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RATGEBER

Extra-Geld fürs Eigenheim: Mehr Wohnungsbauprämie

Ein Haus oder eine Wohnung ist meist die größte Investition, die man in seinem Leben tätigt. Das Geld hierfür aufzubringen, ist herausfordernd. Wer bauspart, erhält unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnungsbauprämie. Sie hilft, den Traum von der eigenen Immobilie zu verwirklichen. Was eine Wohnungsbauprämie ist und worauf zu achten ist, lesen Sie in diesem Ratgebertext.

Eine Wohnungsbauprämie muss beantragt werden. Damit soll der Erwerb von Wohneigentum für Bausparer gefördert werden.

Der Weg zum Eigenheim ist recht lang und manchmal auch entbehrungsreich. Der Staat unterstützt mit der Wohnungsbauprämie Bausparer bei Bau oder Kauf von Wohneigentum. Die Wohnungsbauprämie muss beantragt werden.

 

Wohnungsbauprämie – Geld vom Staat 

Wer kann schon das Geld für den Kauf einer Immobilie allein aufbringen. Der Weg zum Eigenheim braucht Disziplin beim Sparen, aber auch ein nach Möglichkeit günstiges Darlehen. Beides in einem ermöglicht das Bausparen, das unter anderem auch durch die Wohnungsbauprämie gefördert wird. Sie unterstützt Bausparer dabei, das Eigenkapital als Grundstock für die eigenen vier Wände aufzubauen.

 

Bausparen und Wohnungsbauprämie: Was ist das?

Bausparen ist eine Kombination aus traditionellem Sparen und einem Immobiliendarlehen. Hierfür schließt der Kunde einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse über eine bestimmte Bausparsumme ab. Zwischen 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme wird in regelmäßigen Raten angespart. Hierfür zahlt die Bausparkasse einen garantierten Guthabenzins.

Ist der vereinbarte Sparanteil der Bausparsumme erreicht, gibt die Bausparkasse für die anderen 50 bis 70 Prozent ein günstiges Darlehen. Mit dem Vertragsabschluss werden die Konditionen hierfür bereits festgelegt, sodass man sich den derzeit niedrigen Zins für spätere Jahre sichern kann. Das Bauspardarlehen wird in monatlichen Raten zurückgezahlt. Sondertilgungen sind meist möglich.

Das Gute an einem Bausparvertrag: Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Staat das Sparen und den Aufbau von Eigenkapital als Grundstock für die eigenen vier Wände. Diese sogenannte Wohnungsbauprämie wurde bereits 1952 eingeführt und ist die älteste Form staatlicher Förderung von Wohneigentum. Als Zuschuss zum Bausparvertrag kann sie für den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Wohnimmobilie, also eines Hauses oder einer Wohnung eingesetzt werden. Die Wohnungsbauprämie muss nicht zurückgezahlt werden, sie ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

 

Wer wird gefördert?

Die Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie sind im Wohnungsbau-Prämiengesetz geregelt. So erhält jeder die Wohnungsbauprämie,

  • der in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist,
  • mindestens 16 Jahre alt ist,
  • mindestens 50 Euro pro Jahr über einen Bausparvertrag Eigenkapital anspart, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren und
  • bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Die Einkommensgrenzen und die Wohnungsbauprämie wurden zum 1. Januar 2021 deutlich erhöht, damit noch mehr Menschen von der Förderung profitieren und um mehr Anreize für die eigene Immobilie zu schaffen. Die erhöhte Förderung gilt für Sparbeiträge, die ab 2021 geleistet werden.

Unser Tipp: Wer seine vermögenswirksamen Leistungen für einen Bausparvertrag verwendet, aber die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage überschreitet, kann für die vermögenswirksamen Leistungen auch die Wohnungsbauprämie beantragen. Eine Doppelförderung ist allerdings nicht möglich.

 

Wie hoch sind aktuell die Einkommensgrenzen, wie hoch die Wohnungsbauprämie?

