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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Drei-Schichten-Modell (Altersvorsorge)

Drei-Schichten-Modell – was ist das?

Das Drei-Schichten-Modell ordnet Formen der Altersvorsorge insbesondere nach ihrer steuerlichen Behandlung und ihrer Verwertbarkeit. Es wird seit der Neuordnung der Alterseinkünftebesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz verwendet.

Das Drei-Schichten-Modell ergänzt das weiterhin bestehende Drei-Säulen-Modell und teilt die Altersvorsorge in drei Schichten ein.

Welche drei Schichten gibt es?

  1. Basisversorgung: Dazu gehören insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, die Alterssicherung der Landwirte und die Basisrente.
  2. Kapitalgedeckte Zusatzversorgung: Hierzu zählen vor allem die betriebliche Altersversorgung sowie staatlich geförderte private Altersvorsorge.
  3. Übrige Zusatzversorgung: Dazu gehören beispielsweise private Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen, soweit sie nicht den ersten beiden Schichten zugeordnet sind.

Warum gibt es das Drei-Schichten-Modell?

Die drei Schichten unterscheiden sich unter anderem darin, wie Beiträge steuerlich berücksichtigt und spätere Leistungen besteuert werden. Die Einordnung hilft deshalb insbesondere dabei, verschiedene Formen der Altersvorsorge steuerlich voneinander abzugrenzen.

Was unterscheidet Drei-Schichten-Modell und Drei-Säulen-Modell?

Das Drei-Schichten-Modell betrachtet Altersvorsorge insbesondere aus steuerlicher Sicht. Das Drei-Säulen-Modell unterscheidet dagegen zwischen gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge.

Das Drei-Schichten-Modell hat das Drei-Säulen-Modell daher nicht ersetzt. Beide Modelle beschreiben unterschiedliche Aspekte der Altersvorsorge.

Siehe auch: Drei-Säulen-Modell der Altersversorgung · Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

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