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Schlüssel verloren – welche Versicherung kommt dafür auf?

Es ist ein kleines Missgeschick, kann aber großen Schaden anrichten: Auf einmal ist der Schlüssel weg. Wenn dann nicht nur einzelne Schlösser, sondern komplette Schließanlagen in Mehrfamilienhäusern oder Büroanlagen ausgetauscht werden müssen, kann es teuer werden. Hier erfahren Sie, welche Versicherung in welchem Fall eines Verlusts einspringt.

Verlorener Schlüsselbund im Sand. Oje!

Schlüssel verloren?! Das kann jedem passieren. Manche Menschen verlieren sogar öfter ihren Schlüssel. Fast immer zieht das Aufwand nach sich. Ist auch der Ausweis weg, sollte das Schloss ausgewechselt werden. Aber was ist, wenn eine ganze Schließanlage ausgetauscht werden muss? Wer zahlt das?

 

Au weia, der Schlüssel ist weg!

Diesen Schreckmoment kennt fast jeder: Auf einmal ist der Schlüssel oder gleich der ganze Schlüsselbund weg. Laut Statistik geht in Deutschland alle 35 Minuten ein Schlüssel verloren. Das ist ärgerlich, oft mit Umständen und vielleicht sogar mit hohen Kosten verbunden.

Doch Schlüssel ist nicht gleich Schlüssel. Bei der Frage, ob die private Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden oder die Folgekosten aufkommt, sind die Details entscheidend. Es kommt zunächst darauf an, ob es sich um „fremde“ oder „eigene“ Schlüssel handelt.

Die Faustregel lautet:

  • Beim Verlust privater, aber fremder Schlüssel ist die private Haftpflichtversicherung zuständig
  • Bei Einbruch oder Raub greift die Hausratversicherung
  • Schlüssel von Wohneigentümern sind nicht abgedeckt

Vorab: Ob Metallschlüssel, Schlüsselkarte, Transponder oder Chipkarte – eine Versicherung macht bei den unterschiedlichen Arten von Türöffnern keinen Unterschied. Alles wird einem mechanischen Schlüssel gleichgestellt.

 

Private, fremde Schlüssel: Schlüssel in Ihrem Besitz, die aber nicht Ihnen gehören

„Privater, fremder Schlüssel“ – das ist bei einem Schlüsselverlust zunächst der entscheidende Begriff. Damit sind Schlüssel gemeint, die zwar in Ihrem Besitz, aber nicht Ihr Eigentum sind. Beispiel: Der Haustürschlüssel, den ein Mieter vom Vermieter überlassen bekommt. Der Mieter nutzt diese Schlüssel regelmäßig, sie gehören jedoch dem Vermieter. Als fremde Schlüssel können auch Schlüssel zu Mietwohnungen gelten, wenn Sie diese von Ihrem Vermieter bekommen haben.

In neueren Wohnanlagen oder sanierten Häusern ist es mittlerweile üblich, dass Mieter nur einen Schlüssel für Haus- und Wohnungstür haben. Die Schlüssel der verschiedenen Nachbarn unterscheiden sich nur minimal. Problem: Geht dieser Schlüssel verloren, ist die Sicherheit des ganzen Gebäudes gefährdet. Dann muss unter Umständen die gesamte Schließanlage ausgetauscht und alle Mieter und Verwaltungsmitarbeiter mit neuen Schlüsseln ausgestattet werden.

 

Büroschlüssel können in der Privathaftpflicht abgesichert werden

Das gilt auch für beruflich verwendete Schlüssel, die Ihnen überlassen worden sind. Das sind ebenfalls fremde Schlüssel, die sie regelmäßig nutzen. Sie sind aber nicht automatisch über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Hier sollten unbedingt die Versicherungsbedingungen geprüft werden. Die GEV Privathaftpflichtversicherung beinhaltet diese Leistung bis zu einer bestimmten Summe.  Bei Verlust kann es aufwendig und vor allem kostenintensiv werden. Falls die Schließanlage samt Generalschlüssel erneuert werden muss, ist ein Schaden im vier- oder sogar fünfstelligen Bereich keine Seltenheit.

Bei Mietwohnungen belassen es die Hausverwalter oder Eigentümer oft dabei, nur das Schloss für die Wohnungseingangstür auszutauschen. Denn oft kann der Schlüssel nicht unbedingt der Wohnungsanlage zugeordnet werden.

Zu den privaten, fremden Schlüsseln, die über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, gehören in der Regel auch die Key Card für das Hotelzimmer oder der Turnhallen- bzw. Materialschrankschlüssel im Ehrenamt, z. B. dem Sportverein. Aber Achtung, bei älteren Tarifen sind Ehrenamt-Schlüssel häufig ausgeschlossen. Hier hilft ein Blick in den Vertrag.  

