Wohngebäudeversicherung - Was ist versichert?
Stand: Oktober 2026 – Erstellt von der GEV-Redaktion
Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt bei Schäden durch die vereinbarten Gefahren die versicherten Reparatur- oder Wiederaufbaukosten. Typische Gefahren sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Geschützt sind das versicherte Gebäude und die mitversicherten Gebäudebestandteile. Für weitere Naturgefahren wie Überschwemmung ist ein zusätzlicher Elementarschutz erforderlich. Welche Leistungen wichtig sind, wie Sie Ihren Schutz aktuell halten und was Sie im Schadenfall beachten sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Regen und Unwetter können Häuser belasten. Welche Schäden die Wohngebäudeversicherung abdeckt, hängt vom vereinbarten Schutz ab.
Zusammenfassung: Was die Wohngebäudeversicherung abdeckt
Entscheidend sind die versicherte Sache, die Schadenursache und der vereinbarte Leistungsumfang.
- Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und mitversicherte Bestandteile gegen die vereinbarten Gefahren. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem Vertrag.
- Elementarschutz ergänzt die Absicherung beispielsweise um Überschwemmungen durch Starkregen oder Hochwasser. Dieser Schutz ist nicht automatisch eingeschlossen.
- Korrekte Angaben zum Gebäude sind entscheidend. Eine zu niedrig vereinbarte Versicherungssumme kann zu einer anteiligen Entschädigung führen; Vertragsregelungen wie ein Unterversicherungsverzicht sind dabei zu berücksichtigen.
- Achten Sie auf den Verzicht auf Leistungskürzungen bei grob fahrlässiger Schadenverursachung sowie auf versicherte Folgekosten und Überspannungsschäden durch Blitz.
- Der GEV-Tarif Home Max wurde zum dritten Mal als Testsieger ausgezeichnet (Stiftung Warentest Finanzen 10/2025).
Inhalt
- Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?
- Ausschlüsse und Grenzen des Versicherungsschutzes
- Wichtige Leistungen und versicherte Folgekosten
- Gebäudewert und Unterversicherung: Darauf kommt es an
- Im Schadenfall richtig handeln
- Die Wohngebäudeversicherung der GEV
- Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Versicherte Gebäudebestandteile und Zubehör
Zum versicherten Gebäude gehören typischerweise Wände, Dach, fest verlegte Fußböden sowie fest installierte Heizungs- und Sanitäranlagen. Maßgeblich ist, wie Gebäude, Gebäudebestandteile und Zubehör im Vertrag beschrieben sind. Bei Einbauküchen, Photovoltaikanlagen oder weiteren Anlagen lohnt sich ein genauer Blick in die Bedingungen.
Auch Garagen, Carports und Nebengebäude können mitversichert sein. Geben Sie diese bei der Antragstellung an und melden Sie einen späteren Neubau Ihrem Versicherer. Ob und bis zu welcher Höhe Schutz besteht, hängt vom Vertrag ab.
Versicherte Gefahren im Überblick
| Gefahr oder Schadenbeispiel | Mögliche Absicherung | Wichtige Voraussetzung |
|---|---|---|
| Brand beschädigt Dach und Wände | Reparatur oder Wiederaufbau | Feuer ist als Gefahr vereinbart. |
| Leitungswasser tritt aus einem beschädigten Rohr aus | Beseitigung versicherter Nässeschäden; gegebenenfalls Reparatur des Rohrbruchs | Leitungswasser- und Rohrbruchdeckung beachten; nicht jeder Wasserschaden ist versichert. |
| Sturm oder Hagel beschädigt das Dach | Wiederherstellung der betroffenen Gebäudeteile | Es liegt ein versichertes Sturm- oder Hagelereignis nach den Bedingungen vor. |
| Starkregen führt zu einer Überschwemmung | Beseitigung versicherter Überschwemmungsschäden | Elementarschutz und die Voraussetzungen der Überschwemmungsdeckung sind vereinbart. |
Mehr zu Versicherungsschutz und Vorsorge erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Sturmschäden am Haus. Wie Sie Feuchtigkeitsprobleme frühzeitig erkennen und Schäden vorbeugen können, erklärt der Ratgeber Wasserschäden im Haus erkennen und vermeiden.