Tabelle: Wohnungsbauprämie 2021 –Einkommensgrenzen, Förderberechtigung, Förderhöhe Stand September 2021

 

Beispiele der Förderung

Beispiel 1: Mariela ist ledig und hat keine Kinder. Sie hat ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 € und zahlt monatlich 80 € in ihren Bausparvertrag ein, also im Jahr 12 x 80 € = 960 €. Sie beantragt 2022 die Wohnungsbauprämie und bekommt als staatlichen Zuschuss den für 2021 höchsten Fördersatz von jährlich 70 €, der auf ihrem Bausparvertrag vorgemerkt wird (10 Prozent von max. 700 € = 70,00 €).

Beispiel 2: Annika und Klaus sind verheiratet, haben ein Kind und werden steuerlich zusammenveranlagt. Das gemeinsame zu versteuernde Jahreseinkommen beträgt bei 63.000 €. Sie träumen vom eigenen Haus und überweisen monatlich in ihren Bausparvertrag 150 €, das sind 1.800 € (12 x 150 € = 1.800 €). Von den in 2021 eingezahlten 1.800 € sind aktuell 1.400 € zuschussfähig. Annika und Klaus erhalten daher für 2021 eine Wohnungsbauprämie in Höhe des Maximalbetrags von 140,00 € (10 Prozent von 1.400 € = 140,00 €).

Beispiel 3: Bernd lebt allein und zahlt monatlich 50 €, also 600 € jährlich, in seinen Bausparvertrag ein. Im Jahr 2021 verdient er 26.000 €. Mit seinen Sparbeiträgen liegt er unter dem maximal förderfähigen Sparbetrag (10 Prozent von max. 700 € = 70 €). Seine beantragte Wohnungsbauprämie macht 60 € (10 Prozent von 600 €) aus.

 

Wie und wo beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

In der Regel verschicken die Bausparkassen zum Jahresanfang die Sparkonto-Auszüge an ihre Kunden. Diesem Schreiben liegt normalerweise auch ein Antrag auf Wohnungsbauprämie bei. Das Formular reicht der Antragsteller ausgefüllt bei seiner Bausparkasse ein, die sich um alles Weitere kümmert.

Wird seitens der Bausparkasse nicht automatisch der Antrag auf Wohnungsbauprämie verschickt, muss der Bausparer sich mit seiner Bausparkasse in Verbindung setzen und das Formular dort anfordern.

Die Wohnungsbauprämie kann bis zu maximal zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Das heißt, der Antrag kann noch bis zum 31. Dezember 2021 für das Jahr 2019 gestellt werden. Die Bausparkasse merkt dann beantragte Wohnungsbauförderung auf dem Bausparkonto vor und weist sie auf dem jährlichen Kontoauszug gesondert aus. Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist.

Wichtig: Der Antrag auf Wohnungsbauprämie muss für jedes Jahr, in dem Sparbeiträge auf den Bausparvertrag eingezahlt wurden, erneut eingereicht werden.

 

Wann wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, muss das mit dem Bausparvertrag angesparte Geld sowie die Prämie selbst für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ genutzt werden. Sie sind also beispielsweise für den Bau oder Kauf einer Immobilie oder auch für deren Renovierung einzusetzen. Aber auch der Bau von Nebengebäuden wie zum Beispiel Garagen und andere Baumaßnahmen auf dem Grundstück dürfen mit dem Geld finanziert werden.

Diese Bedingung wie auch die oben genannten Fördervoraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein, damit es zur Auszahlung der Wohnungsbauprämie zusammen mit dem Bausparvertrag kommt. Neben der wohnwirtschaftlichen Verwendung des Geldes sind zusätzlich die folgenden Nachweise zu erbringen:

  • Der Bausparvertrag lief über mindestens sieben Jahre.
  • Die Förderung wurde jährlich beantragt.
  • Die Ansprüche aus dem Bausparvertrag sind nicht an Dritte abgetreten (zum Beispiel an Gläubiger).

Vor Ablauf der Frist von sieben Jahre kann ein Bausparer prämienunschädlich über das Guthaben verfügen und den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie behalten, wenn

  • die Bausparsumme vorzeitig ausgezahlt bzw. beliehen wird und zum unmittelbaren Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder anderen wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet wird. Eine vorzeitige Auszahlung ist dann möglich, wenn der Bausparvertrag die Voraussetzungen für die Zuteilung eher erreicht,
  • der Bausparer nach Abschluss des Vertrages mindestens ein Jahr lang arbeitslos ist,
  • der Bausparer oder sein Ehegatte nach Abschluss des Vertrages stirbt oder erwerbsunfähig wird.

Ausnahmen:

  1. Wer vor 2009 seinen Bausparvertrag abgeschlossen und den ersten Sparbeitrag gezahlt hat, ist nicht an die wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Hier kann das Bausparguthaben inklusive der Wohnungsbauprämie flexibel genutzt werden.
  2. Bausparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre waren, können nach mindestens sieben Jahren ebenfalls frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien der letzten sieben Sparjahre verfügen – auch wenn der Abschluss erst nach 2009 getätigt wurde. Diese Sonderregelung gilt lediglich für einen vor Überschreitung der Altersgrenze abgeschlossenen Bausparvertrag.

Übrigens: Nach § 6 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes gilt die Wohnungsbauprämie nicht als Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes und muss nicht versteuert werden.

 

Wie sichere ich mein Bauvorhaben ab?

Sind alle Voraussetzungen für die Zuteilung des Bausparvertrages erfüllt, kann die vereinbarte Bausparsumme, also die verzinsten Ersparnisse sowie das Bauspardarlehen, abgerufen werden … und es kann an die Verwirklichung des Traums der eigenen Immobilie gehen.

Sie haben das passende Grundstück gefunden, die Baupläne stehen und Sie wollen mit dem Bau beginnen. Wichtig dabei: Als Bauherr tragen Sie große Verantwortung und haben eine ganze Reihe von Verpflichtungen zu beachten. So sind einerseits die Risiken, die von der Baustelle ausgehen, zu minimieren. Andererseits muss das eigene Bauvorhaben vor Gefahren von außen geschützt werden. Beides ist – trotz sorgfältig geplanter Maßnahmen ­­– nicht immer vollständig möglich. Daher gehört neben einer soliden Finanzierung auch die finanzielle Absicherung für Sie als Bauherr durch die folgenden Versicherungen. Sie werden meist auch vom Darlehensgeber verlangt.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung 

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist ein absolutes “Muss” für jeden Haus- und Grundeigentümer. Denn kommt jemand durch das Grundstück oder später durch die fertige Immobilie zu Schaden, haften Sie als Eigentümer des unbebauten oder bebauten Grundstücks.

Bauherrenhaftpflichtversicherung 

Baustellen stecken voller Risiken und Gefahren. Bauherren haben dafür Sorge zu tragen, dass sich niemand auf der Baustelle verletzt. Trotz professioneller Planung und Vorsorge gibt es keine hundertprozentige Sicherheit. Sollte doch etwas passieren, schützt Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung vor den finanziellen Ansprüchen anderer. Oft werden diese wegen der Verletzung sogenannter Verkehrssicherungspflichten (z. B. schlechte Beleuchtung oder ungenügende Beschilderung) geltend gemacht. Übrigens: Bei einigen Versicherern ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Neubauten beitragsfrei während der Bauphase eingeschlossen.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren vor unvorhersehbaren Schäden, die beim Bau auftreten können. Dazu gehören Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, wie z. B. Sturm, Überschwemmung oder Überflutung. Aber auch Schäden durch Sabotage, die Folgekosten von Konstruktions- und Materialfehlern sowie unbekannte Eigenschaften des Baugrundes sind versichert. Die Bauleistungsversicherung bietet einen umfassenden Schutz für das im Entstehen befindliche Bauprojekt. Denn versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile, die zur Fertigstellung des Bauvorhabens beitragen.

Unser Tipp: Feuerschäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sichern Sie über die sogenannte Feuerrohbauversicherung ab. Diese kann beitragsfrei in der abzuschließenden Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden.

 

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