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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

ATA-Versicherung

ATA steht für „Allgemeine Technische Anlagen“. Eine ATA-Versicherung schützt bestimmte technische Anlagen und Geräte, die sich nicht eindeutig Maschinen oder EDV-Anlagen zuordnen lassen. Dazu können beispielsweise Telefon- und Signalanlagen, Mess- und Prüfgeräte, Leuchtreklamen, Beleuchtungsanlagen oder Automaten gehören. Welche Anlagen und Schäden versichert sind, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Siehe auch: Maschinenversicherung

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