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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Alterseinkünftegesetz

Das Alterseinkünftegesetz trat am 1. Januar 2005 in Kraft und regelte die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften grundlegend neu. Kern der Reform ist der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung: Aufwendungen für die Altersvorsorge werden steuerlich entlastet, während Altersbezüge zunehmend besteuert werden. Die Übergangsregelungen gelten weiterhin.

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