Es brennt
Beinahe täglich lesen, hören oder sehen wir so etwas in den Nachrichten: Ein Haus steht in Flammen oder eine Wohnung brennt aus. Das ist schrecklich, scheint aber irgendwie weit weg – selbst wenn so etwas in unmittelbarer Nachbarschaft passiert. Doch was ist zu tun, wenn es wirklich einmal passiert und nicht die anderen betrifft? Wie kann ich vorbeugen? Und wie kann ich mich ausreichend davor schützen?
Wie kommt es zum einen Brand in den eigenen vier Wänden?
Wie eingangs bereits erwähnt gibt es viele Gründe, warum es in einem Haus oder einer Wohnung zu einem Feuer kommen kann. Hier eine Auflistung der häufigsten Brandursachen:
- Unachtsamkeit/Vergesslichkeit
- Elektrizität
- Offenes Feuer (Kamin, Grill, Kerze)
- Feuerwerkskörper
- Blitzeinschlag
- Brandstiftung
Unter Unachtsamkeit bzw. Vergesslichkeit versammeln sich die „klassischen“ Nachlässigkeiten wie eine nicht ausgeschaltete Herdplatte, auf der ein Topf steht, oder Küchentücher bzw. Lappen, die zu nah an den Kochflächen liegen. Aber auch eine in der prallen Sonne liegende Spraydose, die explodiert, kann eine Brandursache sein.
Ganz oft sind es Fehler oder Fehlverhalten im Umgang mit Elektrizität, die zu einem Kurschluss oder einer Überhitzung und anschließend zu einem Brand führen: ein defektes, überlastetes Kabel, billige Aufladegeräte oder Akkus aus Fernost ohne Prüfsiegel, Mehrfachsteckdosen mit zu vielen angeschlossenen Geräten, Wäschetrockner und alte Kühlschränke, falsch gelegte oder angeschlossene Leitungen.
Beim offenen Kamin oder Grill können bei Unachtsamkeit Funken Richtung Haus oder schlecht platzierten, leicht brennbaren Decken oder Vorhängen fliegen und sich schnell entzünden. Auch nicht gelöschte Glut im Kamin oder auf dem Grill sowie eine noch brennende Kerze vor dem Verlassen der Wohnung oder dem Einschlafen stellen eine Gefahr dar.
Hin und wieder ist die Natur die Brandursache. Bei einem Unwetter kann ein Haus in Flammen geraten, z. B. wenn ein Baum oder ein Schuppen durch Blitzeinschlag Feuer fängt, das anschließend auf das Haus überschlägt. Große Waldbrände wie in Südeuropa, die selbst auf dem Weg in Wohngebiete nicht gestoppt werden können, sind in Deutschland noch selten, aber nicht unmöglich.
Brandstiftung ist ein Thema für sich und kann unterschiedliche Gründe haben. Liegt ein Verdacht dafür vor, schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein und bringt eine Anzeige auf den Weg.
Mehr zu Brandursachen, aber auch Verhalten im Brandfall und Vorbeugungsmaßnahmen finden Sie im GEV-Ratgebertext „Brandgefahren im Wohnbereich: So beugen Sie den häufigsten Ursachen vor!“
Was ist nach einem Brand zu tun?
Die Feuerwehr hierzulande ist in der Regel schnell vor Ort und bekommt viele Brände in den Griff, sodass ein Feuer oft nur einzelne Räume oder Stockwerke zerstören kann.
Dennoch bleibt die entscheidende Frage: Wie verhält man sich nach einem Brandfall? Nachdem ein Feuer in der Wohnung oder im Haus sachgemäß gelöscht wurde und der erste Schock überstanden ist, gibt es einige Dinge zu beachten, bevor Sie Ihre eigenen vier Wände wieder betreten und in einen normalen Zustand aufräumen bzw. zurückführen können.
Wenn es gebrannt hat...
- Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und verhindern Sie, dass Kinder eigenständig in die Brandstelle laufen.
- Suchen Sie einen Arzt auf, falls Sie oder Angehörige nach dem Brand Unwohlsein empfinden.
- Betreten Sie vom Brand betroffene Räume erst, wenn diese vollständig erkaltet und gut durchlüftet sind, und halten Sie vorab Rücksprache mit Einsatzkräften wie Feuerwehr oder Polizei.
- Beschränken Sie den Aufenthalt in der Wohnung auf das notwendige Minimum und vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß, Asche oder anderen Brandrückständen in saubere Bereiche. Schützen Sie sich bei Bedarf mit FFP2-Masken, Schutzkleidung und Handschuhen.
