So schützt die Hausratversicherung vor Schäden durch Einbruchdiebstahl
Ist bei Ihnen schon einmal eingebrochen worden? Wenn Einbrecher die Wohnung oder das Haus leerräumen, sitzt der Schock bei den Bewohnern meist tief. Das Zuhause scheint kein sicherer Ort mehr zu sein, nachdem Kriminelle in die Privatsphäre eingedrungen sind und Schränke durchwühlt oder sogar alles auf den Kopf gestellt haben. Gut, wenn dann wenigstens der materielle Schaden durch die Hausratpolice ausgeglichen wird. Inwiefern der Verlust abgedeckt ist, hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen ab.
Diese Leistungen bieten Hausratversicherungen in der Regel:
Versicherung des gesamten Hausrats, also aller Dinge, die sich in Haus oder Wohnung befinden und zur Einrichtung, Lebensführung und Hauswirtschaft ge- oder verbraucht werden. Das können zum Beispiel Möbel und Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte, Bücher oder Geschirr sein. Bei Verlust werden diese Gegenstände im Rahmen der Hausratversicherung zum Neuwert ersetzt. Bei Bargeld, Sparbüchern, Wertpapieren, Geldkarten und anderen Wertsachen gibt es allerdings Grenzen. Die Entschädigungssumme liegt bei den meisten Versicherungsverträgen bei rund 20 Prozent der Versicherungssumme.
Wie Sie Ihr Zuhause sichern müssen, damit die Versicherung nach einem Einbruch zahlt
Ob Balkontür, Kellertür, Terrassentür, Hauseingangstür oder Wohnungstür – sie müssen geschlossen sein, damit die Hausratversicherung für Schäden durch Einbruch und Diebstahl aufkommt. Musste ein Dieb gar keinen Einbruch verüben, um an Ihr Hab und Gut zu kommen, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl, der nicht über die Hausratversicherung abgedeckt ist.
Muss ich meine Eingangstür abschließen oder reicht Zuziehen?
Über diese Frage herrscht vielfach Unsicherheit. Tür zuziehen oder abschließen? Einmal oder zweimal abschließen? Geht der Versicherungsschutz verloren, wenn die Tür nicht abgeschlossen ist? Bis Ende 2007 war das tatsächlich möglich. Wenn im Versicherungsvertrag stand, dass bei nicht abgeschlossener Tür keine Schäden durch die Versicherung ersetzt würden, gab es kein Wenn und Aber. Dieses „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ war Bestandteil des Versicherungsvertragsgesetzes. Seit der grundlegenden Reformierung der ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1908 hat sich das zum Glück geändert. Seit 2008 können Versicherer ihre Leistungen nur noch dann komplett verweigern, wenn Sie als Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt haben. Eine fahrlässige Handlung bedeutet hingegen nicht, dass der Versicherungsschutz gänzlich verloren ist. Leistungskürzungen müssen dem Schweregrad des Verschuldens entsprechen.
Was heißt das konkret?
Wenn Sie Ihr Zuhause bestmöglich gesichert haben, erhalten Sie nach einem Einbruch die volle Versicherungsleistung. Oder andersherum ausgedrückt: Als Versicherungsnehmer haben Sie die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Schäden nicht passieren können.
Tür nur zuziehen oder abschließen
Wenn Sie Ihre Tür nur zuziehen oder Fenster gekippt lassen während Sie abwesend sind, müssen Sie nach einem Einbruch mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen, denn dieses Verhalten ist fahrlässig. Besser ist es, bei jedem Verlassen der Wohnung oder des Hauses, alle Türen und Fenster zu schließen und wo Schlösser vorhanden sind, diese abzuschließen. Nur so können Sie nach einem Einbruch mit der vollständigen Regulierung des Schadens rechnen.
