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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Aufhebung von Versicherungsverträgen

Versicherer und Versicherungsnehmer können einen Versicherungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig beenden. Dazu schließen sie eine Aufhebungsvereinbarung, in der insbesondere der Zeitpunkt der Vertragsbeendigung festgelegt werden kann. Die einvernehmliche Aufhebung ist von einer Kündigung zu unterscheiden. Bei einer Kündigung beendet eine Vertragspartei den Vertrag einseitig unter den jeweils geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen.

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