Ordentliche Kündigung
Wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird, spricht man von einer ordentlichen Kündigung. Für Versicherungsverträge heißt es meistens: 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Mittlerweile bieten viele Versicherer auch ein tägliches Kündigungsrecht an, darunter auch die GEV bei der Privathaftpflicht- oder der Hausratversicherung. In der Kfz-Versicherung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres.