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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Arglistige Täuschung

Die Versicherungsgesellschaft kann ihre Annahmeerklärung wegen arglistiger Täuschung bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht anfechten. Wirkung: Der Vertrag ist von Anfang an nichtig.

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