Wohn-Riester: Sinnvoll oder nicht? | GEV Versicherung
gev wohngebäudeversicherung

RATGEBER

Wohnriester: Sinnvoll oder nicht?

Günstig ins Eigenheim - stimmt dieser Slogan beim Wohn-Riester? Erfahren Sie hier, ob der Wohn-Riester für Sie sinnvoll ist oder nicht.

Die Sparschweinchen-Familie mit Bauhelm symbolisiert die Idee, mit Wohnriester ins Eigenheim zu kommen. Aber ist es wirklich für jeden sinnvoll? Die Steuern, die man spart müssen später ja doch bezahlt werden. Wo liegt der Vorteil von Wohnriester? Welche Nachteile gibt es?

Mit Wohnriester ins Eigenheim! Der Staat zahlt Zulagen und verzichtet - vorerst - auf Steuern. Aber nicht für alle ist Wohnriester gleichermaßen sinnvoll.

 

Was ist der Wohn-Riester?

Der Wohn-Riester ist eine seit 2008 zugängliche Form der Riester-Rente. Diese wird auch als „Eigenheimrente“ bezeichnet.

Das Ziel der Eigenheimrente ist das mietfreie Wohnen im Eigenheim, spätestens wenn das Rentenalter erreicht wird. Da beim Wohn-Riester keine Rente im klassischen Sinne ausgezahlt wird, gelten im Vergleich zu anderen Formen des Riesterns andere Regeln und Voraussetzungen.

Ein Riester-Vertrag teilt sich als Altersvorsorge in zwei Phasen auf: die Ansparphase und die Rentenphase. Die Ansparphase findet während der Berufstätigkeit statt und in der Zeit gibt es strikte Regeln zu befolgen, wenn Sie Gelder vor der Rentenphase aus dem Vertrag entnehmen wollen. In der Rentenphase wird der angesparte Betrag an Sie ausgezahlt.

Wie bei jeder Riester-Förderung besteht der Wohn-Riester aus Zulagen und Steuervorteilen. Die staatlichen Zulagen belaufen sich auf jährlich bis zu 175€ für Sie. Zusätzlich gibt es 185€ für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde und 300€ für jedes Kind, das seitdem geboren wurde. Die vollen Zulagen erhalten Sie, wenn Sie 4% Ihres Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen, bis zum Maximum von 2.100€ jährlich. Der Steuervorteil besteht darin, dass sie diese Leistungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können, während Sie berufstätig sind.

 

Wohn-Riester: Regeln und Voraussetzungen

Grundsätzlich kann ein weiter Personenkreis eine Riester-Förderung und damit den Wohn-Riester als Altersvorsorge beantragen. Dazu zählen:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
  • rentenversicherungspflichtige Selbständige,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • Beamte, Richter, Soldaten und Amtsträger,
  • Bezieher von Arbeitslosengeld und Krankengeld,
  • Ehe- oder Lebenspartner von förderberechtigten Personen, wenn diese ansonsten nicht unmittelbar förderberechtigt sind.


Wenn Sie sich für einen Wohn-Riestervertrag entscheiden, verwenden Sie Ihre Beiträge und die staatlichen Zulagen dafür, eine sogenannte begünstigte Immobilie zu erwerben oder eine bereits gekaufte zu entschulden. Eine begünstigte Immobilie muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss in Ihrem Eigentum liegen, entweder als Allein- oder als Miteigentümer,
  • sie muss als Wohnort benutzt werden,
  • sie muss melderechtlich die Hauptwohnung sein oder den Lebensmittelpunkt darstellen,
  • sie muss sich in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum befinden.

Zudem müssen Sie bis zu 20 Jahre nach Start der Auszahlungsphase, also nachdem Sie in Rente gegangen sind, in der erworbenen Immobilie wohnen. Daraus ergibt es zum Beispiel das Problem, dass ein Umzug ins Pflegeheim einen Regelbruch darstellt und steuerliche Konsequenzen hat. Verhindern lässt sich das nur, wenn der Partner in der Immobilie wohnen bleibt oder wenn Sie zuvor Anteile an einer Anlage für altersgerechten Wohnen erworben haben.
Werden die Regeln einer Riester-Förderung gebrochen, spricht man von einer schädlichen Verwendung. In diesem Fall sind die Zulagen und Steuervorteile nachträglich zurückzuzahlen.

 

Die Besonderheiten beim Wohn-Riester


Riester-Verträge werden nachgelagert besteuert. Das heißt, dass Sie im Laufe des Berufslebens Steuern sparen und erst mit dem Renteneintritt die bis dahin erhaltenen Leistungen versteuern. Das gilt für alle Formen des Riesterns.
Da beim Wohn-Riester kein Kapital ausgeschüttet wird, sondern stattdessen eine Immobilie gebaut oder erworben wird, hat der Staat das sogenannte Wohnförderkonto ins Leben gerufen. Das ist ein fiktives Konto, in dem die geförderten Leistungen vermerkt werden. Jährlich werden 2% Zinsen auf diesen Betrag gerechnet.
Mit dem Eintritt in die Rente wird der gesamte Betrag besteuert. Sie können dabei die gesamte Steuerschuld auf einmal tilgen und erhalten dabei einen 30% Nachlass oder Sie versteuern bis zum 85. Lebensjahr jährlich einen Teil des Betrages. In den meisten Fällen ist es günstiger, die jährliche Besteuerung zu wählen: Das gilt insbesondere dann, wenn Sie im Alter ein Jahreseinkommen von unter 30.000€ haben.

