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VERSICHERUNGS­LEXIKON

VERSICHERUNGS­LEXIKON

Billigungsklausel

Die Billigungsklausel ist eine Regelung in der Versicherungspraxis, die helfen soll, Vertragsabschlüsse zu vereinfachen - z. B. im Fall, dass der Versicherer nach der Antragsprüfung Änderungen im Versicherungsschein vorgenommen hat. Der Versicherungsnehmer hat dann nach Erhalt der Unterlage einen Monat Zeit tätig zu werden, andernfalls gilt die Änderung als genehmigt.

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