Explosion
Versicherte Gefahr der Feuerversicherung. Explosion ist definiert als eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Versichert sind Explosionen aller Art mit Ausnahme von Kernenergie. Entscheidendes Merkmal ist die Plötzlichkeit und Gewaltsamkeit des Verlaufs.