Elementarschutz bei Überschwemmung und weiteren Naturgefahren
Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen gehören nicht automatisch zum Schutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Dafür muss eine entsprechende Elementardeckung vereinbart sein. Beachten Sie die versicherten Ereignisse, Selbstbeteiligungen und weiteren Voraussetzungen.
Starkregen kann auch Gebäude fernab von Flüssen treffen. Entscheidend ist jedoch nicht allein, dass es stark geregnet hat: Für eine Leistung müssen die Voraussetzungen einer versicherten Überschwemmung oder eines anderen versicherten Ereignisses erfüllt sein. Nicht jeder Eintritt von Regenwasser ist dadurch automatisch gedeckt.
Nach dem GDV-Datenservice zum Naturgefahrenreport 2026 waren im Jahr 2025 rund 59 Prozent der Wohngebäude gegen Elementargefahren abgesichert. Ein erheblicher Teil der Gebäude hatte diesen zusätzlichen Schutz somit noch nicht.
Wie sich Hochwasser und Überschwemmung unterscheiden und welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind, lesen Sie in unserem Ratgeber zu Hochwasser, Überschwemmung und Elementarschutz.
Ausschlüsse und Grenzen des Versicherungsschutzes
Ausschlüsse und Leistungsgrenzen
Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt nicht jede Beschädigung am Haus. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Schaden durch ein versichertes Ereignis. Die Beseitigung von Verschleiß und reine Instandhaltungsarbeiten sind grundsätzlich keine Versicherungsleistungen. Ob ein daraus entstehender Folgeschaden versichert ist, hängt von Schadenursache und Vertragsbedingungen ab.
Daneben enthalten Verträge Ausschlüsse, etwa für Krieg oder Kernenergie. Für einzelne Leistungen können Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen gelten. Prüfen Sie deshalb nicht nur die versicherten Gefahren, sondern auch die Regelungen zum jeweiligen Schaden.
Wohngebäude und Hausrat: die Unterschiede
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und die nach dem Vertrag mitversicherten Bestandteile. Die Hausratversicherung sichert dagegen vor allem bewegliche Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte gegen die dort vereinbarten Gefahren ab. Bei Einbauten kann die Zuordnung von deren Art, Eigentumsverhältnissen und den Vertragsbedingungen abhängen.
Mehr zur Abgrenzung und zum Zusammenspiel beider Versicherungen erfahren Sie im Ratgeber Hausrat- und Wohngebäudeversicherung aus einer Hand.
Mehr zur GEV Hausratversicherung
Wichtige Leistungen und versicherte Folgekosten
Reparatur, Wiederaufbau und versicherte Folgekosten
Nach einem versicherten Schaden können notwendige Reparaturen oder der Wiederaufbau des Gebäudes erstattet werden. Maßgeblich sind die vereinbarte Entschädigungsgrundlage und die Voraussetzungen des Vertrags. Für eine vollständige Neuwertentschädigung können beispielsweise Regelungen zur Wiederherstellung gelten.
Zusätzlich sind Aufräumungs- und Abbruchkosten wichtig. Sie entstehen etwa, wenn beschädigte Gebäudeteile abgebrochen und Schutt abtransportiert und entsorgt werden müssen. Notwendige Trocknungsarbeiten gehören dagegen zur Schadenbeseitigung.
Je nach Tarif können weitere Kosten abgesichert sein, beispielsweise Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit, Mietausfall oder Mehrkosten durch behördliche Wiederaufbauauflagen. Prüfen Sie jeweils die Voraussetzungen, Höchstbeträge und Erstattungsdauer.
Grobe Fahrlässigkeit und Überspannungsschäden
Wer eine brennende Kerze unbeaufsichtigt lässt, kann einen Brand grob fahrlässig verursachen. Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Wird ein Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, kann der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Achten Sie darauf, ob und in welchem Umfang der Tarif auf diese Kürzung verzichtet. Ein solcher Verzicht gilt nicht automatisch auch für die Verletzung vertraglicher Pflichten oder Sicherheitsvorschriften.
Prüfen Sie außerdem, ob Überspannungsschäden durch Blitz mitversichert sind und welche Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen gelten. Eine solche Deckung bedeutet nicht automatisch Schutz gegen jede technische Überspannung.
