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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Aufsichtspflicht

Eine Aufsichtspflicht besteht insbesondere gegenüber Personen, die wegen ihres Alters oder ihres geistigen oder körperlichen Zustands beaufsichtigt werden müssen. Sie kann sich aus dem Gesetz oder aus einer vertraglichen Übernahme ergeben. Verletzt eine aufsichtspflichtige Person ihre Pflichten und verursacht die beaufsichtigte Person einem Dritten einen Schaden, kann eine Haftung entstehen. Eine Haftung besteht jedoch nicht automatisch: Wer seiner Aufsichtspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist oder wenn der Schaden auch bei ausreichender Aufsicht entstanden wäre, haftet grundsätzlich nicht.

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