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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Absturz von Luftfahrzeugen

Versichert sein können Schäden, die durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sowie durch herabfallende Teile oder Ladung entstehen. Dazu zählen beispielsweise Beschädigungen am Gebäude oder am Hausrat. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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