Die Länge der Abwesenheit spielt bei der Beurteilung eine wichtige Rolle: Ein kurzer Gang zum Nachbarn oder zur Mülltonne wird milder bewertet als eine mehrstündige oder gar mehrwöchige Abwesenheit. Bereits eine rund zweistündige Abwesenheit hat in einem Fall das Landgericht Kassel veranlasst, einem Kläger grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Er hatte die Haustür nur zugezogen und war einkaufen gegangen (LG Kassel, Urteil vom 27.05.2010 - AZ 5 0 2653/09). Die Folge: Seine Hausratversicherung kürzte die Leistungen um 50 Prozent.
Ob eine nicht abgeschlossene Eingangstür zu einer Leistungskürzung führt, kommt auch auf den kausalen Zusammenhang an. Ist ein Einbrecher durch das Fenster eingestiegen, fällt die unverschlossene Tür nicht ins Gewicht.
Zwei weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Versicherungsschutz bei Einbruch nicht erlischt: Zum einen müssen an der Haus- oder Wohnungstür vorstehende Schlösser durch einen von innen verschraubten Schutzbeschlag vor dem Aufbrechen geschützt sein – zum anderen darf ein Profilzylinder nicht mehr als zwei bis drei Millimeter überstehen. Denn bei mehr Überstand ließe sich der Zylinder absägen und die Tür öffnen.
Geht der Versicherungsschutz verloren, wenn man die Eingangstür nur einmal abschließt?
Diese Frage wurde bisher nur fallweise gerichtlich entschieden. Eine Pflicht zum zweimaligen Abschließen der Eingangstür hat sich daraus bisher nicht ergeben. Das heißt aber nicht, dass das auch in Zukunft so bleiben wird.
Zusätzliche Türsicherung als Einbruchschutz
Wenn Sie ihre Eingangstür durch zweimaliges Drehen des Schlüssels sichern, zahlt also die Hausratversicherung bei Einbruch und Einbruchdiebstahl. Einen optimalen Einbruchschutz bietet ein einziges, einfaches Türschloss aber nicht. Zusätzliche Maßnahmen zur Türsicherung können nicht nur Ihr Sicherheitsgefühl erhöhen, sondern auch wirksam Einbruchversuche vereiteln:
Panzerriegel
Panzerriegel sind Stangenschlösser, die in Form eines Querriegels für ein erschwertes Eindringen in Haus sorgen. Sie werden auf ganzer Breite vor allem an der Innenseite von Türen angebracht und verriegeln Türen auf Schloss- und Scharnierseite. Den besten Schutz bringen solche Sicherheitsriegel in Kombination mit einer von Haus aus sicheren Tür.
Zusatzschlösser
Zusatzschlösser gibt es mit oder ohne Sperrbügel. Der Bügel bietet einen besonders guten Schutz gegen ungewolltes Aufstoßen der Tür von außen. Die Eingangstür wird durch ihn bei spaltbreiter Öffnung fixiert. Zusatzschlösser mit Ketten sind weniger sicher.
Sicherheitsschlösser
Sicherheitsschlösser werden in verschiedene Sicherheitsstufen eingeteilt. Zu den Einteilungskriterien gehören Kriterien wie die Verarbeitung gehärteter Stahlstifte, Anbohrschutz und Anzahl der Schließelemente. Auch wichtig: Der Schlüssel eines guten Sicherheitsschlosses lässt sich nur mit einer dazugehörigen Sicherheitskarte nachmachen.
Wichtig: Nicht nur die Eingangstür sichern!
Nicht nur durch die Eingangstür, sondern bei Einfamilienhäusern vor allem durch weniger gut gesicherte Fenster und Fenstertüren dringen Einbrecher immer wieder in Immobilien ein. Für diese und weitere Schwachstellen wie Kellertüren, Terrassentüren, Balkontüren oder Garagentore gibt es mittlerweile auch wirksamen Einbruchschutz. Von Aufschraubsicherungen bis Pilzkopfzapfenbeschläge – die Möglichkeiten sind vielfältig.
Beraten und versichern lassen
Lassen Sie sich am besten professionell beraten. Unter www.k-einbruch.de stellt die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes eine Beratungsstellensuche bereit.
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