sind in erster Linie Fotos, auf denen man das Schadenausmaß und – soweit möglich – die Schadenursache gut erkennen kann. Detailfotos des Schadens sind ebenfalls sehr wichtig.

Je nach Schadenumfang reguliert der Versicherer den Schaden direkt anhand der Belege. Handelt es sich um einen größeren Schaden, der hohe Kosten nach sich zieht, was insbesondere bei Schäden durch Wasser, ob eindringendes Wasser, Leitungswasserschäden und Rohrbrüchen häufig der Fall ist, beauftragt der Versicherer einen Schadensachverständigen. Er begutachtet den Schaden vor Ort. Daher muss die Schadenstelle möglichst unverändert bleiben, bis sie vom Versicherer freigegeben wurde. Ausgenommen davon sind dringend erforderliche Maßnahmen zur Schadenminderung.

Wie umfassend zum Beispiel ein Leitungswasserschaden tatsächlich ist, welche Gebäudeteile zusätzlich in Mitleidenschaft gezogen wurden, wie er behoben werden kann und was darüber hinaus weiter beachtet werden muss, kann nur von einem Fachmann beurteilt werden. Gerade bei Schäden an Gebäuden oder deren Bestandteilen kommt es auf schnelle, aber auch fachkundige Hilfe an. Dies ist wichtig, damit das Risiko für Folgeschäden reduziert und die Ursache des Schadens zeitnah gefunden wird. Ansonsten steigt das Risiko, dass der Schaden im Laufe der Zeit immer größer und damit teurer wird. Daher ist zum einen die unverzügliche Meldung des Schadens wichtig. Zum anderen erkennt ein Sachverständiger für Gebäudeschäden, wo der Schaden entstanden ist, ob es weitere Schadenherde gibt und vor allem wie der Schaden behoben werden kann.

Der Gebäudesachverständige erstellt ein professionelles Schadengutachten für die Immobilie sowie für alle ihre Bestandteile. Dabei stehen vor allem die Feststellung der Schadenursache und die Beschreibung und Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln im Fokus. Ein Sachverständiger begutachtet im Normalfall Gebäudeschäden, die der Hausrat-, Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherung gemeldet werden.

 

Die Neutralität des Gebäudesachverständigen

Wie oben schon erwähnt, arbeiten Gutachter unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch. Das gilt auch für die von der GEV Versicherung beauftragten Schadensachverständige. Sie sind in der Regel unabhängig und nicht bei der GEV angestellt. Sie unterstützen neben der Schadenbegutachtung vor allem auch die Geschädigten bei der Wahl der richtigen Reparatur- und Wiederherstellungsmaßnahmen.

Wer trägt die Kosten für einen Gebäudegutachter im Schadenfall?

Wer einen Sachverständigen beauftragt, muss für ihn die Kosten tragen. Das gilt auch, wenn eine Versicherung zur Begutachtung eines Schadens einen Schadensachverständigen bestellt. Dann trägt sie die Kosten für diesen. Der Versicherte braucht nichts für die Arbeit des Schadensachverständigen zu bezahlen.

Grundsätzlich gilt zum Thema Gebäudesachverständiger: Bestellt man einen Gebäudegutachter selbst, kann man nicht davon ausgehen, dass die Kosten von der Versicherung übernommen werden. Gemäß § 85 Abs. 2 VVG sind Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen für Gebäudeschäden nur dann von einer Versicherung zu übernehmen, wenn diese den Betroffenen dazu aufgefordert hat, einen Gutachter hinzuzuziehen. Daher haben Versicherte kein Recht dazu, ihrer oder der gegnerischen Versicherung einen selbst beauftragten Sachverständigen für Gebäudeschäden in Rechnung zu stellen.

 

So sichern Sie sich richtig ab

So teuer ein Schaden an einer Immobilie und auch an der Einrichtung werden kann, so wichtig ist die richtige Absicherung. Diese Versicherungen sollten Sie als Immobilienbesitzer haben:

Die Wohngebäudeversicherung: Sie ist keine Pflicht und doch für Immobilieneigentümer so wichtig. Denn ob es stürmt, hagelt oder eine Wasserleitung undicht ist, die Wohngebäudeversicherung schützt bei Schäden rund um das Haus, am Gebäude selbst und dem damit verbundenen Zubehör. Sie sichert den Wert der Immobilie und leistet für die finanziellen Folgen, wenn das Haus brennt, Leitungswasser austritt oder ein Sturm das Dach abdeckt. Daher verlangen auch Banken bei der Darlehensvergabe eine sogenannte Realrechtsbestätigung als Nachweis über die ausreichende Absicherung der Immobilie.

Rechnet man den Wert von Möbeln, Elektronik, Haushaltwaren, Kleidung etc., die sich in einer Wohnung befinden, einmal zusammen, dann kommt man schnell auf ein kleines Vermögen. Um das zu schützen, zumindest finanziell, dafür ist die Hausratversicherung da. Sie kommt für Schäden an Hausrat, eben Möbel und Einrichtungsgegenstände, auf, die durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitz, Leitungswasser und Einbruch entstanden sind.

Und um auch gegen die Naturgewalten wie Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch ausreichend abgesichert zu sein, sollten in jedem Fall Elementargefahren in der Wohngebäude- wie auch in der Hausratversicherung eingeschlossen sein.

 

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