 

Große Gefahr bei gleichzeitigem Verlust von Schlüssel und Personalausweis

Haben Sie Ihren Schlüssel samt Tasche mit Personal- oder Firmenausweis im Zug verloren, besteht die Gefahr, dass ein Fremder sich mit dem Türöffner und Adresse Zugang zum Gebäude verschafft. In diesen Fällen sind Sie immer verpflichtet, umgehend Ihren Vermieter oder Arbeitgeber zu informieren. Zudem sollten Sie den Verlust bei der Polizei anzeigen.

Beim Verlust von privaten, fremden Schlüsseln für Haus, Gemeinschaftseigentum, Wohnung oder Büro hilft in der Regel die private Haftpflichtversicherung. Diese kann für den Austausch des Schlosses bzw. der Schließanlage sowie neue Schlüssel aufkommen.  Auch hier kann es sein, dass ältere Verträge diese Leistung noch nicht beinhalten. Bitte prüfen Sie ihren Versicherungsvertrag.

Zusammengefasst: Eine Privathaftplicht kann für den Schaden aufkommen, den ein Schlüsselverlust an fremdem Eigentum verursacht. Nicht aber die Kosten, die Ihnen selbst entstehen. Den Austausch einer Schließanlage fängt die private Haftpflichtversicherung ab, die Rechnung für den Schlüsselnotdienst und gegebenenfalls den Tausch des Türschlosszylinders müssen Sie selbst tragen.

 

Folgekosten nicht abgedeckt

Sollten Ihnen Freunde oder Verwandte einen Schlüssel ihrer Mietwohnung übergeben haben, damit Sie in deren Urlaub die Pflanzen gießen oder die Haustiere füttern können, ist auch dieser abgesichert. Da der Schlüssel in diesem Fall privat genutzt wird und Eigentum eines Dritten ist, deckt die Privathaftpflichtversicherung einen möglichen Schaden ab.

Für die Folgekosten eines Schlüsselverlusts kommt die Versicherung allerdings nicht auf. Sollte es also danach und infolge des Verlusts zu einem Einbruch in Wohnung oder Büroräume kommen, wäre der Schaden durch Diebstahl oder Vandalismus nicht von der Privathaftpflicht gedeckt.

 

Unbedingt den Haftpflicht-Tarif auf Schlüsselverlust überprüfen

Es gilt, die Versicherungsbedingungen zu prüfen. In den meisten Haftpflicht-Tarifen ist der Schlüsselverlust abgesichert. Im Zweifelsfall sollte die Versicherung nachgebessert werden, gerade bei älteren Policen. Insbesondere beim Schutz für berufliche Schlüssel. Denn Schlüssel für große Einrichtungen zu verlieren, kann sehr teuer werden.

Sind die Schlüssel allerdings unmittelbar zur Berufsausübung erforderlich wie bei Hausmeistern oder Paketzustellern, schließen Arbeitnehmer spezielle Schlüsselversicherungen ab. Und Lehrer, die ihre Schlüssel dienstlich nutzen, sind über die Amtshaftpflichtversicherung geschützt.

 

Bei Einbruch und Diebstahl greift die Hausratversicherung

Besitzer von privatem Wohneigentum – ob Haus oder Eigentumswohnung – sind von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Denn bei ihnen handelt es sich nicht um fremde, sondern um eigene Schlüssel.

Bei Einbruch, Raub oder Diebstahl kommt die Hausratversicherung zum Tragen. Sollte also bei einem Wohnungseinbruch der Reserveschlüssel gestohlen worden sein, kommt die Hausratversicherung für den Austausch des Türschlosses auf.

 

Schlüssel verloren – das ist zu tun

Folgende Personen bzw. Institutionen sind über einen Verlust des Schlüssels zu informieren:

  • Vermieter oder Hausverwaltung, denn eventuell muss die Schließanlage ausgetauscht werden
  • Haftpflichtversicherung beim Verlust privater, fremder Schlüssel
  • Hausratversicherung bei Einbruch, Raub oder Diebstahl
  • Polizei, um eine Anzeige zu erstatten, falls der Schlüssel bei Diebstahl, Raub oder Einbruch gestohlen wurde. Oder wenn der verlorene Schlüssel Ihrer Wohnung zugeordnet werden kann (Einbruchgefahr)
  • Arbeitgeber, wenn es sich beim Verlust um einen Büroschlüssel handelt

Und auch ein Gang zum Fundbüro kann sich lohnen, bevor zum Beispiel eine teure Schließanlage ausgetauscht wird.

 

Sonderfälle: Auto- oder Tresorschlüssel

Wenn der Autoschlüssel verschwunden ist, sollte umgehend die Kfz-Versicherung informiert werden. Ein möglicher Schadenersatz für den Austausch des Autoschlosses hängt vom Versicherer und dem Tarif ab.

Tresorschlüssel und Schlüssel für bewegliche Gegenstände sind für gewöhnlich nicht in der Privathaftpflicht eingeschlossen. Die GEV bietet eine Absicherung hierfür in bestimmten Tarifen.

Der Schlüsseldienst zur Türöffnung im Notfall kann als Zusatzmodul in die Hausratversicherung aufgenommen werden.

 

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