Arglistige Täuschung
Die Versicherungsgesellschaft kann ihre Annahmeerklärung wegen arglistiger Täuschung bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht anfechten. Wirkung: Der Vertrag ist von Anfang an nichtig.
Siehe auch: Obliegenheiten · Fälligkeit der Prämien · Policierung · Ablauf