 

Formen des Wohn-Riesterns

Eine oft übersehene Form des Wohn-Riesterns ist die Entnahme von Geldern aus einem anderen Riester-Vertrag, etwa einem Fondsparplan. Diese Geldmittel können für den Kauf, Bau oder Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Hierbei können Sie entweder den vollen Betrag entnehmen oder einen Teil davon. Wenn Sie sich für eine Teilentnahme entscheiden, müssen Sie mindestens 3.000€ entnehmen und mindestens 3.000€ im Riester-Vertrag belassen.
Sie können mit dem Wohn-Riester ein Eigenheim finanzieren. Hierfür haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Annuitätendarlehen: Der Riester wird für die Tilgung von Raten verwendet.
  • Bausparkombifinanzierung: Hier wird ein Vorausdarlehen entnommen, bei dem zunächst nur die Zinsen ohne Tilgung bezahlt werden. Der reife Bausparvertrag löst das Darlehen nach Erreichen der Zuteilung ab.
  • Bausparvertrag: Hier sparen Sie wie bei einem normalen Bausparvertrag Eigenkapital an, in das jedoch die staatlichen Zuschüsse fließen, was die Zuteilungsreife beschleunigt.
    Die aus einem Wohn-Riester entnommenen Gelder können für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden.
     

Dafür kann man den Wohn-Riester einsetzen


Der Wohn-Riester kann zum Kauf oder Bau eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder einer eingetragenen Genossenschaftswohnung verwendet werden. Sie müssen in dieser Immobilie wohnen bleiben, damit keine schädliche Verwendung eintritt. Alternativ dazu können Sie das Geld für ein dauerhaftes Wohnrecht in einem Seniorenheim verwenden.
Wenn Sie vor Abschluss des Vertrages eine Immobilie erworben haben, können Sie diese entschulden. In der Ansparphase ist das nur bei Immobilien möglich, die nach dem 01.01.2008 gekauft oder gebaut worden sind. In der Rentenphase gilt diese Einschränkung nicht.
Sie können die Gelder auch für die Barrierenreduktion im Eigenheim einsetzen, etwa, wenn Sie Türschwellen rollstuhlgerecht umbauen wollen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mindestens 50% der entnommenen Gelder für Umbaumaßnahmen nach DIN 180040 verwenden. Dafür müssen Sie einen Sachverständen beauftragen, der das zertifiziert. Die übrigen 50% können für die Reduktion von anderen Barrieren außerhalb dieser DIN-Norm eingesetzt werden.

 

 Wohn-Riester: Mehr Nachteile als Vorteile?

Der Wohn-Riester ist nicht für jeden sinnvoll und hat Nachteile. Ein Nachteil ist die Steuerlast, die durch das Wohnförderkonto entsteht. Dieses muss spätestens zum 68. Lebensjahr aufgelöst und somit besteuert werden. Je nach Einkommen im Rentenalter kann die Steuerlast die Förderung nichtig machen. Daher müssen Sie jährlich überprüfen, ob die Zulagen richtig verbucht worden sind und ob sie weitere steuerliche Abzüge geltend machen können.
Sie können des Weiteren eine durch den Wohn-Riester erworbene Immobilie vor dem Renten-Eintritt nicht einfach so verkaufen oder vermieten. Sollten Sie es doch tun, haben Sie 5 Jahre Zeit, den Stand des Wohnförderkontos in ein neues Eigenheim zu investieren oder 1 Jahr Zeit, die Summe in einen neuen Riester-Vertrag zu investieren. Ansonsten müssen Sie die Förderung sofort versteuern.
 

Der große Vorteil liegt beim Riester in den staatlichen Zulagen und den Steuervorteilen. Beim Wohn-Riester können Sie diese Zulagen und Steuervorteile nutzen, um Baukredite und Darlehen schneller abzubezahlen. Die an Sie geleisteten Zulagen bewirken eine zusätzliche Tilgung im Jahr. Wenn Sie diese gesparte Tilgung z. B. in einen Fonds mit guter Rendite investieren, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie nach Steuern mit einem Gewinn in die Rente gehen.
 

Ist der Wohn-Riester als Altersvorsorge für mich sinnvoll?


Ja, wenn Sie schon jetzt wissen, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Immobilie kaufen möchten, in der sie auch wohnen bleiben. Sinnvoll ist ein Wohn-Riester auch in dem Fall, wenn Ihnen neben dem Riester-Vertrag wenig Eigenkapital zur Verfügung steht. Wenn Sie schon gebaut haben, können Sie diese Förderung zudem zur Tilgung des Kredits einsetzen, was Sie finanziell entlastet.
Aber wenn Sie noch nicht konkret eine Immobilie bauen oder kaufen wollen, ist ein Wohn-Riester zu einschränkend. Mit einem Riester-Vertrag mit Fondssparplan oder Banksparplan können Sie in der Altersvorsorge flexibel bleiben und das Geld z. B. als Eigenkapital für den Bau oder Kauf verwenden und sich den Restbetrag später als Rente auszahlen lassen.

Das könnte Sie auch interessieren