Wohngebäudeversicherung - Was ist versichert? | GEV Versicherung
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Wohngebäudeversicherung - Was ist versichert?

Eine Wohngebäudeversicherung ist jedem Gebäudeeigentümer zu empfehlen. Schließlich ist hierüber eine Absicherung für Schäden am Gebäude und an den Gebäudebestandteilen gegeben. Doch was ist bei einer Wohngebäudeversicherung tatsächlich versichert?

Veregnetet Aussicht aus einem Fenster. Häuser sind Sturm und Hagel ausgesetzt. Gut, wenn die Wohngebäudeversicherung gegen die Schäden daraus versichert.

Die meisten Menschen blicken am liebsten von innen auf Regen oder Hagel, der von draußen an die Scheiben prasselt. Die Wohngebäudeversicherung steht ein für Schäden, die durch Sturm und Hagel, aber auch Feuer und Leitungswasser verursacht werden.

 

Was genau ist durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert?

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden auf, welche am Gebäude oder an Gebäudebestandteilen durch die versicherten Gefahren Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser entstehen. Der Versicherer erstattet die Kosten für notwendige Reparaturen oder ggf. sogar die Kosten für den Wiederaufbau eines Gebäudes, beispielsweise nach einem Brand.

Grundsätzlich ist das Gebäude so versichert, wie es im Versicherungsschein beschrieben wird. Diese Angaben machen Sie als Versicherungsnehmer im Antrag. Eine Mitversicherung von Garagen, Carports oder Nebengebäuden ist möglich. Diese sollten Sie bei Antragstellung angeben bzw. bei nachträglichem Bau später nachmelden.

Ebenso wichtig ist es, Umbaumaßnahmen, Renovierungen oder Anbauten am Haus dem Versicherer zu melden. Schließlich steigern Sie durch derartige Maßnahmen den Wert und die Wohnfläche des Gebäudes. Dann ist es sinnvoll, die Versicherungssumme entsprechend anzupassen. So vermeiden Sie eine Unterversicherung im Schadenfall.

 

Wie wird die Versicherungssumme berechnet?

Eine festgelegte Versicherungssumme gibt es bei der GEV Grundeigentümer-Versicherung in den neuen Tarifen nicht mehr. Versichert ist Ihr Gebäude zum ortsüblichen Neubauwert. Die Beitragsberechnung erfolgt anhand der Gebäudemerkmale (z. B. Wohnfläche, Anzahl der Geschosse, Gebäudetyp).

Einige Wohngebäudeversicherer verwenden zur Prämienberechnung den Gebäudeversicherungswert 1914 oder auch kurz Wert 1914 genannt. Dies ist ein fiktiver Wert, der als einheitliche Berechnungsgrundlage dient und den Neubauwert des Gebäudes im Jahr 1914 angibt. Das Jahr 1914 ist die Basis der Berechnung, da in diesem Jahr ein stabiler Baupreis in Deutschland vorlag und es keine außergewöhnlichen Baupreissteigerungen gab.

 

Warum sollte eine Unterversicherung vermieden werden?

Werden Umbaumaßnahmen am Gebäude vorgenommen, beispielsweise durch einen Anbau eines Wintergartens, den Ausbau des Dachbodens oder die Umgestaltung eines Kellerraumes zu einem Kinder- oder Gästezimmer, erhöht sich die Wohnfläche und damit steigt der Versicherungswert der Immobilie. Wurde die neue Wohnfläche dem Versicherer nicht gemeldet und kommt es dann zu einem Schaden, liegt eine Unterversicherung vor. Liegen dem Versicherungsvertrag falsche Daten zugrunde, kann der Versicherer die Leistung im Schadenfall reduzieren. Vielen Versicherungsnehmern ist dies gar nicht bewusst.

 

Sind auch Schäden durch Überschwemmungen versichert?

Leider häufen sich in den vergangenen Jahren wetterbedingte Naturereignisse wie Überschwemmungen durch Starkregen, Erdsenkungen oder Schneedruck. Schäden, die durch derartige Naturereignisse entstehen, sind nicht automatisch durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Um sich gegen diese Gefahren zu schützen, muss der Elementarschutz ausdrücklich in die Versicherung eingeschlossen werden.

 

Welche Leistungen sollten bei einer Wohngebäudepolice auf jeden den Fall versichert sein?

Eine sehr wichtige Leistung ist die „grobe Fahrlässigkeit“. Stellen Sie sich vor, Sie lassen eine brennende Kerze in einem Raum unbeaufsichtigt und diese löst einen Wohnungsbrand aus. Der Versicherer würde nicht für den Schaden aufkommen oder aber die Entschädigung verhältnismäßig kürzen, da der Schaden grob fahrlässig entstanden ist. Viele Schäden entstehen erst durch solche Schusseligkeiten. Daher empfiehlt sich der Einschluss der groben Fahrlässigkeit.

Eine weitere sehr wichtige Leistung, ist die Übernahme von Aufräum- und Abbruchkosten. Diese sind relevant, wenn nach einem Brand- oder Sturmschaden die Immobilie unbewohnbar ist. Schließlich müssen unter Umständen Wände und Decken getrocknet oder Bauschutt entsorgt werden. Hierbei können hohe Kosten entstehen.

Ebenfalls wichtig: Überspannungsschäden sollten zu 100 Prozent übernommen werden. Schließlich sind Blitzeinschläge keine Seltenheit.

Wer ein älteres Haus versichert, sollte Ab- und Zuleitungsrohre unbedingt mitversichern. Als Hauseigentümer sind Sie nämlich für Schäden, die vom Gebäude bis zur angrenzenden Straßenkanalisation entstehen, verantwortlich.

 

Die Wohngebäudeversicherung bei der GEV

Wir bieten Ihnen mit unserem modularen System unserer Wohngebäudeversicherung die größtmögliche Individualisierung des Versicherungsschutzes - denn wir wissen: Jeder Versicherungsbedarf ist anders. Wir bieten Ihnen einen „Basis-Schutz“ an, der durch verschiedene Module ergänzt werden kann, passend für Ihre Lebenssituation. So erhalten Sie einen Versicherungsschutz, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

Zusätzlich bieten wir verschiedene Nachlässe an, mit denen Sie Ihre Versicherungsprämie senken können und Ihre Wünsche an den Versicherungsschutz nicht einschränken müssen. Beispielsweise einen Schadenfreiheitsrabatt. Dies bedeutet: Je weniger Schäden Sie haben, desto günstiger ist die Versicherung. Oder Sie vereinbaren eine Selbstbeteiligung im Schadenfall, mit der Sie Ihren Versicherungsbeitrag um bis zu 35 % reduzieren können. Für Neubauten (auch bei Kernsanierungen) gewähren wir einen Rabatt von über 50 %.

Übrigens: Unsere Wohngebäudeversicherung wurde durch die Stiftung Warentest mit der Testnote „sehr gut“ ausgezeichnet (Finanztest 12/2018).

 

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