- Sollten Ihre Wohnung oder Ihr Haus stark von Rauch, Ruß oder Feuer betroffen sein oder fühlen Sie sich unsicher, suchen Sie sich möglichst eine vorübergehende Unterkunft bei Verwandten oder Freunden.
- Informieren Sie umgehend Ihren Vermieter, Hauseigentümer oder, falls Sie selbst Eigentümer sind, Ihre Gebäudeversicherung über den Schaden.
- Setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Hausratversicherung in Verbindung und besprechen Sie mögliche Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
- Sichern Sie Ihre Wohnung gegen unbefugten Zutritt, wenn Sie diese verlassen und unterbrechen Sie die Versorgung von Gas, Wasser und Strom. Nehmen Sie Kontakt zu den Versorgungsunternehmen auf, falls nötig.
- Entfernen Sie zunächst keine Gegenstände aus Ihrer Wohnung, außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten. Kleidung und Kinderspielzeug, die mit Rauch, Ruß oder Feuer in Kontakt kamen, dürfen nicht verwendet werden, bevor sie gründlich gereinigt sind.
- Verwenden Sie keine Nahrungsmittel mehr, die nicht luftdicht verschlossen waren oder die Rauch- und Wärmekontakt hatten.
Worauf sollte nach der Rückkehr in die Wohnung oder ins Haus unbedingt geachtet werden?
Nachdem das Feuer sachgemäß und vollständig gelöscht, die Brandstelle von der Feuerwehr freigegeben wurde und zudem die Polizei Brandstiftung als Ursache ausschließen kann, ist die Wohnung wieder begehbar.
Die Schadenstelle sollte abgesichert und Löcher bzw. andere Gefahren provisorisch verschlossen und abgedichtet sein. Geräte wie Heizung, Belüftungs- und Klimaanlage sollten erst wieder benutzt werden, wenn ein Fachmann diese geprüft hat und die Brandstelle gesäubert ist. Auch Elektrogeräte sollten von Experten gecheckt werden, da Kurzschlussgefahr besteht.
Bevor Sie sich jedoch an die Aufräum- und Sanierungsarbeiten machen, sollte in jedem Fall die Versicherung über den Brand in Kenntnis gesetzt werden. Denn es kann zu Problemen bei der Schadensregulierung kommen, wenn Sie die Versicherung zu spät informieren. Machen Sie eine Bestandsaufnahme der Schäden, fotografieren Sie alles als Beleg für die Versicherung.
Welche Reinigungsarbeiten sind nach einem Brand notwendig?
Nach größeren Bränden sollten Betroffene die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten in der Wohnung oder im Haus unbedingt von Spezialisten der Brandschadensanierung durchführen lassen. Denn die beim Brand entstandenen Schadstoffe können gesundheitsgefährdend sein. Oft sind auch spezielle Geräte notwendig, um den äußerst hartnäckigen Ruß von den Oberflächen herunterzubekommen.
Sofern die Wohnung oder das Haus nutzbar und die Einrichtungsgegenstände nicht allzu stark in Mitleidenschaft gezogen worden sind, bedarf es dennoch meist umfangreicher Reinigungsarbeiten. Denn Löschwasser und Ruß hinterlassen starke Spuren. Der starke Geruch und die gasförmigen Schadstoffe sind durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen nach einem Feuer entfernt worden. Einige haben sich jedoch an Rußpartikel gebunden und lagern sich zusammen mit dem Ruß auf der Wohnungseinrichtung ab.
Zu den erforderlichen Maßnahmen gehören unter anderem:
- Nicht betroffene Räume verschließen, um sie vor Ruß und Dämpfen zu schützen; Luftzug vermeiden und Türspalten abdichten, saubere Räume mit Folie bedecken
- Entfernung von Ruß an Decken, Wänden und auf Fußböden (mit Schutzkleidung, Maske und Handschuhen)
- Abwaschen von Einrichtungsgegenständen
- Professionelles Reinigen der verschmutzten, aber noch brauchbaren Kleidung
- Entsorgung der beschädigten Möbel und Einrichtungsgegenstände
- Beseitigung der Löschwasserspuren, ggf. Trocknung der Räume durch Spezialgeräte
Wer zahlt bei einem Brand in Wohnung oder Haus?
Bei einem Brand haften verschiedene Versicherungen für verschiedene Schäden. Zum materiellen Schaden kommen die Kosten für Reinigung, Aufräumarbeiten und Entsorgung dazu.
Die Hausratversicherung des Bewohners übernimmt Schäden an allen beweglichen Gegenständen und Gütern wie Kleidung, Möbel, Teppichen sowie Haushalts- und Elektrogeräten. Auch Bargeld und Schmuck sind bis zu einer bestimmten Summe versichert. Die Hausratversicherung ersetzt aber nicht nur die beschädigte Einrichtung, sondern auch die Kosten für die Aufräumarbeiten und, je nach Schwere des Brands, auch die Hotelkosten für die Geschädigten, falls diese nicht zurück in Wohnung und Haus können.
