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RATGEBER

Versicherungsschutz für leerstehende Immobilien

So bleiben unbewohnte Gebäude optimal abgesichert – Risiken, Pflichten und praktische Empfehlungen

Leerstehende Immobilien wirken harmlos, bergen jedoch hohe Risiken: unbemerkte Schäden, teure Reparaturen sowie erhöhte Gefahr für Einbruch und Vandalismus. Daher ist ein genauer Blick auf den Versicherungsschutz während des Leerstands wichtig.

Außenansicht eines mehrstöckigen, hellen Wohngebäudes mit Ornamentfassade, Balkonen und umliegenden Bäumen bei sonnigem Wetter.

Wenn ein Gebäude vorübergehend leer steht, verändert sich seine Risikosituation deutlich – regelmäßige Kontrollen und geeignete Vorsorgemaßnahmen werden wichtiger.

Warum eine Nutzungslücke das Risiko für Schäden erhöht

Ein leerstehendes Gebäude wirkt oft friedlich – doch genau dieser Zustand kann problematisch sein. Ohne regelmäßige Nutzung oder Kontrolle entwickeln sich kleine Auffälligkeiten schnell zu größeren Schäden. Typische Risiken sind:

Leitungswasser- & Frostschäden

Bereits eine kleine Undichtigkeit kann ausreichen, um innerhalb kurzer Zeit erhebliche Schäden anzurichten. Bei Minustemperaturen steigt zudem das Risiko von Rohrbrüchen, wenn Leitungen nicht ausreichend geschützt oder entleert wurden.

Einbruch, Diebstahl & Vandalismus

Unbewohnte Gebäude wirken häufig verlassen. Schon kurze Phasen ohne Kontrolle können dazu führen, dass sich unbefugte Personen Zutritt verschaffen und Schäden verursachen.

Feuer- und Brandschäden

Technische Defekte an elektrischen Anlagen bleiben häufig unbemerkt. Entstehende Brände werden daher oft erst spät entdeckt.

Feuchtigkeit, Schimmel & Bauschäden

Fehlt regelmäßige Lüftung, können Feuchtigkeit und Schimmel entstehen – häufig schleichend und mit langfristigen Auswirkungen auf die Gebäudesubstanz.

Diese Beispiele zeigen: Ein Leerstand ist alles andere als risikolos. Eine aktive Absicherung ist daher sinnvoll.

Versicherungsschutz während des Leerstands

Damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt, müssen bereits vor einem Schadenfall bestimmte Pflichten beachtet werden. Diese sind üblicherweise in den Versicherungsbedingungen unter „Obliegenheiten“ oder „Sicherheitsvorschriften“ geregelt.

1. Leerstand gilt als mögliche Gefahrerhöhung

Ein leerstehendes Gebäude verändert die Risikosituation. Viele Versicherungsbedingungen sehen vor, dass ein solcher Zustand als Gefahrerhöhung gilt und deshalb angezeigt werden muss. Erst nach dieser Meldung kann der Versicherer beurteilen, ob der bestehende Schutz unverändert bleibt oder angepasst werden muss.

Unterbleibt diese Anzeige, kann dies – abhängig vom Vertrag – Auswirkungen auf die Schadenregulierung haben. Daher ist es ratsam, einen Leerstand frühzeitig mitzuteilen.

2. Sicherheitsvorschriften einhalten

Damit ein bestehender Versicherungsschutz nicht gefährdet wird, sollten bestimmte Maßnahmen eingehalten werden. Dazu gehören typischerweise:

  • Frostschutz sicherstellen (Beheizung oder Entleerung der Leitungen)
  • Fenster und Türen zuverlässig verschließen
  • Brandrisiken minimieren
  • regelmäßige Kontrollgänge durchführen

Die konkrete Ausgestaltung solcher Pflichten hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Ein Blick in die eigenen Unterlagen ist daher empfehlenswert.

3. Frostschutz sicherstellen

Leerstehende Gebäude sind besonders anfällig für Frostschäden. Viele Verträge verlangen, dass Leitungen entweder ausreichend geschützt oder vollständig entleert werden. Eine kurze Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen kann im Schadenfall hilfreich sein.

4. Regelmäßige Kontrollen

Da Schäden in unbewohnten Gebäuden oft lange unentdeckt bleiben, empfiehlt es sich, das Objekt regelmäßig zu kontrollieren. Wie häufig dies erforderlich ist, ergibt sich aus den individuellen Vertragsbedingungen. In der Praxis hat sich eine wöchentliche Begehung bewährt. Eine einfache Dokumentation (z. B. Fotos, Notizen) kann später unterstützen.

5. Einbruchprävention

Auch unbewohnte Gebäude sollten zuverlässig gegen unbefugtes Betreten gesichert sein. Technische Maßnahmen wie Zeitschaltuhren oder Außenbeleuchtung können zusätzlich dazu beitragen, dass das Gebäude nicht „verlassen“ wirkt.

Welche Schäden sind üblicherweise versichert?