Wasserleitungen und Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes
Prüfen Sie, welche Zu- und Ableitungsrohre innerhalb und außerhalb des Gebäudes und Grundstücks mitversichert sind. Gerade bei älteren Leitungen lohnt sich ein genauer Blick auf die Rohrbruchdeckung, mögliche Entschädigungsgrenzen und Nachweispflichten. Die Zuständigkeit für Leitungen und deren Versicherungsschutz müssen getrennt betrachtet werden. Die Eigentümerverantwortung reicht nicht pauschal in jedem Fall bis zur Straßenkanalisation.
Gebäudewert und Unterversicherung: Darauf kommt es an
Wohnflächenmodell und Wert 1914
Versicherer nutzen unterschiedliche Modelle zur Ermittlung des Schutzes und Beitrags. Bei Verträgen mit einer Versicherungssumme ist entscheidend, dass diese dem maßgeblichen Versicherungswert entspricht. Der Wert 1914 beschreibt den Neubauwert eines Gebäudes zu Preisen des Jahres 1914. Er dient als Rechengröße; über entsprechende Anpassungsfaktoren werden Veränderungen der Baupreise berücksichtigt.
Bei einem Wohnflächenmodell stehen die korrekte Wohnfläche und weitere vereinbarte Gebäudemerkmale im Mittelpunkt. Eine feste Versicherungssumme wie im klassischen Summenmodell wird dabei nicht unbedingt vereinbart. Die GEV beschreibt ihren aktuellen Wohngebäudeschutz auf Grundlage des ortsüblichen Neubauwerts und berücksichtigt für die Beitragsberechnung unter anderem Gebäudemerkmale wie Wohnfläche und Gebäudetyp. Für bestehende Verträge gelten die jeweils vereinbarten Bedingungen.
Unterversicherung: mögliche Folgen im Schadenfall
Ist eine vereinbarte Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert, kann eine anteilige Entschädigung erfolgen. Ob und wie gekürzt wird, hängt unter anderem von den Vertragsbedingungen und einem vereinbarten Unterversicherungsverzicht ab. Bei einem Wohnflächenmodell sind mögliche Folgen falscher Gebäudedaten anhand der dafür geltenden Vertragsregeln zu beurteilen.
Vereinfachtes Rechenbeispiel für einen Vertrag mit Versicherungssumme ohne Unterversicherungsverzicht: Beträgt die Versicherungssumme 300.000 Euro und der maßgebliche Versicherungswert 450.000 Euro, sind nur zwei Drittel des Werts abgesichert. Bei einem versicherten Schaden von 90.000 Euro ergibt sich rechnerisch eine Entschädigung von 60.000 Euro vor weiteren vertraglichen Abzügen. Dieses Beispiel ist keine Berechnung für einen konkreten GEV-Vertrag.
Anbauten und Modernisierungen richtig melden
Anbauten, Ausbauten und bestimmte Modernisierungen können den Gebäudewert oder die für den Vertrag maßgeblichen Gebäudedaten verändern. Ein Dachausbau kann beispielsweise die Wohnfläche erhöhen; eine Dachsanierung vergrößert sie dagegen nicht automatisch. Melden Sie relevante Änderungen Ihrem Versicherer, damit der Vertrag angepasst werden kann. Maßgeblich für die Wohnflächenangabe ist die im Vertrag zugrunde gelegte Definition.
Diese Faktoren beeinflussen den Beitrag
| Faktor | Möglicher Einfluss |
|---|---|
| Gebäude und Bauweise | Unter anderem Baujahr, Bauart, Bedachung, Ausstattung und Sanierungsstand können berücksichtigt werden. |
| Wohnfläche | Die anzugebende Fläche ist ein wesentlicher Berechnungsfaktor; die Definition richtet sich nach dem Vertrag. |
| Standort | Örtliche Risiken wie Überschwemmungs- und Starkregengefährdung können insbesondere den Elementarbeitrag beeinflussen. |
| Tarif und Zusatzschutz | Leistungsumfang, Entschädigungsgrenzen und ergänzende Module beeinflussen den Preis. |
| Selbstbeteiligung | Ein vereinbarter Eigenanteil kann den Beitrag senken. Im Schadenfall tragen Sie diesen Anteil selbst. |
| Vorschäden und Nachlässe | Je nach Versicherer und Tarif können Schadenverlauf und angebotene Nachlässe berücksichtigt werden. |
Mehr zur Ermittlung der Versicherungssumme
Im Schadenfall richtig handeln
- Menschen schützen: Bringen Sie zuerst sich und andere in Sicherheit. Rufen Sie bei einem Brand die Feuerwehr unter 112. Betreten Sie keine gefährdeten Gebäudeteile.
