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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Kündigung

Selbstverständlich kann man eine Versicherung kündigen, jedoch muss man die gesetzlich geregelte oder die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist einhalten. Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Versicherungsverträge können von beiden Vertragspartnern nur auf den Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden.

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