Welche Gefahren während eines Leerstands versichert sind, hängt vom jeweiligen Tarif und den vereinbarten Bedingungen ab. Typischerweise können folgende Gefahren enthalten sein:

Feuer

Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion können Bestandteil des Versicherungsschutzes sein. Im Leerstand gelten teilweise besondere Anforderungen.

Leitungswasser

Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser oder Rohrbruch gehören häufig zum Versicherungsschutz. Im Leerstand bestehen jedoch oft besondere Einschränkungen, insbesondere bei Frost- oder Leitungswasserschäden. Daher sollte geprüft werden, ob und in welchem Umfang Schutz besteht.

Sturm/Hagel

Diese Gefahren sind häufig Bestandteil des Grundschutzes. Auch hier können bei Leerstand besondere Bedingungen gelten.

Weitere Gefahren

Je nach Tarif können zusätzliche Gefahren, wie Überspannung oder unbenannte Gefahren, versichert sein. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Wie Eigentümer ein gerade nicht genutztes Gebäude richtig absichern

Eine gute Vorbereitung schafft Sicherheit. Folgende Maßnahmen helfen, das Risiko zu minimieren:

Leerstand sofort melden

Schnell, unkompliziert und entscheidend für den fortbestehenden Versicherungsschutz.

Frostschutz gewährleisten

Ein geringer Energieaufwand beugt hohen Folgekosten vor.

Regelmäßig kontrollieren

Der Schlüssel zu einer sicheren Leerstandsphase ist Aufmerksamkeit – auch wenn das Gebäude unbewohnt bleibt.

Gebäude sichern

Kleine Maßnahmen wie Zeitschaltuhren, Bewegungsmelder oder eine gepflegte Außenanlage können das Risiko eines Einbruchs erheblich reduzieren.

Versicherungsumfang prüfen

Besonders sinnvoll sind leistungsstarke Wohngebäudetarife, die auch seltene oder schwer kalkulierbare Schäden einschließen.

Checkliste für leerstehende Immobilien

Vor dem Leerstand

  • Versicherer informieren
  • Heizung & Frostschutz planen
  • Rauchmelder prüfen
  • Alle Leitungen kontrollieren
  • Außenanlagen gepflegt halten

Während des Leerstands

  • regelmäßige Begehungen
  • kurze Dokumentation
  • Beleuchtung ggf. automatisieren
  • Zugänge prüfen

Bei Renovierung

  • Baustelle sichern
  • Fremdfirmen beaufsichtigen
  • Brandquellen minimieren

Fazit

Ein leerstehendes Gebäude ist ein Vermögenswert, der besondere Aufmerksamkeit benötigt. Wer einen Leerstand ordnungsgemäß meldet, Sicherheitsvorschriften einhält und für einen passenden Versicherungsschutz sorgt, bleibt auf der sicheren Seite – bis die Immobilie wieder genutzt wird.

Häufige Fragen zum Thema Versicherungsschutz für leerstehende Immobilien

Muss ich einen Leerstand grundsätzlich meiner Versicherung melden?

Ja. Ein länger andauernder Leerstand gilt als Gefahrerhöhung und muss der Versicherung mitgeteilt werden. Nur so bleibt der Schutz vollständig bestehen. Unterlassene Meldungen können im Schadenfall zu Leistungskürzungen führen. Die Meldung ist schnell erledigt und schafft Klarheit auf beiden Seiten.

Was passiert, wenn während des Leerstands ein Leitungswasserschaden entsteht?

Leitungswasserschäden sind grundsätzlich versichert – auch bei Leerstand. Allerdings müssen die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, z. B. Frostschutz oder regelmäßige Gebäudekontrollen. Wurden diese Pflichten vernachlässigt, kann die Entschädigung eingeschränkt werden. Daher ist Prävention hier besonders wichtig.

Wie oft sollte ein leerstehendes Gebäude kontrolliert werden?

Empfohlen wird eine wöchentliche Kontrolle. Dadurch lassen sich Schäden frühzeitig erkennen. Eine kurze Dokumentation – am besten mit Datum und ggf. Fotos – hilft im Streitfall und zeigt, dass die Obliegenheiten erfüllt wurden. Bei hohen Werten oder längeren Leerständen sind auch häufigere Kontrollen sinnvoll.

Ist ein leerstehendes Gebäude anfälliger für Einbrüche oder Vandalismus?

Ja. Leerstand wirkt oft wie eine Einladung für Einbrecher oder Vandalen. Deshalb sollten Türen, Fenster und Zugänge zuverlässig gesichert sein. Technische Hilfsmittel wie Zeitschaltuhren, Außenbeleuchtung oder Bewegungsmelder können zusätzlich abschreckend wirken und die Sicherheit steigern.

Benötige ich für Leerstand einen besonderen Versicherungstarif?

Nicht unbedingt, aber ein leistungsstarker Tarif ist empfehlenswert – insbesondere wenn er erweiterte Kostendeckungen oder zusätzliche Gefahren wie Überspannung oder unbenannte Gefahren einschließt. Wer für längere Zeit Leerstand plant, sollte prüfen, ob es Tarife mit verstärktem Schutz für Leerstandsrisiken gibt.

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