- Weitere Schäden begrenzen: Schließen Sie bei einem Leitungswasserschaden den Haupthahn, soweit dies gefahrlos möglich ist. Ergreifen Sie zumutbare Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung.
- Schaden melden: Informieren Sie Ihren Versicherer unverzüglich. Den GEV-Schadenservice erreichen Sie unter 040 37663-444, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Eine Schadenmeldung ist auch online möglich.
- Schaden dokumentieren: Machen Sie Fotos und gegebenenfalls Videos, ohne notwendige Sofortmaßnahmen zu verzögern. Bewahren Sie Belege und beschädigte Teile für die Prüfung auf, soweit dies zumutbar und gefahrlos möglich ist.
- Reparaturen abstimmen: Stimmen Sie weitergehende Reparaturen und Entsorgungen mit dem Versicherer ab. Notwendige Sofortmaßnahmen dürfen nicht aufgeschoben werden. Beachten Sie zumutbare Weisungen zur Schadenminderung und Dokumentation.
Die Wohngebäudeversicherung der GEV
Bei der GEV können Sie zwischen den Wohngebäudetarifen Smart, Top und Max wählen. Ergänzend lassen sich je nach Bedarf zusätzliche Module vereinbaren, beispielsweise Elementarschutz, Glasbruch oder Photovoltaik-Zusatzschutz. Welche Leistungen und Entschädigungsgrenzen gelten, richtet sich nach dem gewählten Tarif und den vereinbarten Bedingungen.
Der Tarif Home Max wurde zum dritten Mal als Testsieger ausgezeichnet (Stiftung Warentest Finanzen 10/2025). Für die Wahl des passenden Schutzes sind daneben die Eigenschaften Ihres Gebäudes und Ihr persönlicher Absicherungsbedarf entscheidend.
Zur GEV Wohngebäudeversicherung
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Quellen und weiterführende Informationen
GDV Datenservice zum Naturgefahrenreport 2026 – Versicherungsquote bei Elementarschadenversicherung
Versicherungsvertragsgesetz § 75 – Unterversicherung
Versicherungsvertragsgesetz § 81 – Herbeiführung des Versicherungsfalles
Versicherungsvertragsgesetz § 82 – Abwendung und Minderung des Schadens
GEV Bedingungen Home Max VGB 2023
GEV Mitteilung zur Testsiegerauszeichnung 2025
BMJV Reformvorschlag zum Elementarschutz vom 21. Oktober 2026
Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung besteht in Deutschland derzeit nicht. Bei einer Immobilienfinanzierung kann die Bank einen entsprechenden Versicherungsschutz verlangen. Stand Oktober 2026 wird über eine gesetzliche Ausweitung des Elementarschutzes beraten. Ein Reformvorschlag ist noch keine geltende Versicherungspflicht.
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Der Beitrag hängt unter anderem von Gebäude, Standort, gewähltem Leistungsumfang und Selbstbeteiligung ab. Eine pauschale Preisspanne ist deshalb wenig aussagekräftig. Lassen Sie den Beitrag mit den Daten Ihres Hauses individuell berechnen.
Sind Schäden durch Starkregen versichert?
Überschwemmungen durch Starkregen können durch einen vereinbarten Elementarschutz abgesichert sein. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen der vereinbarten Deckung erfüllt sind. Nicht jeder durch Regen verursachte Wassereintritt ist automatisch versichert.
Sind Garage und Carport mitversichert?
Garagen, Carports und andere Nebengebäude können mitversichert werden. Ob sie eingeschlossen sind und welche Grenzen gelten, ergibt sich aus Ihrem Vertrag. Geben Sie vorhandene Gebäude bei Antragstellung an und melden Sie spätere Neubauten.
Zahlt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit?
Das hängt vom Tarif ab. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls kann der Versicherer grundsätzlich entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Manche Tarife verzichten ganz oder bis zu bestimmten Grenzen auf diese Kürzung. Für Pflichtverletzungen können andere Regeln gelten.