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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Ablauf

Der Ablauf bezeichnet das vertraglich vereinbarte Ende der Versicherungsdauer. Bei Versicherungsverträgen mit einer vereinbarten Verlängerung kann sich der Vertrag automatisch verlängern, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Eine solche Verlängerung darf jeweils höchstens ein Jahr betragen. Die konkrete Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Vertrag und darf nach dem Versicherungsvertragsgesetz zwischen einem und drei Monaten liegen.

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