Verhalten im Schadenfall | GEV Versicherung
IM SCHADENFALL RICHTIG HANDELN ...

IM SCHADENFALL RICHTIG HANDELN ...

Verhalten im Schadenfall

Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich über den Schadenfall. Am besten über unsere Online-Schadenmeldung. Telefonisch erreichen Sie uns unter 040 3766 3444 (rund um die Uhr). Sie können diese Tipps zum „Verhalten im Schadenfall“ für Ihre Unterlagen auch hier herunterladen.

Persönliche Angaben, die wir von Ihnen benötigen:

  • Vertragsnummer
  • Adressdaten (falls keine Vertragsnummer greifbar)
  • Telefonnummer (unter der Sie zu erreichen sind)
  • E-Mail-Adresse

Wichtig: Bitte lassen Sie die Schadenstelle möglichst unverändert, bis sie von uns freigegeben wurde. Ist das nicht möglich, dokumentieren Sie bitte mit Fotos und bewahren die beschädigten Gegenstände (sowie Rohre, Schläuche, Steuerungsgeräte etc.) oder die brandauslösenden Elektrogeräte auf.

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Ihr Schadenfall – so geht es weiter

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SCHADENHERGANG

Bitte helfen Sie uns bei der Ermittlung von Ursache und Höhe des Schadens: Wir benötigen eine genaue Schilderung des Schaden­hergangs mit Schadendatum und Schadenort. Wenn möglich, versorgen Sie uns bitte mit Belegen, die Ihre Schilderung unterstützen können.

2

SCHADENFOTOS

Fertigen Sie bitte Fotos an, auf denen man das Schadenausmaß und - soweit möglich - die Schadenursache gut erkennen kann. Detailfotos des Schadens sind ebenfalls sehr wichtig. Dokumentieren Sie bei Über­schwemmungs­schäden bitte auch die Wasserstände im Gebäude.

3

SCHADENBEARBEITUNG

Sie erhalten von uns eine Fallnummer für die weitere Kommunikation mit uns. Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz und erläutern Ihnen, in welchem Umfang der gemeldete Schaden von Ihrem Versicherungs­vertrag abgedeckt ist.

4

SCHADENREGULIERUNG

Nach Vorliegen aller notwendigen Informationen zahlen wir in der Regel innerhalb von drei Arbeits­tagen das Geld aus. Sie teilen uns dann ganz einfach mit, auf welches Konto wir den Entschädigungs­betrag überweisen sollen. Bei kleineren Schaden­fällen kann oftmals eine pauschale Entschädigung erfolgen.

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Schutz- und Notfallmaßnahmen, die Sie selbst ergreifen können

Auch wenn der Schaden bereits eingetreten ist: Durch geeignete Maßnahmen verhindern sie eine Vergrößerung des Schadens und vermeiden im besten Fall sogar Folgeschäden. Folgende Vorkehrungen können Sie selbst treffen, bei ...

  • Hauptwasserzufuhr abdrehen.
  • Gefährdete Sachen schützen (Möbel beispielsweise hochstellen).
  • Wasser abpumpen.
  • Gegenstände und Räume trocknen.
  • Rufen Sie uns an, wenn die Schadenursache nicht klar ist (wir können Ihnen spezialisierte Leckortungsunternehmen empfehlen).
  • Gefährdete Hausratgegenstände ausräumen oder hochstellen.
  • Elektrische Geräte in bedrohten Räumen abschalten.
  • Wasser abpumpen.
  • Gegenstände und Räume trocknen.
  • Geräte und Fahrzeuge aus der Gefahrenzone bringen.
  • Gebäudeöffnungen abdecken.
  • Gefährdete Gegenstände – wenn möglich - schützen.
  • Bei beschädigtem Dach: Möglichst bald einen Dachdecker-Fachbetrieb kontaktieren und ggf. eine provisorische Reparatur ausführen lassen.
  • Beschädigte Elektrogeräte aufbewahren.
  • Vom Brand betroffene Räume erst betreten, wenn sie erkaltet und durchlüftet sind (bitte Rücksprache mit Polizei und Feuerwehr halten).
  • Außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus den betroffenen Räumen mitnehmen! (Die Verschleppung von Ruß vermeiden!)
  • Lüftungs- und Klimaanlagen erst nach Prüfung wieder einschalten.
  • Wohnung/Haus beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt sichern!
  • Schäden im Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl oder ein versuchter Einbruch, Fahrraddiebstahl, böswillige Beschädigungen, Raub, Anprall von Kfz an Gebäuden und Einfriedungen, Graffitischäden und sonstige böswillige Beschädigungen durch Dritte sind bei der Polizei zu melden.
  • Wir benötigen von Ihnen mit der Schadenmeldung die zuständige Dienststelle sowie Tagebuchnummer.
  • Notieren Sie Namen und Anschrift des Geschädigten.
  • Nennen Sie Zeugen oder weitere Beteiligte.
  • Machen Sie keine Schuldzugeständnisse oder zahlen gar Schadenersatz, bevor Sie das mit uns abgestimmt haben.

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