Hauseigentümer verfügen über eine Wohngebäudeversicherung, die im Brandfall für Schäden am Gebäude aufkommt, also für die Reparatur von Mauerwerk, Dach oder fest verbauten Teilen wie Fenster, Türen und Fliesen. Auch Sanitär- und Heizungsanlagen sowie Rohre gehören dazu. Schäden an der Fotovoltaikanlage oder an Nebengebäuden wie Garage und Gartenhaus sind nur versichert, wenn diese im Vertrag entsprechend aufgenommen wurden. Die Gebäudeversicherung kommt für die Reinigung auf, wenn sich diese Arbeiten auf Löschwasserschäden oder die Entfernung von Ruß an Wänden, Decken und Fußböden sowie die Reinigung von Fenstern und Türen beziehen.
Sollte der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt, also beispielsweise beim Verlassen des Hauses eine Herdplatte nicht ausgeschaltet oder in der Vorweihnachtszeit die brennenden Kerzen auf dem Adventskranz nicht gelöscht haben, kann die Versicherung Leistungsminderungen vornehmen, je nach Bedingungen des Vertrags. Daher sollten Sie einen Tarif wählen, der grobe Fahrlässigkeit inkludiert.
Bei vermieteten Häusern gilt: Liegt die Brandursache im Verschulden des Mieters, kann die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers unter Umständen
die Regulierungssumme von dessen Privathaftpflichtversicherung teilweise zurückfordern.
Wenn der Mieter eines Hauses am Brand keine Schuld trägt, kümmert sich die Versicherung des Vermieters um die Regulierung des Gebäudeschadens. Möbel und Wertgegenstände reguliert die Hausratversicherung des Mieters.
Wie kann ich im Alltag einem Brand vorbeugen?
Um die Gefahr eines Wohnungsbrands zu minimieren, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Sorgen Sie dafür, dass Rauchmelder in allen Räumen der Wohnung bzw. des Hauses richtig installiert und voll funktionsfähig sind, ggf. auch im Flur, Treppenhaus, Keller und Dachboden (nicht in Küche und Bad).
- Halten Sie einen funktionierenden Feuerlöscher oder eine Löschdecke griffbereit.
- Löschen Sie brennendes Fett im Topf nicht mit Wasser, sondern mit einem passenden Deckel oder einer Löschdecke.
- Lassen Sie offenes Feuer im Kamin oder Grill und brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt.
- Halten Sie brennbare Materialien vom offenen Kamin fern – zur Seite mit einem Sicherheitsabstand von einem nach oben mit zwei Metern. Halten Sie Ihren Holzvorrat nicht direkt vor den Kamin. Lassen Sie die Asche aus dem Kamin vor der Entsorgung in einem feuerfesten Behälter auskühlen.
- Werfen Sie glimmende Grillkohle nicht auf den Kompost oder in die Plastikmülltonne.
- Achten sie darauf, dass Ofen und Herd abgeschaltet sind, bevor Sie das Haus oder die Wohnung verlassen.
- Rauchen Sie nicht im Bett oder auf dem Sofa.
- Leeren Sie den Aschenbecher nicht in einen Abfalleimer, indem auch Papiermüll landet.
- Überprüfen Sie die Filter der Dunstabzugshaube und tauschen Sie sie regelmäßig aus. Denn das Fett, das sich in den Filtern ansammelt, kann sich entzünden.
- Lassen Sie beschädigte Gas- und Elektrogeräte nur vom Fachmann reparieren.
- Verwenden Sie nur Elektrogeräte, Ladekabel und Akkus mit offiziellem Prüfsiegel.
- Nehmen Sie Geräte vom Stromnetz, die Sie gerade nicht brauchen. Fernseher oder Stereoanlage im Standby-Modus können einen Wohnungsbrand auslösen.
- Achten Sie darauf, dass leicht entflammbare Vorhänge und Gardinen keine elektronischen Geräte verdecken, da diese sich im Betrieb erhitzen.
- Sorgen Sie dafür, Stromleitungen, Sicherungen und Mehrfachstecker nicht zu überlasten: Die Angaben zur Maximalbelastung stehen in der Regel am Gehäuse.
- Schließen Sie Waschmaschine, Trockner und Spülmaschine nicht über eine Mehrfachsteckdose an. Sie eignet sich nur für Kleingeräte wie Fernseher oder Computer.
- Zünden Sie keine Feuerwerkskörper aus der Wohnung heraus an. Gehen Sie dafür ins Freie.